Volkes Gesetz

Die Volksgesetzgebung verläuft dreistufig: Für eine Volksinitiative müssen rund 10.000 Unterschriften gesammelt werden. Erhält das folgende Volksbegehren mindestens gut 62.000 Unterstützer-Unterschriften, wird ein Volksentscheid möglich. Das Bündnis möchte Volksentscheide verbindlicher machen: Sollte sich die Bürgerschaft über einen Volksentscheid hinwegsetzen, sollen die Bürger mit 30.000 Unterschriften direkt einen erneuten Volksentscheid erzwingen können. KNÖ