der rechte rand
: Kuhhandel vor Gericht

Vor einer Woche endete am Landgericht Itzehoe das Berufungsverfahren gegen die NPD-Funktionäre Stefan Köster, Ingo Stawitz und Mario Indorf mit Geldstrafen. Vier Verhandlungstage waren angesetzt, hatte doch auch Köster, NPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern, „mit allen Mitteln“ gegen ein vorangegangenens vermeintliches Unrechtsurteil des Amtsgerichts vorgehen wollen. Weder sonderlich kämpferisch noch nachhaltig schuldbewusst traten die drei dann aber vor Gericht auf.

Sie seien „billig davongekommen“, sagt Nicole S., die Geschädigte vom Dezember 2004. Mit rund 70 weiteren Demonstranten hatte sie gegen den Landtagswahlauftakt der NPD im schleswig-holsteinischen Steinburg protestiert. Dabei waren auch Steine auf das Gebäude geworfen worden. Dann schlug ein Neonazi sie mit einem Mülleimer nieder, das Trio schlug auf die am Boden liegende Frau ein.

Vor dem Landgericht einigten sich die Prozessbeteiligten nun, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken. Der Richter bewertete dies als „geständnisgleich“ und verurteilte Köster zu 5.400 Euro, Indorf zu 1.350 Euro und Stawitz zu 900 Euro Geldstrafe. Damit sind die Täter nicht vorbestraft und erhalten auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Ein „unverständlicher Kuhhandel“, findet Norbert Nieszery von der SPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Auch der CDU-Abgeordnete Harry Glawe fordert, Köster müsse sein Mandat niederlegen. Glawe „soll den Mund halten“, erklärt prompt der NPD-Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx und fügt an: „Nach Feststellung des Gerichts ging die Provokation eindeutig von den politischen Gegnern aus.“

Enttäuscht von dem Auftritt vor Gericht ist derweil mancher in der Neonazi-Szene selbst: In einschlägigen Foren ist von einer „armseligen Nummer“ die Rede – immerhin sei der „pompös angekündigte Kampf“ für die „Notwehr“ ausgeblieben.