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  • 26.4.2015

was fehlt ...

... das Kaltwasser

Ein Hotelgast verlangt in Düsseldorf von einer Herberge 3.000 Euro Schmerzensgeld, weil er durch zu heißes Duschwasser Verbrühungen erlitten haben will. Das Amtsgericht verhandelt den Fall am 29. April (Az.: 31 C 12351/14). Die Klägerin aus Göttingen gibt an, sie habe eine angenehme Wassertemperatur eingestellt und sich geduscht. Plötzlich habe die Kaltwasserzufuhr gestoppt und ihr sei extrem heißes Wasser über den Rücken gelaufen. Die Verbrühungen entsprächen Verbrennungen zweiten Grades. Wegen der Schiebetüren habe sie nicht sofort aus der Dusche springen können. Doof nur, dass sich der Fall im Rheinland und nicht in den Vereinigten Staaten ereignete, dort wäre für die Klägerin sicher ein hübsches Millionensümmchen zusammengekommen. Ein Paradies für Warmduscher. (dpa/taz)