Einmal Rauchen gibt ’ne Akte

UNIKONFLIKT Internes Papier hält Vorgesetzte an der Uni zum Weitermelden kleinster Verstöße ihrer Mitarbeiter an. Schlechtes Benehmen und Verstöße gegen das Rauchverbot gehören dazu

Die Mitarbeiter werden dem Wohlwollen ihrer Vorgesetzten ausgeliefert

Uni-Präsidentin Monika Auweter-Kurtz bestreitet, dass es ein „Klima der Angst“ an der Universität gibt: „Weder Präsidentin noch Präsidium haben die Absicht ein solches zu schaffen“, schrieb sie der taz. Doch der taz liegt auch ein Papier aus der Uni-Verwaltung vor, aus dem hervorgeht, dass eine enge Mitarbeiterkontrolle eingeführt wurde. Kritiker sprechen gar vom „System den Denunziation“.

Im August 2008 schickte die Rechtsabteilung der Präsidialverwaltung einen „Leitfaden“ an alle Abteilungen und Fakultäten, in dem es um „Maßnahmen bei Verstößen gegen Dienst- und Arbeitspflichten“ ging. Darin wird, gesondert für Beamte und Nicht-Beamte aufgeführt, in welchen Fällen welche Disziplinarmaßnahmen greifen sollten. „Der Leitfaden soll Sie darin unterstützen, Ihre Führungsaufgabe wahrzunehmen“, heißt es in dem Anschreiben des Rechtsreferenten Mathias Neukirchen. Zu den nötigen Schritten gehöre „insbesondere, den Verstoß frühzeitig aktenkundig zu machen“.

Das Papier zeugt von einem engen Verständnis von Mitarbeiterführung. Besonders der Teil für Nicht-Beamte hat es in sich. Schon bei einem „einmaligen Verstoß gegen das Rauchverbot“, „verspäteter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „schlechtem Benehmen gegenüber Vorgesetzten“ wird eine „schriftliche Ermahnung“ nahe gelegt. Der Vorgesetzte soll zwar noch entscheiden, ob dies nötig ist, oder der Vorfall nur ein „Ausrutscher“ war. In jedem Fall ist er aber zur „Dokumentation des Fehlverhaltens“ angehalten. „Sobald der Vorgesetzte von einem Fehlverhalten erfährt“, solle man „Zeit, Ort und anwesende Personen“ in einem Vermerk festhalten und den „unverzüglich“ an die Präsidialverwaltung senden, heißt es in dem Papier, das auch Musterbriefe für Ermahnungen enthält.

Als Gründe für die gravierendere Abmahnung werden zum Beispiel „Überschreitung der Kompetenzen“, die „ungerechtfertigte Weigerung, eine Aufgabe vertretungsweise zu übernehmen“ und „unerlaubte private Telefongespräche vom Dienstapparat“ genannt. Da eine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht von Belang sein kann, soll der Vorgesetzte hier sogar schriftliche Zeugenaussagen sammeln. Auch eine Kündigung auf Verdacht wird als Möglichkeit aufgeführt.

„Hier soll ein System des Misstrauens und der Kontrolle installiert werden, indem alle nur funktionieren müssen“, kritisiert die politisch aktive Studentin Golnar Sepehrnia. Die Mitarbeiter würden so dem Wohlwollen ihrer Vorgesetzten ausgeliefert. „Das macht Menschen kaputt“.KAIJA KUTTER