Gesinnungsprüfung in Bayern: Nicht zu links, um Beamter zu sein

Benedikt Glasl darf Lehrer werden. Nicht selbstverständlich, wenn man in Bayern lebt und Mitglied in einem linken Verband war.

Symbolbild: Ein Kind sitzt in der Schule

Lehrer werden in Bayern auf ihre Gesinnung überprüft Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Als sein Anwalt ihm am Mittwochmittag die frohe Kunde übermitteln wollte, tat Benedikt Glasl gerade das, worin der bayerische Verfassungsschutz ursprünglich mal eine Gefahr für die Gesellschaft sah: Er unterrichtete die Schüler der Mittelschule an der Guardinistraße in München-Hadern. So erfuhr der 34-Jährige erst beim Abhören seiner Mailbox, dass seiner weiteren Laufbahn als Lehrer und seiner Verbeamtung nun plötzlich nichts mehr im Wege steht.

Eigentlich sollte der Fall erst in der kommenden Woche geklärt werden – vor Gericht. Doch dem kam der Freistaat Bayern, den Glasl vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verklagt hatte, nun zuvor: Er stimmte zu, dass Glasl zum 1. August verbeamtet wird, und erkannte ihm Schadenersatz zu. Glasl war sehr überrascht.

Bei der Vorgeschichte ist das kein Wunder. Es ist noch kein Jahr her – Glasl wollte gerade sein Referendariat antreten – da wurde ihm beschieden, dass Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Der Grund: Glasl engagierte sich früher im Kampf gegen die Studiengebühren und war in dieser Zeit Mitglied beim Studentenverband SDS und der Linksjugend Solid. So einer als bayerischer Beamter? Für den Verfassungsschutz unvorstellbar.

Glasl weist jede verfassungsfeindliche Gesinnung weit von sich. Bei seiner Mitgliedschaft in den beiden Organisationen sei es ihm in erster Linie um die Hochschulgebühren gegangen. Seine Schule stand zwar die ganze Zeit solidarisch hinter ihm, doch für die Behörden war dies irrelevant. Glasl setzte sein Referendariat sechs Monate lang als unbezahlte Hospitation fort, vor die Schüler durfte er allerdings nur unter Beobachtung treten. Anfang des Jahres wollte man den angehenden Lehrer dann ganz aus der Schule werfen – ein Ansinnen, das Glasls Anwalt verhindern konnte. Daraufhin stellte man Glasl zumindest ein Angestelltenverhältnis in Aussicht.

Behörde wollte sich aus der Affäre ziehen

Dadurch dass der Freistaat ihm nun Schadenersatz gewährt, habe dieser ein klares Schuldeingeständnis abgelegt, sagt Glasl. Denn die Voraussetzungen für Schadenersatz seien klar geregelt. Dazu gehöre, dass die Maßnahme rechtswidrig und das Handeln schuldhaft gewesen sein muss. Nächste Woche findet das Sommerfest der Schule statt, da werde dann ausgiebig gefeiert.

Und doch: Wenn es zum Prozess gekommen wäre, hätte ihm das noch besser gefallen. „Ein Gerichtsurteil wäre für die Sache besser gewesen.“ Davon hätten dann vielleicht auch andere profitieren können, die in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Doch das habe man offenbar vermeiden wollen. „Es sieht nicht so aus, als ob das Verfahren jetzt reformiert würde.“

Zwischenzeitlich habe er schon immer mal wieder überlegt, ob er nicht einfach hinwerfen sollte. Sein Ruf stand auf dem Spiel, er wurde diffamiert, lebte zeitweise von Hartz IV

Vor gut einem Monat, erzählt Glasl, hätte die Regierung von Oberbayern sogar noch mal einen Anlauf genommen, die Sache auf für sie weniger peinliche Weise aus der Welt zu schaffen: Man habe ihm eine neue Anhörung angeboten, diesmal im Beisein des Verfassungsschutzes. Das hätte der Behörde die Möglichkeit gegeben, unter Berufung auf die neue Prüfung ohne Gesichtsverlust einzulenken. Glasl und sein Anwalt lehnten ab.

Zwischenzeitlich habe er schon immer mal wieder überlegt, ob er nicht einfach hinwerfen sollte. Sein Ruf stand auf dem Spiel, er wurde diffamiert, lebte zeitweise von Hartz IV. Lohnt es sich wirklich, all das auf sich zu nehmen? Doch im Rückblick, sagt Glasl, sei er fast froh um die Erfahrung. „Ich habe gelernt, dass man nicht umfallen darf – auch wenn der Wind einem noch so kräftig entgegen bläst.“

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