Flüchtlinge ausgespart

Kurzfristig geändert: Kein Elterngeld für viele Flüchtlinge

BERLIN taz ■ In letzter Minute haben die Innenpolitiker der Union in den Gesetzentwurf zum Elterngeld eine Schikane für Flüchtlinge eingebaut. Am Freitag soll nun verabschiedet werden, dass Flüchtlinge mit humanitärem Bleiberecht erst dann Anspruch auf das Mindestelterngeld haben, wenn sie bereits drei Jahre in Deutschland leben, bestätigte die familienpolitische Sprecherin der SPD, Christel Humme, der taz. Zuvor hatte es diese Dreijahresfrist nicht gegeben.

Der Berliner Flüchtlingsrat hält das für verfassungswidrig, da Karlsruhe 2004 festlegte, dass Ausländer mit humanitärem Bleiberecht wie etwa Kriegsflüchtlinge nicht anders behandelt werden dürfen als andere Ausländer mit befristetem Aufenthalt. Sie sollen deshalb auch Zugang zu familienpolitischen Leistungen bekommen. Diesen Zugang hat die Regierung nun eingeschränkt auf Menschen, die bereits drei Jahre hier leben.

Die Vizevorsitzende des Familienausschusses, Ekin Deligöz, wollte dies im Familienausschuss noch ändern, wurde aber niedergestimmt. „Das ist eine reine Schikane“, sagte sie der taz. „So kann ich dem Elterngeldgesetz natürlich nicht mehr zustimmen.“ SPD-Politikerin Humme erklärte, die Regelung sei von Innenpolitikern der Union eingefügt worden. „Ich bin davon nicht begeistert, aber die Juristen sagen, diese Regelung sei verfassungsrechtlich möglich“, so Humme. HEIDE OESTREICH