Keine Gnade bei Uni-Gebühr

Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) will nach Informationen des Studierendenvertreters Bela Rogalla bei den Studiengebühren keine „individuellen Härtefallanträge aus sozialen Gründen“ zulassen. Der Senator wolle mit einer Anordnung verhindern, dass die sechs Hochschulen in ihren Satzungen eigene Härtefallgründe verankerten, wie es das Studiengebührengesetz gestattet. Von der 500-Euro-Gebühr befreit würden dann nur noch Behinderte und Eltern von jüngeren Kindern.

Drägers Sprecherin Sabine Neumann bestätigte, dass es für alle Hochschulen eine einheitliche Vorschrift geben soll. Zur sozialen Absicherung diene das geplante Darlehen. Als Härtefall zähle nun jene Gruppe, die dies nicht bekommt, weil sie zum Beispiel zu alt ist. Relevant seien hier nicht soziale, sondern wirtschaftliche Gründe.

Laut GAL-Politikerin Heike Opitz konterkariert Dräger das von der CDU verabschiedete Gesetz. Die habe sich vehement für Härtefälle eingesetzt. kaj