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Prozess um verprügelte NeonazisAnwälte fordern Freispruch für Hanna S.

Hat Hanna S. in Budapest Neonazis verprügelt? Und wenn ja, sollte sie dafür neun Jahre ins Gefängnis? Ihre Anwälte sagen zweimal: Nein.

Sprecht Hanna frei! Foto: Alf Meier/dpa

München taz | Bevor er den Anwälten von Hanna S. das Wort für ihr Plädoyer erteilt, will der Vorsitzende Richter Philipp Stoll selbst noch etwas loswerden. Er richtet sich allerdings nicht an die Anwälte, auch nicht an Hanna S. – sondern an die Zuschauer. Ausdrücklich weist er sie darauf hin, dass jegliche Äußerungen aus ihren Reihen zu unterlassen seien, insbesondere Beifall oder Missbilligung. Andernfalls drohe Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro oder Ordnungshaft.

In der Tat sind die Zuschauerbänke wieder dicht besetzt – und das, obwohl der Hochsicherheitsgerichtssaal in der JVA Stadelheim so vielen Zuschauern Platz bietet wie kein anderer Gerichtssaal in München. Seit Prozessauftakt pilgerten zu jedem Termin des Verfahrens zahlreiche Unterstützer von Hanna S. Die Botschaft: Du bist nicht allein. Mitunter wurde diese Botschaft auch lautstark kundgetan, was in einem deutschen Gericht natürlich nicht geht.

Dann also hat die Verteidigung das Wort, muss dem etwas entgegensetzen, was die Bundesanwaltschaft hier vor einer Woche gefordert hat. Und das war nicht wenig: Eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragte sie für Hanna S. In ihren Augen steht es fest, dass die 30-jährige Kommunikationsdesignerin und Schreinerin eine Linksextremistin ist, die sich des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hat.

Anwalt: Anklage will Antifa dämonisieren

Der zentrale Vorwurf: Im Februar 2023, beim sogenannten Tag der Ehre in Budapest, soll Hanna S. mit anderen Mitgliedern der linksextremen Szene Menschen brutal zusammengeschlagen haben, die sie für Neonazis hielten. Hanna S. soll dabei unter anderem auf dem Arm eines zu Boden gegangenen Opfers gekniet haben, um ihn daran zu hindern, sich gegen die Schläge und Tritte der anderen zu wehren. Den Mann hätten sie attackiert, weil er „ein politisch Andersdenkender“ gewesen sei. Beim „Tag der Ehre“ kommen Rechtsextreme aus ganz Europa in der ungarischen Hauptstadt zusammen, um des Ausbruchsversuchs von Wehrmacht, Waffen-SS und ihren Kollaborateuren aus der von der Sowjetarmee belagerten Stadt zu gedenken.

Verteidiger Peer Stolle nutzt die Gelegenheit zunächst für eine Apologie der Antifa im Allgemeinen. Die Anklage und die Strafforderung der Generalbundesanwaltschaft zielten darauf ab, antifaschistische Aktionen insgesamt zu dämonisieren – als Menschen, die den Tod des politischen Gegners in Kauf nehmen würden. Aber dann müsse es doch Hinweise auf eine Strategie von Antifa-Gruppen geben, die Tote mit einpreise, sagt Stolle und fragt: „Wann und wo wurden Neonazis von Antifaschisten getötet?“ Tötungshandlungen durch Rechtsextremisten fänden sich viele. Andersherum jedoch: Fehlanzeige. „Das ist die Realität“.

Der Gewaltfetisch sei konstitutiv für die extreme Rechte. Die zugrundeliegenden Ideologien von Rechts- und Linksextremen unterschieden sich diametral. Er selbst sei in Ostdeutschland groß geworden, in den „Baseballschlägerjahre“. Damals seien viele froh gewesen, dass es Menschen gegeben habe, die den Mut hatten, sich den Neonazis entgegenzustellen. „Sie dagegen zu wehren sollte Aufgabe aller sein.“

