Deutsche Bank dankt Josef Ackermann

Das Landgericht Düsseldorf stellte gestern den Mannesmann-Prozess gegen Zahlung einer Millionensumme ein

FREIBURG taz ■ Josef Ackermann, der Chef der Deutschen Bank, kann wieder sein Victory-Lächeln aufsetzen. Gestern hat das Landgericht Düsseldorf das Strafverfahren wegen der ungerechtfertigten Prämien an Mannesmann-Manager gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro eingestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidiger hatten dies bereits vorige Woche beantragt.

Mannesmann war vor fünf Jahren vom britischen Mobilfunk-Konkurrenten Vodafone geschluckt werden. Kurz nach der Einigung beschloss ein Ausschuss des Mannesmann-Aufsichtsrats exorbitante „Anerkennungsprämien“ für ausscheidende Manager. Allein der Vorstandsvorsitzende Klaus Esser sollte umgerechnet rund 16 Millionen Euro erhalten. Beschlossen wurden die Prämien von drei Personen: Josef Ackermann, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Funk sowie dem damaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, der sich aber enthielt. Funk setzte am gleichen Tag noch durch, dass er ebenfalls eine Prämie von 4,5 Millionen Euro bekommt.

Zunächst waren die Angeklagten freigesprochen worden, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil im letzten Dezember wieder auf. Die Begründung: Es handele sich bei den Prämienzahlungen um „Untreue“ zulasten von Mannesmann, weil es weder eine vertragliche Grundlage noch einen guten Grund für die Prämien gab. Der BGH ordnete eine neue Verhandlung an.

Nach einmonatiger Neuauflage des Verfahrens hat das Landgericht Düsseldorf das Verfahren nun rechtskräftig eingestellt. Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich, es haben aber auch alle Beteiligten der Einstellung zugestimmt. Die Geldauflagen gehen zu 60 Prozent an den Staat und im Übrigen an gemeinnützige Organisationen. 3,2 Millionen Euro muss Josef Ackermann berappen, für Funk ist 1 Million Euro fällig und für Zwickel nur 60.000 Euro. Der Hauptnutznießer der Prämien, Klaus Esser, muss 1,5 Millionen Euro bezahlen. Die Angeklagten gelten damit nicht als vorbestraft. Ackermann kann Chef der Deutschen Bank bleiben.

Der Aufsichtsrat der Bank dankte Ackermann für seine Bereitschaft, durch die Zahlung das Ende des Prozesses ermöglicht zu haben. Richter Stefan Drees räumte ein, dass die Summen im Verhältnis zu den „guten Einkommensverhältnissen“ der Kläger als gering erscheinen mögen. Er wies jedoch darauf hin, dass gegen Ackermann auch bei einem Urteil nur maximal 3,6 Millionen Euro Geldstrafe (720 Tagessätze à 5.000 Euro) hätten verhängt werden können.

Günstig ist die Einstellung vor allem für Esser, denn er kann die Anerkennungsprämie in Höhe von 16 Millionen Euro behalten. Die Geldauflage von 1 Million Euro ist im Vergleich dazu eher lächerlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich Mannesmann nie als Opfer der angeklagten Straftat fühlte und der neue Eigner Vodafone auf eine zivilrechtlich durchaus mögliche Rückforderung des Geldes verzichtet hat. CHRISTIAN RATH