Rechtsradikale: neuer Tätertyp

NEURUPPIN epd ■ Rechtsextreme Straftaten werden nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Neuruppin zunehmend von Anhängern organisierter Gruppierungen begangen. Bei den Ermittlungsverfahren 2005 und 2006 zeichne sich eine Tendenz der Abkehr vom Täterbild des „rechtsextremen Kampftrinkers“ ab, hin zu einer Nähe und Steuerung der Straftäter durch rechtsextreme Organisationen. Bei Verfahren gegen den „neuen Tätertyp geistiger Brandstifter mit verfestigter rechtsextremer Gesinnung“ werde deshalb auch in Zukunft besonderer Wert auf generalpräventive Strafen gelegt, „die auch bei einem unbelasteten Ersttäter zu unbedingter Freiheitsstrafe führen können“.