Neue Regeln für Ex-Präsidenten

Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig unter anderem zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden.

Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs am vergangenen Jahr reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200.000 Euro und ist laut „Bild“-Zeitung als Rechtsanwalt tätig. (dpa)