Teurer Arbeitskampf

Bundesarbeitsgericht Die Fluglotsengewerkschaft GdF muss dem Flughafenbetreiber Fraport Schadenersatz zahlen. Das Urteil könnte gravierende Auswirkungen haben

Zurechtweisung für Einweiser: Die Flugsicherung hat rechtswidrig gestreikt Foto: Oliver Berg/dpa

von Pascal Beucker

BERLIN taz/rtr | Traue keinem Schlichterspruch! Das dürfte eine der Lehren sein, die die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) aus ihrer Schlappe vor dem Bundesarbeitsgericht ziehen wird. Ansonsten will sie erst einmal die schriftliche Begründung des am Dienstag verkündeten Urteils abwarten. Die kleine Spartengewerkschaft übt sich in Zweckoptimismus. „Auf die gegenwärtige und zukünftige tarifliche und fachliche Arbeit der GdF hat die gestrige Entscheidung keinen Einfluss“, verkündete der Bundesvorstand in einer schriftlichen Erklärung am Mittwoch.

Tatsächlich könnte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts erhebliche Auswirkungen nicht nur für die GdF, sondern für alle Gewerkschaften in der Bundesrepublik haben. Denn die Richter des 1. Senats haben entschieden, dass ein Streik schon dann rechtswidrig ist, wenn auch nur einzelne Forderungen der Gewerkschaft noch der Friedenspflicht unterliegen. Der GdF drohen Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe.

Im konkreten Fall geht es um einen Arbeitskampf aus dem Jahr 2012. Nachdem sich die GdF mit der Fraport, der Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens, nicht auf einen neuen Tarifvertrag hatte einigen können, verständigten sich beide Seiten auf die Einschaltung eines Schlichters. Der legte eine Einigungsempfehlung vor, die Fraport aber nicht akzeptierte. Also versuchte die GdF, mittels eines mehrtägigen Streiks die Schlichterempfehlungen durchzusetzen. Das war jedoch ein Fehler.

Denn die Vorschläge des Schlichters für einen neuen Gesamtvertrag enthielten nicht nur Regelungen für jene Paragrafen des alten Tarifvertrags, die fristgerecht gekündigt worden waren, sondern auch für einige Bestimmungen, die noch nicht gekündigt waren, weil für sie eine längere Laufzeit vereinbart war. „Hinsichtlich dieser Regelungen galt nach wie vor die tarifvertraglich vereinbarte Friedenspflicht“, befand das Bundesarbeitsgericht. Damit jedoch sei der ganze Arbeitskampf unzulässig gewesen, so die Erfurter Richter: „Ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzten, ist rechtswidrig.“

„Um die Existenz der GdF mache ich mir keine Sorgen“

Gewerkschaftschef Matthias Maas

Die fatale Folge für die 3.800 Mitglieder starke Fluglotsengewerkschaft: Anders als die Vorinstanzen verpflichtete das Bundesarbeitsgericht sie „zum Ersatz von streikbedingten Schäden“. Über die genaue Höhe muss nun das Hessische Landesarbeitsgericht entscheiden. Fraport fordert einen Schadenersatz von 5,2 Millionen Euro.

Das hält die Gewerkschaft allerdings für völlig überzogen. Sie sieht ein „Mitverschulden der Fraport durch ihr Verhalten in der damaligen Tarifauseinandersetzung“ und kündigte an, sich gegen den Anspruch „mit allen Mitteln zur Wehr“ zu setzen. „Um die Existenz der GdF mache ich mir keine Sorgen, da die endgültige Summe weit unter der Fraport-Forderung liegen wird“, sagte der Vorsitzende Matthias Maas. Gleichwohl befürchtet Maas gravierende Auswirkungen auf die Tarifpolitik in Deutschland. Gewerkschaften müssten künftig bei Streikaufrufen auf jedes kleinste juristische Detail achten. „Es besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber nun mit noch mehr Juristen und Klagen gegen jeden Streik vorgehen.“