Bayerns Uni-Gebühren wackeln

Ein „Ausfallfonds“, in den alle Studierenden zwangsweise einzahlen müssen, wird in der Praxis gar nicht gebraucht. Das könnte das Bezahlstudium juristisch zu Fall bringen

MÜNCHEN taz ■ Kaum sind in Bayern die letzten Überweisungen für das erste gebührenpflichtige Semester eingegangen, geht der Kampf um das Bezahlstudium in eine neue Runde. In der Kritik: die sogenannten Ausfallfonds, die Studentendarlehen absichern sollen. Ab diesem Sommersemester werden an Bayerns Hochschulen Gebühren zwischen 300 und 500 Euro pro Semester erhoben. Wer sich das nicht leisten kann, erhält wie in andern Bundesländern auch ein staatliches Darlehen, das er nach dem Studienende zurückzahlen muss – sofern er einen festen Job hat. Für die arbeitslosen Akademiker in spe soll ein Ausfallfonds einspringen, der von allen Studierenden gespeist wird. 10 Prozent des Semestergeldes werden in diesen Topf gesteckt. Auf einer Konferenz der bayerischen Hochschulrektoren kam vorigen Freitag nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung jedoch heraus, dass kaum ein Studierender die Gebühren per Darlehen finanziert, also kaum Ausfallrisiken bestehen. An den Unis Regensburg, Passau und Erlangen habe zum Beispiel nur jeder Hundertste ein staatliches Darlehen beantragt. Der abverlangte Obolus sei also um ein Vielfaches höher als tatsächlich notwendig, urteilt Alf Zimmer, Rektor der Uni Regensburg: „Das wird beim Bundesverfassungsgericht Probleme machen.“

Im September 2006 hatte Bundesfinanzrichter Ludwig Kronthaler mit einem Gutachten zum selben Thema für Aufsehen gesorgt. Er hält die studentenfinanzierte Ausfallreserve für gänzlich verfassungswidrig. „Ihr Sachzweck muss aus dem Steueraufkommen finanziert und darf nicht der Finanzierung durch die Studierenden überantwortet werden“, urteilte der ehemalige Kanzler der Technischen Universität München in einem Gutachten des Stifterverbands.

Dieses Argument haben sich auch Studentenvertreter zu eigen gemacht, die Anfang Mai eine Popularklage gegen die bayerischen Studiengebühren einreichen wollen. „Die aktuelle Kritik der Rektoren stärkt unsere Position“, freut sich Maria Deingruber, Organisatorin der Popularklage und stellvertretende Asta-Vorsitzende der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. „Aber für uns ist auch klar: Der Ausfallfonds ist in unseren Augen nur das erfolgversprechendste Mittel, um gegen Studiengebühren ganz allgemein vorgehen zu können.“ MAX HÄGLER