Kein Nachweis einer Beteiligung

Im Fall ihrer Mandantin fahren Stolle und sein Kollege Yunus Ziyal in ihrer Verteidigung dann zweigleisig: Es gebe überhaupt keinen Nachweis, dass die Person, die die Generalbundesanwaltschaft auf Bildern und Videos von den Vorfällen in Budapest als Hanna S. ausgemacht hat, auch tatsächlich diese sei. Für den Fall, dass sie es doch sei, argumentieren die beiden, dass man ihr allenfalls gefährliche Körperverletzung zur Last legen könne, keinesfalls aber versuchten Mord oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Zunächst aber, argumentiert Stolle, habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, dass Hanna S. an den Taten beteiligt gewesen sei. Weder hätten Fingerabdrücke oder DNA-Spuren darauf hingewiesen, noch habe es Hinweise auf eine Anreise ihrer Mandantin nach Budapest oder eine Beteiligung an Vorbereitung hierfür gegeben. Im Gegenteil: Ein Kontoauszug habe gezeigt, dass Hanna S. noch am 8. Februar, als andere schon nach Budapest gereist waren, noch in Nürnberg Geld abgehoben habe. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass Hanna S. und andere der Tat Beschuldigten sich gekannt hätten.

Auch die Aussagen sogenannter Super-Recognizer, die Hanna S. auf Bild- und Videomaterial aus Budapest identifizieren sollten, seien nicht klar genug gewesen, um als Beweismittel herangezogen werden zu können. Gegen eine Täterschaft ihrer Mandantin spreche beispielsweise auch, dass sich Hanna S. – anders als andere Beschuldigte – nicht dem Verfahren entzogen habe, sondern in ihrer Wohnung in Nürnberg anzutreffen gewesen sei.

Hanna S. schweigt

Für ihre Verteidiger ist daher klar: Hanna S. ist freizusprechen und für die erlittene Untersuchungshaft von rund anderthalb Jahren zu entschädigen.

Anwalt Ziyal spricht von einer Überinszenierung und einer überzogenen Strafforderung auf Seiten der Generalbundesanwaltschaft. Allenfalls könnten die Taten, derer Hanna S. beschuldigt wird, als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Dafür stünden Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis 10 Jahren. Letzteres aber nur in schwersten Fällen. Hier habe es aber gar keine schweren Verletzungen gegeben, auch keinen Hinweis darauf, dass diese geplant gewesen sein. Im Gegenteil: Schon nach kurzer Zeit sei der Angriff auf ein verabredetes Signal hin abgebrochen worden. Für vergleichbare Taten hätten Gericht sonst höchsten Strafen von zwei bis zweieinhalb Jahren verhängt.

Das letzte Wort hat die Angeklagte. Nein, sie wolle nichts sagen, sagt Hanna S. Und dann lässt sie den Kopf auf den Tisch fallen. Und dann, als die Richter den Saal bereits verlassen haben, brandet er doch noch auf, der Applaus.

Die Urteilsverkündung ist für den 26. September angesetzt.

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63 Kommentare

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  • Für das, dass sie laut ihrer Anwälte gar nicht vor Ort gewesen sei, haben ihre Anwälte aber erstaunliches Insiderwissen.



    Auf ein angesprochenes Signal sei der Angriff abgebrochen worden. Das kann doch nur wissen wer dabei gewesen ist...



    Auch was die Abhebung am Geldautomat am 8. Februar beweisen soll erschließt sich mir nicht, schließlich findet der Tag der Ehre immer rund um den 12. Februar statt.



    Budapest ist in 8 Stunden per Zug oder Auto erreichbar, mit dem Flugzeug dauert es eine Stunde...



    Für mich als Außenstehende klingt das alles wenig überzeugend - sie war gar nicht dabei, aber wenn dann höchstens nur am Rande und wenn dann ohne final böse Absicht und wirklich ernsthaft verletzt wurde ja auch keiner und überhaupt seien in ähnlichen Fällen maximal zwei bis zweieinhalb Jahre verhängt worden.



    Klingt für mich alles nach einem Sammelsurium an wilden Argumenten um das Urteil irgendwie möglichst weit nach unten drücken zu wollen.

  • Es ist eine Unverschämtheit wie der Verteidiger die Antifa vorschiebt und die Schläger hinter denen verstecken will.

  • Der Artikel wirft wichtige Fragen auf, doch die Verwendung des Begriffs „Neonazi“ bleibt problematisch. Viele der Betroffenen würden sich kaum so sehen, sondern eher als Touristen oder Versammlungsteilnehmer. Die pauschale Zuschreibung trägt stark wertende Konnotationen und kann wie eine öffentliche Vorverurteilung wirken. Ob jemand tatsächlich Neonazi ist, sollte nicht durch journalistische Zuspitzung, sondern durch Belege oder gerichtliche Feststellung geklärt werden. Eine differenzierte Sprache würde der Sache gerechter werden.

