Noch viel Arbeit

Der öffentlich geförderte Beschäftigssektor läuft an. Die gute Entlohnung kann auch ein Problem werden

Mitte Oktober hat der Senat den „Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“ – kurz ÖBS – beschlossen. 800 Langzeitarbeitslose nehmen inzwischen an vorbereitenden Maßnahmen teil. Das sagte die zuständige Staatssektretärin Kerstin Liebich (Die Linke) am Donnerstag im Arbeitsausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Umsetzung läuft also an. Doch in der Diskussion wurde auch deutlich: Es besteht noch viel Klärungsbedarf. Beispielsweise, an wen sich die Maßnahme genau richtet, und welche Arbeiten die Teilnehmer erledigen sollen.

Bis 2010 will der Senat mit dem ÖBS 10.000 schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs bringen. Sie sollen so dauerhaft eine Perspektive bekommen. Denn anders als Instrumente wie 1-Euro-Jobs und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) kann eine Stelle im ÖBS immer wieder verlängert werden. Insgesamt rund 45.000 Personen sind derzeit in öffentlich geförderter Beschäftigung. Mehr werden es nicht: Während im ÖBS Jobs entstehen, wird bei anderen Maßnahmen gekürzt. Liebich betonte: „Wir werden den Anteil öffentlicher Beschäftigung nicht noch weiter erhöhen.“

Jeder Langzeitarbeitslose im ÖBS soll 1.300 Euro verdienen, das entspricht nach Angaben der Linken einem Mindestlohn von 7,50 Euro die Stunde. Da die Maßnahme auf das bundesweite Programm „Jobperspektive“ zurückgeht, zahlt 75 Prozent der Kosten der Bund. Allerdings hat der auch Bedingungen formuliert: Gefördert werden sollen Langzeitarbeitslose, die mindestens zwei Vermittlungshemmnisse aufweisen. Dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, ein hohes Alter, mangelnde Sprachkenntnisse, aber auch Analphabetismus, Überschuldung, Suchtprobleme und Vorstrafen.

Das passt nicht ganz zur ÖBS-Vorstellung des Senats. Der wendet sich an Menschen, die keine Betreuung beanspruchen. „Wir müssen in der Tat schauen, wie die Vorgaben für die Zielgruppe mit unseren Überlegungen übereinstimmt“, sagte Liebich. Dietmar Jarkow vom Jobcenter Neukölln sieht noch eine weitere Schwierigkeit: Er glaubt, dass die Teilnehmer wegen ihrer Vermittlungshemmnisse oft nur Hilfstätigkeiten übernehmen können. „Die Tarife für diese Arbeiten liegen aber häufig unter 1.300 Euro.“ Der Bund schreibe eine tarifliche Entlohnung vor. Die betroffene Person könne dann nicht gefördert werden – weil sie zu billig ist.

Die Bezahlung kritisiert auch Michael Haberkorn vom Berliner Verband für Arbeit und Ausbildung. „Wenn eine schwache Leistungsgruppe mehr bezahlt bekommt als die marktnahe ABM-Gruppe, ist das keine sinnvolle Aufteilung.“ Arbeitslose würden vermehrt in den ÖBS drängen. Haberkorn plädiert deshalb dafür, auf eine variable Vergütung umzustellen.ANTJE LANG-LENDORFF

www.oebs-berlin.de