Hier werden Sie verkümmert

Straffälligenbetreuung rügt Arbeitsgemeinschaft für Integration: Bagis sei „ein Beratungshindernis“

Schwere Vorwürfe gegen die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis) und die Hartz-Sozialgesetze hat die Bremische Straffälligenbetreuung erhoben. Eine effektive Unterstützung entlassener Häftlinge werde massiv behindert, heißt es im Jahresbericht 2005 des Vereins.

Die Straffälligenbetreuung organisiert seit 1979 unter dem Dach des Amtes für Soziale Dienste Hilfsangebote für Inhaftierte und Haftentlassene. Zum Aufgabengebiet gehören psychosoziale Beratung, Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie Rechts- und Schuldnerberatung. Seit der Hartz IV-Reform sind aber meist so genannte Fallmanager der Bagis für die Grundsicherung der Entlassenen zuständig. Die Vereinsvorsitzende Ursel Kerstein bezeichnete das als „ein Beratungshindernis“. Die Wege zwischen Bagis-Standorten und Sozialberatungsstelle seien „zu weit, um zeitnah Hilfe zu leisten“. Der Verein wünsche sich eine enge und unbürokratische Kooperation an einem Standort. Die Bagis lehnt dies bisher ab. Deren Sprecherin Angelika Wessel weiß von keinen Anfragen zur Einrichtung einer zentralen Straffälligenbetreuung, verweist aber auf eigene Integrationsangebote.

„Katastrophal“, nannte Bettina Harsleben, zuständig für die Schuldnerberatung im Verein, die Arbeitsweise der Bagis in vielen Fällen. „Da werden Anträge verschlampt, Klienten von einem Termin zum nächsten vertröstet.“ Wirkliche Hilfe werde jedoch nicht angeboten. Die jeweils zuständigen Fallmanager seien wenig sensibilisiert für die spezifischen Probleme Entlassener, bei denen es häufig zunächst um eine grundlegende Stabilisierung der Lebensverhältnisse geht. Zumal Hilfen zur Wohnungsvermittlung, Entschuldungen und oft auch Drogenberatung seien notwendig, bevor man die Integration in den Arbeitsmarkt in Angriff nehmen könne. Zur Beantragung von Arbeitslosengeld II beispielsweise sei ein fester Wohnsitz Voraussetzung. Schuldnerberatung und psychosoziale Angebote würden erst bei einer reellen Aussicht auf einen Job genehmigt werden. pat