Sozialisten wollen mehr Geld verdienen

Die Linke fordert auf ihrem Parteitag einen gesetzlichen Mindestlohn von mehr als 8 Euro und das Verbot der NPD

Die Berliner Linkspartei hat sich für die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns von mehr als 8 Euro ausgesprochen. Leiharbeit und Minijobs würden trotz sinkender Arbeitslosigkeit reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf am Samstag auf einem Landesparteitag in Lichtenberg. „Wir brauchen Standards, damit Arbeit nicht arm macht, sondern existenzsichernd ist“, erklärte Senator Wolf. Auch Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner betonte, für eine soziale Gesellschaft sei ein gesetzlicher Mindestlohn unabdingbar.

Damit reagieren die Sozialisten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Anfang April. Damals erklärten die Luxemburger Richter das niedersächsische Vergabegesetz für rechtswidrig. Das hat Folgen für die Berliner Regelung. Erst Ende März ist das geänderte Vergabegesetz in Kraft getreten, das Unternehmer auffordert, ihren Mitarbeitern mindestens 7,50 Euro pro Stunde zu zahlen, wenn sie einen Auftrag des Landes oder der Bezirke ausführen. Dieses Mittel im Kampf gegen Lohndumping steht wegen der Gerichtsentscheidung nun vor dem Aus.

Weiteres Thema auf dem Parteitag war die NPD. Nach Auffassung der Linken muss die rechtsextremistische Partei verboten werden. Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: „Inhaltlich bietet die NPD ausreichend Gründe für ein Verbot. Sie vertritt in Anlehnung des Programms der NSDAP rassistisches, antisemitisches, antidemokratisches […] Gedankengut, verherrlicht und glorifiziert die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und leugnet bzw. relativiert Verbrechen, insbesondere den Mord an den europäischen Juden.“

Ein neues NPD-Verbots-Verfahren war kürzlich an Differenzen zwischen den Innenministern aus Bund und Ländern gescheitert. Die Unions-Minister erklärten, sie hielten einen neuen Anlauf für ein Verbot der Partei derzeit für wenig aussichtsreich. Die SPD-Minister treten für ein Verbot ein. Ein erstes Verbotsverfahren war bereits im Jahr 2003 gescheitert. DPA, TAZ