Urteil stärkt Transsexuelle

KARLSRUHE dpa ■ Ausländischen Transsexuellen darf vom deutschen Gesetzgeber nicht auf Dauer das Recht auf Änderung ihres Namens und ihrer Geschlechtszugehörigkeit vorenthalten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Es erklärte die bisherige Regelung für verfassungswidrig, wonach Ausländern bisher die Möglichkeit versagt bleibt, nach deutschem Recht einen anderen Vornamen und ihre Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht behördlich feststellen zu lassen (Az.: 1 BvL 1/04 u. 12/04 – 18. Juli 2006).