Konfirmation: Hartzfreies Geld

ROTENBURG/WÜMME epd Bei Hartz-IV-Empfängern im Landkreis Rotenburg (Niedersachsen) sollen Geldgeschenke zur Konfirmation künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Das habe die Kreisverwaltung mit Rückendeckung der Landesregierung entschieden, sagte Sozialdezernentin Heike Körner gestern. Der Landkreis reagiert damit auf den Widerspruch der Eltern zweier Konfirmandinnen. Ihnen waren im vergangenen Jahr Geldgeschenke von insgesamt 1.700 Euro als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden.