Rauchverbote – was wird denn nun?

Vor dem Nichtrauchergipfel droht die Debatte um die Antiqualm-Maßnahmen auszuarten. Die taz-Übersicht hilft, zwischen jenen Vorhaben zu unterscheiden, die eine Chance haben, und anderen, die wohl nur ein Sheriff in Maine umsetzen wird

Im Zug rauchen? Schnee von gestern! Richtig um die Wurst geht’s in den Kneipen

VON GEORG LÖWISCH

Am Freitag treffen sich die Gesundheitsminister der 16 Bundesländer, um über Rauchverbote zu beraten. Nächste Woche will die Bundesregierung über andere Rauchverbote entscheiden. Weitere Maßnahmen werden noch heftig diskutiert. Die taz bietet den aktuellen Stand der Debatte zum Nachschlagen:

Restaurants: Die Gastronomie ist der Hauptkriegsschauplatz. Die Länder wären hier für Verbote rechtlich eindeutig zuständig, bei Bund oder EU ist das strittig. Das kräftigste Argument für die Ächtung des Qualms in Gaststätten ist, dass nicht rauchende Kellner und Barkeeper derzeit nur die Wahl zwischen Gesundheitsrisiko und Jobverlust haben. Die Ministerpräsidenten der Länder haben unterschiedliche Auffassungen. Innerhalb der Regierungen arbeiten die Gesundheitsminister meist gegen den Qualm, während viele Wirtschaftsminister – besonders solche von der FDP – pro Tabak sind. Beim Feilschen kommen manchmal originelle Kompromisse raus. Zum Beispiel die Unterscheidung nach Gaststättentyp. In diesem Fall wären für die Qualmgegner die Restaurants am leichtesten zu knacken: Beim Essen gehört sich Rauchen eigentlich eh nicht, und für die Zigarettenindustrie dürften Cafés, Kneipen und Clubs wichtiger sein, weil hier junge Kunden zu holen sind. Am Ende zeigt sich die Schärfe von Verboten erst im Detail: Müssen Raucherräume mit Wand und Tür abgetrennt sein? Oder reichen Absaugetechnik und Schildchen? Müssen sich die Gäste im Raucherraum selbst bedienen wie in Schweden?

Kneipen, Bars, Cafés, Diskos: Hier ist es unwahrscheinlicher, dass es zu Verboten kommt, obwohl Kneipen und Diskos meist am verrauchtesten sind. Restaurants Verbot, Kneipen kein Verbot: Das ist in manchen Ländern schon Kompromisslinie. Jedoch warnen Beamte der Gesundheitsministerien vor Definitionsproblemen: Macht ein Käsebrötchen im Angebot eine Kneipe schon zum Restaurant? Oder erst heiße Würstchen? Was ist eine Disko, was eine Bar? Zudem würden ungleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Das gilt auch für die Idee, Gaststätten nach Größe zu unterscheiden.

Schulen, Unis, Ämter, Kliniken: Im schwierigen Verteidigungskampf haben Raucher und Zigarettenindustrie einige Orte verloren gegeben: lieber Schulen, Unis, Ämter und Krankenhäuser qualmfrei machen als die Gastronomie. Folglich sind Rauchverbote in Kliniken und öffentlichen Einrichtungen der Länder nicht mehr strittig. Diese Einigkeit werden die Minister als Riesenerfolg herausstellen, egal wie zerstritten sie in der Gaststättenfrage bleiben.

Busse, Straßenbahnen, Flugzeuge: Wo darf in der Tram noch geraucht werden? Die Bundesregierung versucht ihre Entschlossenheit beim Nichtraucherschutz durch Rauchverbote im Personenverkehr zu beweisen. Toll ist, dass sie fürs Verkehrswesen verfassungsrechtlich eindeutig zuständig ist. Doch die Verkehrsbetriebe waren schneller. In der Luft herrscht eh Rauchverbot, selbst wenn die Smoker’s International Airways immer mal wieder ankündigt, ganz bald von Düsseldorf nach Tokio oder Schanghai zu starten.

Züge: Ob die 13 Prozent Raucherplätze im ICE auch noch wegfallen, ist – ähnlich wie ein Totalverbot auf Bahnhöfen – nur noch eine Frage für Lobbyisten und Schwerstabhängige.

Taxi: Dieses Verkehrsmittel will der Bund komplett rauchfrei machen. Hier würde sich etwas ändern. Die Branche selbst schätzt, dass bisher etwa 40 bis 60 Prozent der Wagen Nichtrauchertaxen sind. Zwar können Fahrgäste auch Chauffeuren von Rauchertaxen die Zigaretten verbieten. Aber Krebsforscher verweisen darauf, dass auch ein Rauchertaxi, in dem gerade niemand qualmt, gefährlich sei: Das Gift lagere sich auf den Sitzen ab und werde später an die Luft abgegeben.

Auto: Außer Karl Lauterbach und einigen wackeren Mitstreitern prüft zurzeit niemand ernsthaft, das Rauchen im Privatwagen zu unterbinden. Irgendwo im US-Bundesstaat Maine muss zwar demnächst jeder 50 Dollar zahlen, den der Sheriff beim Qualmen mit unter 18-Jährigen auf dem Beifahrersitz erwischt. Aber ansonsten rangiert die Idee von der Umsetzungswahrscheinlichkeit nur knapp über dem Vorhaben, Mallorca zum 17. Bundesland zu machen.

Automaten: Sehr sicher ist, dass der Bund den Zigarettenverkauf an unter 18-Jährige verbietet. Bisher liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Seit am 1. Januar 2007 ein Alterscheck für Automaten eingeführt wurde, ist so eine Altersgrenze nicht mehr ganz wirkungslos. Die Automatenaufsteller haben gerade erklärt, der Umsatz sei eingebrochen und liege bei 70 bis 80 Prozent des Vorjahres.