Umweltzone vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 29. März über einen Rechtsanspruch von Bürgern auf Umweltzonen entscheiden. Diesen Termin nannte gestern der Anwalt des Klägers. Der 7. Senat des Gerichts behandelt zwei Klagen eines Münchners, der nach Angaben seines Berliner Rechtsbeistands Remo Klinger an der mit Feinstaub höchstbelasteten Straße Deutschlands wohnt. Laut Zeitungsberichten hängen vom Ausgang des Verfahrens auch mögliche Ausnahmeregelungen für die im Berliner Innenstadtring ab Januar 2008 geltende Umweltzone ab. Dazu sollen nach bisherigen Überlegungen auch begrenzte Fahrten von Oldtimern zählen. „Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet aber nicht direkt, ob Umweltzonen gerechtfertigt sind“, sagte Klinger, der bundesweit als Anwalt für Umweltrecht tätig ist. „Vielmehr prüft es, ob der Bürger einen Anspruch auf Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung hat und die Einrichtung von Umweltzonen zur Senkung der Feinstaubbelastung ausreichend ist.“ ddp