Hetze in „Germania-Rundbriefen“

Staatsanwalt fordert fünf Jahre Gefängnis für Holocaust-Leugner Ernst Zündel

MANNHEIM taz ■ Folgt die Strafkammer am Landgericht Mannheim dem Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft, muss der von Staatsanwalt Andreas Grossmann als „hartnäckiger Holocaustleugner und politischer Rattenfänger“ charakterisierte Altnazi Ernst Zündel (67) für fünf Jahre ins Gefängnis.

In seinem Plädoyer forderte Grossmann die Kammer gestern dazu auf, den Angeklagten wegen wiederholter Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer entsprechenden Gesamtstrafe zu verurteilen. Der teilweise „bizarre Prozess“, so Grossmann, habe den eindeutigen Beweis dafür erbracht, dass Zündel über Jahrzehnte hinweg den Massenmord an den Juden in Wort und Schrift geleugnet und die Opfer verhöhnt habe.

Die von Grossmann vorgetragenen Passagen aus den Publikationen des 2003 von Kanada an Deutschland ausgelieferten Rechtsextremisten lassen keinerlei Zweifel daran aufkommen. Sowohl auf seiner „Zundelsite“ im Internet, die von seiner US-amerikanischen Ehefrau vertrieben wurde, als auch in seinen „Germania-Rundbriefen“ ist immer wieder davon die Rede, dass es die „Gaskammern nie gegeben“ habe; dass sie eine „Erfindung der Alliierten und der Zionisten“ seien, die mit diesem „Märchen vom Holocaust das Deutsche Volk in ewiger Knechtschaft halten“ wollten.

Geleugnet werden könne der Holocaust nicht, so Grossmann. Genauso gut könnte Zündel behaupten, „dass die Sonne im Westen aufgeht“.

Das Hauptplädoyer der Verteidigung wird für Anfang Februar erwartet. Der braune Staranwalt Jürgen Rieger (NPD) weilte gestern in Schweden. Der greise rechtsextremistische Rechtsanwalt Herbert Schaller aus Österreich begann gestern sein Plädoyer. Der hatte zu Verhandlungsbeginn noch einmal einen rasch abgelehnten Beweisantrag zum Beweis dafür eingebracht, dass er nicht „wie vom Gericht konstatiert“ immer nur „prozessfremde“ Beweisanträge etwa zur Eruierung der Giftgaskonzentration im Mauerwerk von Auschwitz eingebracht habe. Ein „bizarres Verfahren“ eben. KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT