unmoralisch
: Kein Patent auf Embryonenzellen

Für den Bonner Neurologen und Deutschlands prominentesten Stammzellforscher, Professor Oliver Brüstle, ist der Urteilsspruch des Bundespatentgerichts eine herbe Niederlage. Sein 1997 eingereichtes und zwei Jahre später erteiltes Patent DE19756864 ist diese Woche teilweise für nichtig erklärt worden. Mit dem Patent wollte Brüstle ein von ihm entwickeltes Verfahren zur Herstellung von Nervenvorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen schützen lassen. Ausdrücklich sah die Patentschrift auch die Verwendung von menschlichen Embryonen vor. Greenpeace und die Ärzteorganisation Marburger Bund erhoben dagegen Klage. Das Patent verstoße gegen die „guten Sitten“. Sowohl das europäische als auch das deutsche Patentrecht sehen vor, dass nur Patente vergeben werden dürfen, die nicht die „guten Sitten“ verletzen. Zudem sagt das Patentrecht ausdrücklich, dass „die Nutzung von menschlichen Embryonen für industrielle und kommerzielle Zwecke nicht patentfähig“ ist. Das Bundespatentgericht sah es genauso: Es beschränkte den Patentschutz auf die Verwendung von nichtmenschlichen Zellen. Für Brüstle ist das Urteil nicht nachvollziehbar: Das Gericht ignoriere das Stammzellgesetz, das den Import von embryonalen Stammzelllinien und die Forschung damit erlaube. Brüstle scheint dabei aber zu unterschlagen, dass Forschung und kommerzielle Verwertung zwei unterschiedliche Stiefel sind. Brüstle jedenfalls will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Er hat angekündigt, dagegen anzugehen.

WOLFGANG LÖHR