    Zudem bleibt die Opferperspektive unterbelichtet. Der Text schildert vor allem, was Angeklagte, Anwälte oder Anklage sagen. Doch wie geht es den Verletzten? Welche Sicht haben sie, wie schildern sie den Vorfall, ihr Selbstbild? Gerade wenn hohe Strafen im Raum stehen, wäre es wichtig, auch diese Seite zu hören. Ohne sie wirkt das Bild einseitig.

    Seriöser Journalismus sollte nicht vorschnell Begriffe übernehmen, sondern klar trennen zwischen belegten Fakten, Selbstwahrnehmung und öffentlicher Zuschreibung. Nur so wird die Unschuldsvermutung gewahrt und Polarisierung vermieden.

    • @Jörg Radestock:

      "Der Artikel wirft wichtige Fragen auf, doch die Verwendung des Begriffs „Neonazi“ bleibt problematisch. Viele der Betroffenen würden sich kaum so sehen,"

      LOL, das glaube ich eher nicht. Gefeiert wird an diesem Tag eine versuchte Gegenoffensive der Nazis gemeinsam mit ungarischen Nazis in 1944. Der Faschismus wird gepriesen. Fascho-Organisation wie Blood and Honor sind mit-Ausrichter etc. pp. Wer da hingeht, labelt sich selbst.

      de.wikipedia.org/wiki/Tag_der_Ehre

    • @Jörg Radestock:

      Im Text wird doch geschrieben "die sie für Neonazis hielten" das beschreibt doch ganz klar die mutmaßliche Sichtweise der Täter. Außerdem wird es schwierig Leute nur als Neonazis zu bezeichnen bei denen es gerichtlich festgestellt wurde, da Gerichte an sich nur Leute für konkrete Taten verurteilen und nicht dafür was sie sind.

    • @Jörg Radestock:

      An dem Begriff ist in diesem Falle überhaupt nichts "problematisch". Die Betroffenen stammen eindeutig aus der rechtsextremen Szene. Auf der Veranstaltung in Budapest wird nicht ansatzweise ein Hehl aus der Weltanschauung der Teilnehmer gemacht. Das ist ein ganz offenes Neonazi-treffen. Da gibt es keinen Millimeter irgendwas zu differenzieren. Wer dahinfährt, hat über sein Selbstbild als gesagtm was es zu sagen gibt.



      Das spielt aber auch überhaupt keine Rolle, da das Gesetz jeden vor solchen Übergriffen schützt. Dass das fragwürdige Rechtsverständnis der Verteidigung nicht mal ansatzweise hinterfragt wird, kann man schon kritiseren. Dass überzeugte Neonazis auch so benannt werden aber wirklich nicht.

  • "Schon nach kurzer Zeit sei der Angriff auf ein verabredetes Signal hin abgebrochen worden."

    Woher weiß der Verteidiger das? Man müsste ja am Angriff beteiligt sein, um zu wissen, dass es ein "verabredetes" Signal gab. Oder gab/gibt es weitere Verfahren?

    • @Strolch:

      Macht mich auch etwas stutzig, wie aggressiv zweigleisig hier gefahren wird. Einerseits war die Angeklate nie vor Ort, andererseits, selbst wenn sies gewesen wäre, war der Angriff nicht so schlimm. Das leuchtet mir irgendwie nicht ein. Auf der anderen Seite möchte man sich vielleicht auch einfach absichern, falls doch stichhaltige Beweise für Hanna S. Teilnahme vorgelegt werden.

    • @Strolch:

      Ich denke wir können hier einmal davon ausgehen, das sich das auf einen durch Zeugen etc. rekonstruierten Tathergang bezieht (ich habe die Anklageschrift aber nicht gelesen). Und warum sollte die Verteidigung das unbedingt so stehenlassen müssen, wenn sie die Herleitung des Strafmaßes für unbegründet hält? Offensichtlich bestehen seitens der Justiz zumindest Zweifel an der räumlichen Abwesenheit und diese Zweifel kann die Verteidigung ja nicht komplett ausblenden.

    • @Strolch:

      Ich würde vermuten, dass sich dies auf die in Videos und Fotos zu sehende, mutmaßliche Person bezieht.

