Die Tücken des Objekts

Wertgutachten für Delmenhorster Hotel bringt Stadtverwaltung in die Zwickmühle: Um mitzubieten, ist sie auf Drittmittel angewiesen. Das Vorkaufsrecht der Stadt greift ohnehin nur unter komplizierten Voraussetzungen

Auf 1,33 Millionen Euro hat ein Gutachten der niedersächsischen Katasterbehörde den Verkehrswert des „Hotels am Stadtpark“ in Delmenhorst beziffert. Das gab gestern die Stadtverwaltung bekannt. Erschwert werden damit die Bemühungen der Stadt, den Erwerb der Immobilie durch den Rechtsextremisten Jürgen Rieger mithilfe eines Vorkaufsrechts zu verhindern: Während der Neonazi 3,4 Millionen Euro geboten haben soll, muss Delmenhorst seine Ausgaben gegenüber der Kommunalaufsicht in Hannover verantworten.

„Der ermittelte Wert ist für uns verbindlich“, erklärte Stadtsprecher Timo Frers deshalb der taz. Nur 20 Prozent Spielraum habe man, „weil sich das Hotel im Sanierungsgebiet befindet“. Fehlen also 1,8 Millionen zum Kaufpreis, den Hotel-Besitzer Günter Mergel mit Verweis auf Riegers Angebot fordert: Ausgeglichen werden könnte der Fehlbetrag nur durch Drittmittel, wie die von der „Bürgerinitiative Für Delmenhorst“ (www.fuer-delmenhorst.de) gesammelten Spenden. „Es macht die Sache hier schwieriger“, kommentierte Initiativen-Sprecher Gerd Renker die neue Entwicklung. Wichtig sei es jetzt, „Zeit zu gewinnen“. Das bisher geleistete mache ihn aber „unglaublich stolz“: Binnen drei Wochen hat die Initiative fast 900.000 Euro akquiriert.

Genauso wichtig: Sie hat einen Vermittler eingesetzt, durch den Stadt und Hotelier nach jahrelangem Streit wieder in Verhandlungen getreten sind. Denn auch mit dem nötigen Geld wäre Delmenhorst noch aufs Wohlwollen Mergels angewiesen. Die Konstruktion eines Vorkaufsrechts nämlich ist juristisch heikel. Erworben hat es die Stadt zwar, indem sie die Immobilie einem Sanierungsgebiet zugeschlagen hat. Es bedeutet aber nur, dass sie mit dem Anbieter einen Vertrag „unter den gleichen Bedingungen“ abschließen kann, die ein anderer Interessent bereits akzeptiert hat, erläutert Jura-Professor Volker Eichener vom Bochumer Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS). Zudem dürfe es die Gemeinde nur ausüben, „wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt“. Delmenhorst müsste also „eine öffentliche Nutzung konstruieren“, so Eichener, und „nachweisen, dass sie nur an dieser Stelle möglich ist“. Um das gerichtsfest hinzubiegen, müsste die Kommunalverwaltung zu Höchstform auflaufen. „Die Detailplanung“ fürs Sanierungsgebiet ist nämlich laut Frers „noch offen“. Nur der Titel steht. Er lautet: „Neues Leben – die Innenstadt stärken“. bes