Umstrittene Klimaschutzgesetz-Reform: Lex Wissing auf dem Weg

Der Bundestag berät die Klimaschutzgesetz-Reform, mit der CO2-Ziele für Sektoren abgeschafft werden. Davon profitiert der Verkehrsminister.

Volker Wissing

Freut sich besonders über die Abschaffung der Sektorenziele: Verkehrsminister Volker Wissing Foto: Emmanuele Contini/imago

BERLIN taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, Gegenwehr gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes zu leisten. „Die Bundesregierung verstößt vorsätzlich gegen das Bundesklimaschutzgesetz, damit auch gegen den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und die Grundrechte aller künftigen Generationen“, heißt es einem Aufruf der DUH an die Abgeordneten.

Am Freitag will der Bundestag in erster Lesung gravierende Änderungen im Klimaschutzgesetz beraten. Bislang gelten harte Grenzen für den Ausstoß von CO2 in einzelnen Sektoren wie Verkehr, Energie oder Industrie. Werden sie gerissen, müssen die zuständigen Ministerien ein Sofortprogramm aufstellen, mit dem gegengesteuert wird. Künftig will die Bundesregierung nur noch eine mehrjährige Gesamtabrechnung vor- und Sofortprogramme als Ganzes auflegen. Entlastet wird damit vor allem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der bislang kein von Fachleuten akzeptiertes Sofortprogramm vorgelegt hat, obwohl die CO2-Ziele in seinem Geschäftsbereich gerissen wurden. Die geplanten Änderungen empören Umweltverbände und Klimaaktivist:innen.

Bereits am Donnerstagnachmittag stand die Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes auf der Tagesordnung des Bundestags, die vor der Sommerpause mangels Beschlussfähigkeit gescheitert war. Damit werden neue Vorgaben zum Energiesparen eingeführt. Bis 2030 soll zum Beispiel der Endenergieverbrauch gegenüber 2008 um 26,5 Prozent sinken. Unternehmen werden verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu erfassen. An Privatleute richtet sich diese Neuregelung nicht. „Deutschland bleibt mit diesem Gesetz weit unter seinen Möglichkeiten“, sagte der Linksparteiabgeordnete Ralph Lenkert. Unternehmen würden nicht dazu gezwungen, Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig würde die Regierung aber Bür­ge­r:in­nen mit dem Heizungsgesetz zum Handeln zwingen.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte das Gesetz. Sie kritisierte aber, dass „geplante, wirkungsvolle Maßnahmen seit dem ersten Referentenentwurf stark aufgeweicht“ wurden. So gelten Vorschriften für Unternehmen erst ab einem höheren Verbrauch als ursprünglich vorgesehen. Deutschland setzt mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Laut der DENEFF wird die Regierung den Vorgaben nicht gerecht und riskiert eine Rüge aus Brüssel. So fehle in dem Gesetz die jährliche Sanierungsrate von 3 Prozent für öffentliche Gebäude.

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