Lauterbach über Krankenhausreform: Klinikatlas soll ab 1. Mai kommen

Mehr Transparenz zur Krankenhausqualität: Das wollten einige Bundesländer verhindern. Die Krankenhausreform stockte. Ist die Blockade nun behoben?

Blick in einen Operationssaal.

Blick in einen Operationssaal im Universitätsklinikum Essen Foto: Lars Heidrich/imago

BERLIN taz | Es scheint wieder Bewegung gekommen zu sein in den stockenden Krankenhausreformprozess. „Ich bin froh, dass die Länder ihre Blockadehaltung aufgegeben haben“, sagte Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Ab 1. Mai, so der Bundesgesundheitsminister, könnten sich Pa­ti­en­t*in­nen in einem Klinikatlas informieren, welches Krankenhaus für welchen Eingriff besonders geeignet sei. Auch die Krankenhausfinanzierungsreform und weitere Reformgesetze will Lauterbach noch bis zum Sommer verabschieden.

Dem vorausgegangen war die Blockade einiger Bundesländer beim Transparenzgesetz. Damit sollen Qualitätskriterien wie Behandlungshäufigkeit, technische und personelle Ausstattung sowie Komplikationsraten übersichtlich für Pa­ti­en­t*in­nen veröffentlicht werden. Im Oktober hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen, es sollte eigentlich zum Jahresanfang in Kraft treten. Allerdings legte eine knappe Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat Einspruch ein.

Zentrales Argument: Man bräuchte erst eine gesicherte Finanzierung der Krankenhäuser. Die geplante Krankenhausfinanzierungsreform würde erst ab 2027 Wirkung zeigen. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, hat Lauterbach im Transparenzgesetz 6 Milliarden Euro Liquiditätshilfen vorgesehen. Weiteren Finanzhilfen erteilte Lauterbach eine Absage. 120 der insgesamt rund 1.700 Krankenhäuser befänden sich aktuell in oder kurz vor einer Insolvenz.

Nachdem die CDU-geführten Länder laut Lauterbach eine weitere Befassung mit dem Transparenzgesetz zunächst blockiert hätten, steht nun offenbar ein Termin fest: Am 21. Februar tage der Vermittlungsausschuss, am 22. März könne sich der Bundesrat abschließend mit dem Transparenzgesetz befassen. Der Bundesgesundheitsminister rechnet diesmal mit einer Einigung und stellte auch gleich den weiteren Reformfahrplan vor: Am 24. April solle die Krankenhausfinanzierungsreform im Bundestag beschlossen werden.

Mehr Qualität und Absicherung der Häuser

Auch die Ge­sund­heits­mi­nis­te­r*in­nen der Länder hatten am Montag auf mehr Tempo gedrängt. Mit der Finanzierungsreform sollen zum einen vor allem kleinere, weniger spezialisierte Krankenhäuser nicht mehr nur nach Anzahl und Art der Fälle bezahlt werden, sondern auch über feste Pauschalen. Zum anderen soll die Finanzierung an in Leistungsgruppen definierte Mindeststandards geknüpft werden.

Effekte der Reform sollen laut Lauterbach eine höhere Qualität bei komplexen Behandlungen, finanzielle Absicherung aller notwendigen Krankenhäuser und ein Abbau des Überangebots in Großstädten sein. Nachdem sich der Bundesgesundheitsminister ein Jahr lang mit den Ländern über die Einzelheiten zerlegte, gab er nun an, das Gesetz so auf den Weg bringen zu wollen, dass es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei. Wird die Finanzierungsreform verabschiedet, so soll ab 2027 nach neuer Systematik abgerechnet werden.

Neben weiteren Vorhaben zur Digitalisierung, Erweiterung der Kompetenzen von Pflegekräften, Reform des Rettungsdienstes und Erhöhung der Anzahl von Me­di­zin­stu­den­t*in­nen will Lauterbach noch bis zum Sommer auch Gesetze zur Stärkung der Hausärzt*innen, der Notfallmedizin und der klinischen Forschung zum Abschluss bringen. „Diese großen Reformen entscheiden darüber, wie die 19 Millionen Babyboomer in Zukunft versorgt werden“, sagte Lauterbach am Dienstag.

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