    • @Strolch:

      Vor allem, was es tut denn das zur Sache, wenn die Mandantin gar nicht vor Ort war und daher auch nicht zu verurteilen ist? Die Ausführungen der Verteidigung klingen von vorn bis hinten wenig überzeugend.

  • " Der Gewaltfetisch sei konstitutiv für die extreme Rechte. Die zugrundeliegenden Ideologien von Rechts- und Linksextremen unterschieden sich diametral." Das ist ziemlich geschichtsvergessen argumentiert. Die RAF hatte überhaupt kein Problem mit tödlicher Gewalt gegen ihre Widersacher, und in der Geschichte des 20 Jahrhunderts ist die Blutspur von Links fast genauso breit wie die von Rechts. Mit dem Unterschied, dass Links in Deutschland immer schon geschmeidig in Sachen PR war. Roter Terror? Gulags? Rote Khmer? Damit haben wir nix zu tun! Dass Gewalt gegen Menschen heutzutage bei uns vor Allem von Rechts ausgeht, ist leider unstrittig. Dass Links generell weniger gewaltaffin wäre,ist ein schöner und gern gepflegter Mythos.

    • @BaronHarkonnen:

      Wieso geschmeidig in Sachen PR? Rechte distanzieren sich für gewöhnlich auch vom Holocaust, Christen von der Inquisition usw. was übrigens auch deren gutes recht ist.

    • @BaronHarkonnen:

      "Dass Gewalt gegen Menschen heutzutage bei uns vor Allem von Rechts ausgeht, ist leider unstrittig. Dass Links generell weniger gewaltaffin wäre,ist ein schöner und gern gepflegter Mythos."

      Und jetzt mal aus Absurdistan zurück in die reale Welt.



      Wie steht der "counter" der Todesopfer von rechter Gewalt und linker Gewalt in Deutschland? 311 (bis 2022) Menschen, die Opfer rechter Gewalt wurden, 4 Opfer linksextremistischer Gewalt

      de.wikipedia.org/w...publik_Deutschland

      www.mdr.de/nachric...ktencheck-100.html

      Die Behauptung, das wäre anders, ist also schlicht falsch.

      • @Kaboom:

        Sie unterschlagen die 327 belegten Todesopfern an der deutsch-deutschen Grenze, auch die 34 Menschen die durch die RAF ums Leben kamen.

        Was wollen Sie mit Ihrer Zählerei beweisen. Sind Tötungen von Links irgendwie besser, wenn man Todeszahlen vergleicht?

      • @Kaboom:

        Aus dem verlinkten Artikel: "Statistiken zu Todesopfern erst seit 2001 vergleichbar". LOL. Dadurch werden die 40 Toten durch RAF und RZ nicht mitgezählt. Wie überaus praktisch.

        Nochmal: die weitaus meiste Gewalt (gegen Menschen) geht heute von Rechts aus. Unstrittig. Aber Links ist bei Weitem nicht so harmlos, wie es sich gern geriert

    • @BaronHarkonnen:

      Wir können ja mal einen Blick auf die Zahlen der von Linken und von Rechten im Lauf der Geschichte werfen.



      Dann auch noch gern mal einen Blick auf die Zahlen der von Linken und Rechten seit 1989 getöteten Personen im wiedervereinigten Deutschland.



      Rechts ist die Bedrohung.

    • @BaronHarkonnen:

      Die Antifa ist aber nicht RAF und die RAF war keine Antifa oder Linke, sie sind vor allem Terroristen. Allein, dass Sie dort anfangen, um die Linke zu beschreiben, lässt schon erahnen, in welche Neigungsbereitschaft ihre Haltung geht.

      Und ja, links und rechts unterscheiden sich diametral!



      Rechte sind menschenverachtende Rassisten, die heutige Rechte, insbesondere Islamfeindliche Muslimhassr, so wie die Nazis damals Judenhass bedienten, bedienen heutige Nazis die gleichen Mechanismen gegen hauptsächlich Muslime, Afrikaner und Geflüchtete im Allgemeinen und nähren ihren Hass aus den Verschwörungsideologien der internationalen Rechten über den großen Austausch der westlichen Bevölkerung durch Muslime, initiiert von Juden (kurz und plump beschrieben), ist das der Geist und der Kern der heutigen Rechten. Dabei werden Menschen angegriffen, verprügelt und getötet. Die eben genau dieser Dämonisierung und dieses Feindbildes entsprechen. Die Rechte richtet sich also gegen Minderheiten und Menschenleben.

