Neue Protestform: Flash-Mob-Streik ist legal

Gericht urteilt: Organisiert langsames Einkaufen zur Unterstützung von Streiks im Einzelhandel ist legal.

Blockadeaktionen, bei denen im Tarifstreit in bestreikten Geschäften viele Personen gleichzeitig Pfennigartikel kaufen oder gefüllte Einkaufswagen stehen lassen, sind laut Gericht zulässig. Derartige sogenannte Flash-Mob-Aktionen seien durch die "freie Wahl der Kampfmittel grundrechtlich geschützt", urteilte am Montag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit eine Klage des regionalen Handelsverbands zurück. Dieser wollte in zweiter Instanz solche Aufrufe verbieten lassen (taz berichtete). Das Landgericht ließ aber erneut eine Revision zu (Az: 5 Sa 967/08). Der Einzelhandelsverband hält diese Aktionen für rechtswidrige Betriebsblockaden. Die Gewerkschaft Ver.di sieht sie hingegen als moderne Arbeitskampfform an. DPA

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