Finanzministerium prüft Tempelhof

Das Bundesfinanzministerium lässt trotz des jüngsten Gerichtsurteils zur Schließung des Flughafens Tempelhof im Herbst 2008 die Möglichkeit eines Weiterbetriebs prüfen. Staatssekretär Werner Gatzer sagte gestern auf einer Veranstaltung der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), man wolle mit dem Rechtsgutachten eines Anwaltsbüros klären, ob in Tempelhof ein Flugbetrieb in geringem Umfang möglich sei, ohne den geplanten Großflughafen in Schönefeld zu gefährden. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) nannte Gatzers Vorstoß eine „Einzelmeinung“ aus dem Bundesfinanzministerium. Das Rechtsgutachten soll in den nächsten Wochen vorliegen, ergänzte Gatzer. Es solle Klarheit bringen, was man mit der Liegenschaft Tempelhof künftig machen könne und welche Möglichkeiten sich dort für Investoren böten. Es gehe auch um die Frage, ob ein kleiner Flugbetrieb in den nächsten Jahren möglich sei. Am Wochenende hat die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben dem Berliner Senat ein neues Konzept für den Standort Tempelhof und dessen Betrieb vorgelegt. DPA