Das ist das Volksbegehren

Was soll das Volksbegehren bewirken? Das Volksbegehren „Ein faires Wahlrecht für Hamburg“ will mehr direkten Einfluss der Bürger auf die personelle Zusammensetzung von Bürgerschaft und Bezirksversammlungen erreichen. 71 Abgeordnete der 121-köpfigen Bürgerschaft werden in den 17 Wahlkreisen gewählt, der Rest über die Landesliste.

Wie soll dieses „faire Wahlrecht“ genau aussehen? WählerInnen haben 10 Stimmen zu vergeben: 5 für die Wahlkreisliste ihres Wahlkreises und 5 für die Landesliste. Mit diesen Stimmen kann man nur noch Personen wählen, keine Parteien. Der Wähler kann also bestimmen, wer über die Landesliste ins Parlament kommt. Die Stimmen kann man bei einzelnen Personen häufeln (kumulieren) oder innerhalb einer Partei oder auf Abgeordnete unterschiedlicher Parteien verteilen (panaschieren). Zudem soll die Fünf-Prozent-Klausel für die Bezirksversammlung abgeschafft werden. Diese würden dann alle fünf Jahre zusammen mit den Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden.

Wer ist der Veranstalter? „Mehr Demokratie“ ist ein gemeinnütziger und überparteilicher Verein, der die Volksgesetzgebung stärken will. Er gründete auch die Website www.abgeordnetenwatch.de.

Wieso erst jetzt ein Volksbegehren in Hamburg? 2004 wurde dieses Wahlrecht in ähnlicher Form eingeführt – per Volksentscheid eingeführt. Die Mehrheitsregierung der CDU hob es jedoch 2006 wieder auf. Da Volksentscheide im Dezember 2008 per Verfassungsänderung von allen vier Bürgerschaftsfraktionen für verbindlich erklärt wurden, startet Mehr Demokratie jetzt einen erneuten Anlauf.

Wie kann man sich beteiligen? Alle Wahlberechtigten können vom heutigen 23. Januar bis Donnerstag, 12. Februar, in den öffentlichen Kundenzentren der Bezirke oder bei Unterschriftensammlungen unterschreiben. Die Briefwahl kann man kostenlos anfordern unter www.faires-wahlrecht.de. Dort gibt es auch Unterschriftenliste, um selbst sammeln zu können.

Was passiert nach dem Volksbegehren? Wenn mindestens 61.834 gültige Stimmen ausgezählt werden, kann die Bürgerschaft die Wahlreform annehmen. Anderenfalls wird Mehr Demokratie einen Volksentscheid beantragen. Dieser würde am 27. September, dem Tag der nächsten Bundestagswahl, durchgeführt. Sein Ergebnis ist verbindlich. LIST