AfD und Geheimdienste: Schonfrist für die AfD!

Der Verfassungsschutz steht kurz davor, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Es ist problematisch, Wahlentscheidungen auf diese Art zu beeinflussen.

Ein blaues Sweatshirt und ein blaues T-Shirt mit Aufschrift AfD hängen auf Bügenln an einer Wand

Foto: Stefan Boness/Ipon

Seit Hans-Georg Maaßen im Herbst 2018 das Bundesamt verlassen musste, hat sich im Verfassungsschutzverbund ein neuer Umgang mit der AfD durchgesetzt. Gerade hat der sächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft – nach Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist es der vierte. Auch die Nachwuchsorganisation gilt als Verdachtsfall, die Strömung „Der Flügel“ um den Thüringer Björn Höcke gar, vergleichbar mit der NPD, als erwiesen rechtsex­trem.

Hinzu kommt: Das Bundesamt entscheidet derzeit, nach zweijähriger Prüfung, über die Einstufung der Gesamtpartei. Der amtliche Stempel „wahrscheinlich rechtsextrem“ droht also auch hier – mit möglichen negativen Konsequenzen bei zahlreichen Wahlen in diesem Jahr.

Nun spricht viel dafür, dass man die AfD mit guten Gründen auch in ihrer Gesamtheit als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen kann. Doch dass die wohl positive Entscheidung des Bundesamtes durchgesickert ist, bevor sie offiziell gefällt und verkündet wurde, wirft eine ganz andere Frage auf: Darf mit einer Entscheidung des Verfassungsschutzes in einem Wahljahr derart Politik gemacht werden?

Die AfD ist derzeit in der schwierigsten Situation seit ihrer Gründung.

In der AfD hat der Druck des Inlandsgeheimdienstes eine selbstzerstörerische Dynamik in Gang gesetzt. Bislang eilte die Partei, die ein Bündnis recht unterschiedlicher Strömungen ist, von Wahlerfolg zu Wahlerfolg. Sie hatte Mandate und Stellen zu vergeben, auch Aufmerksamkeit und den ein oder anderen Dienstwagen.

Der Erfolg übertünchte die parteiinternen Widersprüche. Will man mehr Markt oder mehr Staat? Zielt man auf Regierungsbeteiligung oder Fundamental­opposition? Ist zumindest eine zarte Abgrenzung vom Rechtsextremismus gewünscht oder sieht man dort vor allem Verbündete? All das ist intern äußerst umstritten.

Krise legt Widersprüche offen

Die Krise, in der die Partei unter anderem coronabedingt und durch den Druck des Verfassungsschutzes steckt, hat diese Widersprüche offengelegt. Im Westen will man, etwas pauschal gesagt, die Einstufung durch den Verfassungsschutz aus Angst vor der Marginalisierung unbedingt verhindern. Deshalb haben Parteichef Jörg Meuthen und seine AnhängerInnen brachial vermeintliche Schutzmaßnahmen durchgesetzt, darunter die offizielle Auflösung des „Flügels“ und die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz.

Für die andere Seite ist das ein Frontalangriff. Die Partei ist derzeit in der schwierigsten Situation seit ihrer Gründung, eine Spaltung nicht mehr ausgeschlossen. Mit der Entscheidung über die Einstufung könnte es zum Showdown kommen.

Darüber kann man sich als Demokratin nur freuen. Doch leider gibt es bei der Sache ein rechtsstaatliches Problem. Die Entscheidung des Bundesamts, die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen, wurde vorab an Medien durchgestochen, auch die taz berichtete. Die AfD klagte, weil sie sich dadurch unzulässig im Parteienwettstreit benachteiligt sieht – und das zu Beginn eines Superwahljahrs.

Abstrahiert man ­einmal kurz von der AfD und ihrer antidemokratischen Kraft, muss man einräumen: An diesem Argument ist etwas dran. Mit einem möglicherweise anstehenden Beschluss eines Geheimdienstes vor wichtigen Wahlen die Entscheidung der BürgerInnen zu beeinflussen ist, gelinde gesagt, problematisch. Man stelle sich nur einmal vor, es handelte sich um eine linke Partei.

Die Rechtslage jedenfalls ist so: Bis zur Entscheidung des Gerichts, die vielleicht erst in vielen Monaten fällt, darf der Verfassungsschutz die AfD zwar einstufen, aber öffentlich machen darf er dies nicht. Entscheidet der Verfassungsschutz jetzt, könnte dies aber erneut durchsickern.

Und so kann man, selbst wenn man die Einstufung der AfD für begründet hält, zu dem Schluss kommen: Es ist besser, wenn diese erst nach der Bundestagswahl im September vollzogen wird. Selbst wenn das am Ende mehr Stimmen für die AfD bedeuten könnte. Dagegen muss mit anderen Mitteln gekämpft werden.

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Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.

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