Brumlik über Rechte von Sinti und Roma: „Hanau war der Anlass“

Was tun gegen Antiziganismus? Der jüdische Intellektuelle Micha Brumlik fordert, dessen Bekämpfung als Ziel in den Landesverfassungen zu verankern.

Das Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma im Berliner Tiergarten

Gedenken vor dem Mahnmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Foto: Christian Ditsch/imago

taz: Herr Brumlik, im Januar will der Brandenburger Landtag über den Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen und Linkspartei entscheiden, den bestehenden Artikel 7a um ein Staatsziel zur Bekämpfung des Antisemitismus zu ergänzen. Er soll dann lauten: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus sowie der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Ihnen reicht das nicht aus.

Micha Brumlik: Wir, das ist eine Reihe von jüdischen Intellektuellen, Wissenschaftlern sowie der Vizepräsident des Internationalen Komitees Buchenwald-Dora, fordern neben dem Landesverband deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg eine Ergänzung bezüglich der Bekämpfung von Antiziganismus. Also: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus, Antiziganismus sowie der Verbreitung fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Und im zweiten Absatz: „Das Land fördert die Stärkung jüdischen Lebens sowie des Lebens von Sinti und Roma.“

Warum ist das nötig?

Es entspricht der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und auch des Landes Brandenburg, Antisemitismus und Antiziganismus in einer Landesverfassung gleich zu behandeln.

Letztes Jahr legte die Unabhängige Kommission Antiziga­nismus im Bundestag einen Bericht vor, der von Rassismus und Racial Profiling gegenüber Sin­ti:­ze und Rom:­nja berichtet. Wie steht es um die Gemeinschaft der Sin­ti:­ze und Rom:­nja in Deutschland?

Was mir lebensweltlich bekannt ist, ist die verächtliche Art und Weise, mit der Sin­ti:­ze und Rom:­nja auf der Straße angegangen, also verachtet und beschimpft werden. Auch die Polizei nimmt meines Wissens entsprechende Anzeigen von Sin­ti:­ze und Rom:­nja sehr viel weniger zur Kenntnis und Racial Profiling ist ein Phänomen, das auch diese betrifft.

Micha Brumlik,

Jahrgang 1947, ist Senior Advisor am Selma Stern Zentrum für Jüdische Studien Berlin/Brandenburg sowie Professor emeritus für Erziehungswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Brumlik war von 2000 bis 2005 Leiter des Fritz-Bauer-Instituts und ist regelmäßiger Autor der taz.

Hat sich Antiziganismus in den letzten Jahren verstärkt?

Meines Wissens sind Sin­ti:­ze und Rom:­nja in der allgemeinen Öffentlichkeit inzwischen geachteter. Beim rassistischen Anschlag im Februar 2020 in Hanau wurden jedoch drei Sin­ti:­ze und Rom:­nja ermordet: Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov und Vili-Viorel Păun. Das war der Anlass für unser Anliegen.

Die einzige Landesverfassung, die den Schutz der Sin­ti:­ze und Rom:­nja gesondert erwähnt, ist die Schleswig-Holsteins. Ändert eine Erweiterung des Artikels das Leben der Sin­ti:­ze und Rom:­nja?

Unmittelbar natürlich nicht. Der Erfolg einer wirksamen Überwindung von Antiziganismus hängt aber unmittelbar von der Anerkennung der Eigenständigkeit des Phänomens ab. Wir hoffen, dass dadurch Polizei und Staatsschutzbehörden sich bei ihrer Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus auch intensiv mit Antiziganismusströmungen auseinandersetzen. Wie zum Beispiel im Fall von Hanau. Darüber hinaus wollen wir, dass auch in kulturpolitischer Hinsicht die Möglichkeiten für Sin­ti:­ze und Rom:­nja bestehen, Projekte, die kulturelles Selbstverständnis in Deutschland fördern, subventioniert zu bekommen. Es soll ein Impuls sein: dass, sowohl was Jahrestage angeht als auch die historische Bildung in Schulen wie auch in der außerschulischen Bildung, sehr viel stärker auf dieses Thema aufmerksam gemacht wird.

Eine Bildungsstudie aus dem vergangenen Jahr zur Lage der Sin­ti:­ze und Rom:­nja in Deutschland hat eine „extreme“ Bildungsbenachteiligung angeprangert. Laut Bundesregierung achte man ausreichend auf Chancengleichheit und Antidiskriminierung, Sin­ti:­ze und Rom:­nja bräuchten dementsprechend keine gezielten Fördermaßnahmen. Wie stichhaltig finden Sie diese Argumentation?

Kann sein, dass das die Meinung der Bundesregierung ist. Da Bildungspolitik in Deutschland aber Angelegenheit der Länder ist, hoffen wir, dass von einem solchen Zusatz in der Verfassung Anstrengungen unternommen werden, Kinder aus diesen Gruppen gezielt zu fördern.

Was bräuchte es noch, um Alltagsrassismus gegenüber Sin­ti:­ze und Rom:­nja zu bekämpfen?

Es braucht öffentliche Veranstaltungen, keineswegs nur für Jugendliche, in denen Sin­ti:­ze und Rom:­nja auch die Gelegenheit gegeben wird, ihre eigene Kultur und ihre Geschichte überzeugend darzustellen.

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Am 19. Februar 2020 erschoss der Rechtsextremist Tobias R. an drei verschiedenen Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen:

Kaloyan Velkov, ermordet mit 33 Jahren.

Fatih Saraçoğlu, ermordet mit 34 Jahren.

Sedat Gürbüz, ermordet mit 30 Jahren.

Vili Viorel Păun, ermordet mit 22 Jahren.

Gökhan Gültekin, ermordet mit 37 Jahren.

Mercedes Kierpacz, ermordet mit 35 Jahren.

Ferhat Unvar, ermordet mit 22 Jahren.

Hamza Kurtović, ermordet mit 22 Jahren.

Said Nesar Hashemi, ermordet mit 21 Jahren.

Später ermordete der Attentäter seine Mutter Gabriele R., 72 Jahre alt.

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