Maßnahmen gegen die Energiekrise: Die Preisbremsen stehen

Der Bundestag segnet die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom ab. Kosten: etwa 70 Milliarden Euro. Was erwartet uns?

Die Flamme eines Gasherdes

Der Staat zahlt, damit es weiter brennt Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Dreifacher Preis für Erdgas, anderthalbfache Kosten für Strom: Das will die Bundesregierung mit den Preisbremsen für Gas, Heizwärme und Elektrizität verhindern. Am Donnerstag wurden die beiden Gesetze im Bundestag angenommen.

Was steht drin?

Der Preis für Erdgas wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt, der für Fernwärme auf 9,5 Cent. Strom darf maximal 40 Cent pro kWh kosten. Diese Grenzwerte gelten für 80 Prozent des üblichen Monatsverbrauchs von Privathaushalten und kleineren Firmen, in der Regel des Vorjahrs. Für darüber hinausgehenden Verbrauch müssen die Kunden jedoch die Marktpreise zahlen, die deutlich über dem Deckel liegen.

Warum gilt die Begrenzung nicht für 100 Prozent?

Damit will die Regierung erreichen, dass die Kunden ihren Energieverbrauch verringern. Die horrenden Kosten sollen als Anreiz wirken.

Wann wird der Deckel wirksam?

Ab März 2023 soll sich die Kostenbremse in den Rechnungen niederschlagen. Dann wohl werden die Versorger ihre Abbuchungen von den Kundenkonten anpassen. Die Vermieter müssen die Dämpfung an die Mieter weitergeben. Die Regelung gilt grundsätzlich allerdings schon ab Januar. Zu viel gezahlte Beträge der ersten beiden Monate werden im März verrechnet. Einstweilen wirkt die Bremse bis April 2024.

Um welche Beträge geht es?

Die schlechte Nachricht: Trotz der Begrenzung werden die Kosten für Heizwärme und Strom sehr oft höher ausfallen als 2021. Die positive Botschaft: Ohne die Preisbremsen stiegen die Rechnungen aber noch viel stärker. Ein Beispiel: Ein Privathaushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch bezahlte vor der Krise beispielsweise 1.400 Euro im Jahr (20.000 x 7 Cent). Schlüge der jetzige Marktpreis voll durch, wären es ungefähr 4.000 Euro (20.000 x 20 Cent). Dank des Deckels sinken die Kosten jedoch auf 2.720 Euro (80 Prozent vergünstigt: 16.000 x 12 Cent = 1.920, plus 20 Prozent zum Marktpreis: 4.000 x 20 Cent = 800). Wer die 20 Prozent einsparen kann, kommt also mit 1.920 Euro davon.

Was bedeuten die aktuellen Preissteigerungen der Ver­sorger?

Wenn der Gasversorger jetzt mitteilt, dass die Kilowattstunde statt augenblicklich 7 nächstes Jahr 20 Cent kostet, muss man nicht in Panik verfallen. Denn zumindest für 80 Prozent des Verbrauchs darf der Lieferant ja höchstens 12 Cent verlangen. Auch Preiserhöhungen der Stromversorger auf beispielsweise 58 Cent werden nicht wirksam, weil der Deckel bei 40 Cent liegt.

Was passiert mit dem Dezember-Abschlag?

Im laufenden Monat müssen die Kunden für Gas und Fernwärme nichts bezahlen. In den meisten Fällen verrechnen die Versorger diesen Bonus mit der nächsten Jahresabrechnung, zum Beispiel im Frühjahr 2023. Hauseigentümer, die ihre Abschläge selbst überweisen, können sie aber auch einbehalten.

Was gilt für Öl und Pellets?

Verbraucher mit Öl-, Holzpellet-, Brikett- und Flüssiggas-Heizungen sollen ebenfalls Unterstützung erhalten. Zunächst für die höheren Kosten des Jahres 2022 will die Koalition einen Härtefallfonds einrichten, aus dem Haushalte bis zu 2.000 Euro bekommen können. Kosten: 1,8 Milliarden Euro. Das wäre ein Zuschuss zu Brennstoff­bestellungen, damit Verbraucher über den Winter kommen. Die Auszahlung werden wohl die Bundesländer regeln.

Wer bezahlt das alles?

Die Gaspreisbremse wird etwa 56 Milliarden Euro kosten, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten trägt der Bund. Die entsprechenden Ausfälle erstattet er den Energieversorgern. Für die Strompreisbremse entstehen Kosten von ungefähr 13 Milliarden Euro, die die Elektrizitätsversorger aus ihren höheren Einnahmen aber größtenteils selbst finanzieren sollen.

Ist das das letzte Wort?

Die Koalition will in den kommenden Monaten prüfen, wie sie kleine und sparsame Haushalte besser entlasten kann – etwa mit sozial gestaffelten Direktzahlungen. Außerdem haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, dass Unternehmen, die mehr als 25 Millionen Euro Staatshilfen bekommen, Boni und Dividenden nicht erhöhen dürfen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden. Wenn Unternehmen allerdings keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, können sie weiterhin Extravergütungen auszahlen. Der Chemiekonzern Evonik hat bereits angekündigt, auf Staatshilfen zu verzichten.

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