Dividendenzahlung bei Gaspreisbremse: Ampelfraktionen ziehen Deckel ein

Die Gaspreisbremse kostet Milliarden. Profitierende Unternehmen sollen weniger Boni zahlen oder Leute entlassen dürfen.

Erleuchtete Chemieanlagen bei Nacht

Die chemische Industrie leidet besonders unter hohen Gaspreisen: Anlage von Hoechst Foto: dpa

BERLIN reuters | Größere Unternehmen, die Hilfen aus der staatlichen Gaspreisbremse bekommen, sollen nur begrenzte Boni und Dividenden zahlen können. Darauf haben sich die Koalitionsparteien der Ampelregierung geeinigt, wie der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis Rohde, am späten Dienstag sagte.

Die geplante Regelung: Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen. Bei mehr als 50 Millionen Euro soll die Auszahlung ganz verboten sein.

Unternehmen könnten aber freiwillig auf Hilfen verzichten und wären dann diesen Regelungen nicht unterworfen. Dies betreffe vor allem Dax-Konzerne, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Verena Hubertz. Nutznießer der Gaspreisbremse müssten zudem 90 Prozent der Belegschaft bis 2025 erhalten.

Die Gaspreisbremse wird ab dem 1. März eingeführt werden, gilt aber rückwirkend zum 1. Januar. „Wir unterstützen in dieser schweren Zeit zielgerichtet Unternehmen, um Insolvenzen zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu stabilisieren“, erklärte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Sven-Christian Kindler.

Übergewinnsteuer bei AKW modifiziert

Kritik kam von der Nichtregierungsorganisation Finanzwende. Die Grenze von 50 Millionen Euro sei zu hoch, sagte dessen Vorstand Gerhard Schick.

Auch bei der ebenfalls geplanten Abschöpfung sogenannter Übergewinne, die durch die stark gestiegenen Energiepreise entstanden sind, gab es nach Angaben von SPD-Fraktions-Vize Matthias Miersch Änderungen bei den Regierungsplänen. So sei der Freibetrag für Biogasanlagen, der nach Plänen des Wirtschaftsministeriums sechs Cent pro Kilowattstunde betragen sollte, auf neun Cent angehoben worden. Außerdem würden kleinere Biogasanlagen von der Abschöpfung ausgenommen.

Bei der Atomkraft hätten die Fraktionen die Abschöpfung dagegen etwas erhöht. „Sollten die Kosten von Steinkohlekraftwerken deutlich unter die Kosten von Gaskraftwerken sinken, soll auch Steinkohle in die Erlösabschöpfung aufgenommen werden, um von den Strompreisen zu entlasten“, hieß es in einer Stellungnahme der SPD. Hintergrund ist, dass die Regierung auch Kohlekraftwerke reaktiviert hat, um die Energieversorgung zu sichern.

Miersch forderte die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, den Weg für weitere Änderungen freizumachen. So habe das Wirtschaftsministerium mit Verweis auf EU-Recht gesagt, dass man Neuanlagen nicht von der Abschöpfung ausnehmen könne, und ebenso einen Vorschlag für eine Reinvestitionsklausel verworfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Einigung die Investitionsbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch mal verbessern können“, teilte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit. So richtig es sei, die sehr hohen Zufallsgewinne abzuschöpfen, so entscheidend sei es auch, Investitionen in den Umbau der Energieversorgung anzureizen. „Künftig bekommt die Bundesnetzagentur den Spielraum, bei den Ausschreibungen für Wind und Solar die Höchstsätze um bis zu 25 Prozent anzuheben.“ Dies sei angesichts der Inflation wichtig.

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