Ahlhaus geht online

Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus kündigt Online-Durchsuchungen an. Diese geplante Verschärfung des Polizeigesetzes liefert jede Menge Konfliktstoff für Schwarz-Grün

VON MARCO CARINI

Die Botschaft ist eindeutig. „Ich möchte die Online-Durchsuchung im Polizeigesetz verankern“, kündigte Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) am Wochenende im Boulevardblatt seiner Wahl an und brüskierte damit den grünen Koalitionspartner. Denn die GAL, das weiß Ahlhaus, hat immense datenschutzrechtliche Bedenken, wenn es um den heimlichen Zugriff auf private Computerdateien geht. Nicht umsonst wurde das Thema im Koalitionsvertrag mit nebulösen Formulierungen umschifft.

Doch die grünen Bedenken hindern Ahlhaus nicht daran, jetzt in die Offensive zu gehen. Nur mit der Online-Durchsuchung herrsche „Waffengleichheit“ zwischen „Polizei und Kriminellen“, lässt Ahlhaus sich ein wenig martialisch zitieren. Es sei „nun einmal so, dass Terroristen heute keine Briefe mehr schreiben, sondern E-Mails“.

Dass es sich bei der Ahlhaus’schen Ankündigung nicht um ein fern liegendes Wunschprojekt handelt, daran lässt Innenbehörden-Sprecher Marco Haase keinen Zweifel.„Wir arbeiten daran“, sagt er. „In wenigen Monaten“, so Haase, werde die Behörde eine entsprechende Gesetzes-Novelle vorlegen. Online-Durchsuchungen seien heute „ein unverzichtbares Instrument“ im Kampf gegen modere Kommunikationstechniken nutzende Kriminelle. Haase: „Da müssen wir mithalten können.“

Doch vor dem Mithalten stehen noch Hürden. Die erste stellte das Bundesverfassungsgericht vergangenen Februar, als es die Regelungen zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für null und nichtig erklärte. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe nur dann angewandt werden, wenn es „Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ für „Leib, Leben und Freiheit“ eines Menschen gehe. Das gleiche gelte, wenn der Bestand des Staates bedroht sei. Zudem sei eine richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Für Hamburgs Innenbehörde anscheinend kein Problem. „Wir werden die gesetzlichen Vorgaben einhalten“, betont Haase.

Zugleich sagt der Sprecher, seine Behörde werde das Gesetz „in enger und kooperativer Abstimmung mit dem Koalitionspartner“ entwickeln. Doch die hat bislang noch nicht einmal im Ansatz stattgefunden. Es habe „noch keine inhaltlichen Gespräche zu diesem Thema gegeben“, sagt die GAL-Innenexpertin Antje Möller und mag nicht verhehlen, dass „wir mit diesem Thema ein grundsätzliches Problem haben“.

Die GAL habe „deutlich andere Schwerpunkte“ wenn es um die Überarbeitung des Polizeigesetzes gehe, sagt Möller. Denn die Novelle, deren Entwurf noch in diesem Jahr auf den Tisch kommen soll, wird viele Themen neu justieren: So sollen in dem Gesetz auf Initiative der GAL etwa Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverbote zeitlich beschränkt werden. Auch die Praxis verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen und der zurzeit auf Eis gelegte Einsatz automatisierter Kennzeichenlesegeräte soll neu geregelt werden.

„Wenn der Senator die Online-Durchsuchungen will, muss er uns das Thema nahe bringen“, geht Möller auf Distanz zu den Ahlhauschen Prioritäten. „Und er muss deutlich machen, warum sie notwendig und effizienter als andere Methoden ist und wie sie in dem engen Rahmen, den das Verfassungsgericht vorgegeben hat, umgesetzt werden soll.“ Koalitionsharmonie hört sich anders an.