Erster Entwurf des Schulstrukturgesetzes: Nur eine Chance beim Klassenlotto

Der erste Entwurf fürs Losverfahren bei der Vergabe der Oberschulplätze liegt vor.

Jeder Schüler soll nur eine Chance bekommen Bild: dpa

Beim Losverfahren, über das künftig dreißig Prozent der Plätze an besonders nachgefragten Oberschulen verteilt werden sollen, wird nach den Vorstellungen der Senatsbildungsverwaltung jedes Kind nur eine Chance bekommen. Das geht aus dem ersten Entwurf eines neuen Schulstrukturgesetzes hervor, der der taz vorliegt. Die Änderung des Schulgesetzes und der Zugangsregeln zur Oberschule wird aufgrund der Schulstrukturreform notwendig, die ab dem Schuljahr 2010/11 alle Oberschulformen außer den Gymnasien zu Sekundarschulen zusammenfassen wird. An diesen integrativen Oberschulen sollen alle Abschlüsse inklusive des Abiturs abgelegt werden können.

Laut Entwurf sollen Kinder und Eltern beim Übergang von der Grund- zur Oberschule wie bisher auch drei Wunschschulen angeben können. Hat die als Erstwunsch angegebene Schule mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten, werden dreißig Prozent ihrer Plätze unter allen BewerberInnen verlost. Die restlichen sollen über ein schulspezifisches Aufnahmeverfahren "unter Berücksichtigung des Schulprogramms" verteilt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Grundlagen der Aufnahmeentscheidung seien zu dokumentieren, die Kriterien und die Gestaltung des Verfahrens von der Schulaufsichtsbehörde zu genehmigen.

Hat ein Bewerber kein Glück beim Losverfahren der Schule, die er als ersten Wunsch angegeben hat, wird ihm laut Gesetzentwurf "von der zuständigen Schulbehörde eine aufnahmefähige Schule unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche benannt". Eine Chance im Lotterieverfahren gibt es an der Zweit- und Drittwunschschule also nicht. Sollten auch die mehr Bewerber als Plätze haben, sucht das Schulamt anderswo einen freien Platz. Diese Regelung reduziert die Chancen, mit dem Losverfahren einen Platz an seiner Wunschschule zu bekommen, auf einen einzigen Versuch.

Bei Bildungsexperten und in der Verwaltung waren bislang verschiedene weitere Möglichkeiten in der Diskussion. Etwa, dass BewerberInnen bei jeder ihrer drei Wunschschulen ins Losverfahren kommen, sollten die alle mehr Anmeldungen als Plätze haben. Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Wochen in den Gremien diskutiert. Nach der Sommerpause soll er dann dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. AWI

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