      Die Linke inklusive Antifa richtet sich gegen Rechte, gegen Ausbeutung und für soziale Gerechtigkeit.

      Wie Sie das aufs gleiche Level kriegen, ist nicht nachvollziehbar!

      • @Edda:

        "kurz und plump beschrieben"



        Ja, dass würde ich auch so sehen. :-) Eine differenziertere Betrachtungsweise wäre hilfreich gewesen. Weder sind "Linke" alle gleich, noch "Rechte". Es gibt sehr viele Feinabstufungen zwischen Mitte und rechtsextrem bzw. linksextrem.

        .



        Pauschalisierungen sind häufig ungerecht und führen zu falschen Schlüssen und Handlungen. Sie einfach nicht benutzen ist eine gute Idee. Relativierungen ("Nazis" heutzutage) zu benutzen sind nicht ok, Verharmlosung der Verbrechen in der "Nazi-Zeit" lehne ich ab.

        Egal wo man politisch steht, man definiert sich durch die Verhaltensweise, wie man mit den Mitmenschen umgeht: ob links, ob rechts.

      • @Edda:

        Die Gruppe um Lina E. hatte ebenfalls überhaupt kein Problem damit, Rechtsextremisten mit Waffen anzugreifen.



        Da helfen auch deine Allgemeinplätze nicht weiter. Was "Linke und Antifa" wollen, ist zum Teil ebenfalls äußerst divers. Klar gibt es wesentliche Unterschiede zu Rechtsextremist:innen, aber zu behaupten, es gäbe keine Gewaltbereitschaft innerhalb des linksextremen Lagers, zeugt entweder von Unkenntnis oder von bewusster Ignoranz mMn.

    • @BaronHarkonnen:

      Natürlich ist Gewalt abzulehnen.



      Allerdings sollte auch nicht verschwiegen werden: Rechte Gewalt richtet sich gegen Menschen mit "falscher" Hauptfarbe, mit "falscher" Sexualität, mit "falscher" Arbeitsmoral... und auch gegen Menschen mit "falscher" politischen Einstellung (wobei denen reicht wenn das Gegenüber nicht rechts ist).



      Linke Gewalt richtet sich zum Großteil nur gegen Rechte Extremisten, also solche die auch offen zu Schau stellen, dass sie rechts sind.



      Es wird dadurch nicht richtig.



      Aber für die Bevölkerung geht von der rechten Seite eindeutig mehr Gefahr aus, zumindest sehe ich das so.



      Zumal niemand zum Nazi geboren wird.



      Sicher gibt es äußere Einflüsse aber nichts rechtfertigt eine rechtsextreme Haltung, oder Gewalt (das betrifft dann natürlich alle Menschen).

      • @Das B:

        Ich glaube auch, dass rechtsextreme Gewalt heutzutage schlimmer ist als linksextreme Gewalt. Das darf aber keine Entschuldigung sein für linksextremes Handeln. Aus meiner Sicht wird diese Entschuldigung aber sehr häufig gebraucht. Wahres "Links-sein" bedeutet für mich respektvoll allen Menschen gegenüber aufzutreten. Dazu gehört auch Gewaltfreiheit.



        Der sog. "Kampf gegen Rechts" hat sich m.E. verselbstständigt, die eigentliche linken Werte werden mit Füßen getreten und nur auf den Kampf fokussiert, die Verletzung des "politischen Gegners". Kollateralschäden, so empfinde ich es, werden billigend in Kauf genommen. Zeit für ein Umdenken!

        • @Black & White:

          Mit dem respektvollen Umgang gegenüber Andersdenkenden ist es aber immer so eine Sache … grundsätzlich sollte der gegenseitige Respekt und die Gewaltfreiheit in politischen Auseinandersetzungen immer gegeben sein, da stimme ich zu.



          Für Rechtsextreme haben diese von uns vertretenen Spielregeln allerdings keinen Wert, sie huldigen einer gewaltbereiten faschistischen Ideologie, in der nur der Stärkere sich durchsetzen und überleben kann. Alles andere - Demokratie, Gewaltlosigkeit, Kompromissbereitschaft - wird als schwach und unnatürlich abgelehnt und muss deshalb ausgemerzt werden.



          Stellen Sie sich bitte einmal die Frage, warum Gandhis gewaltfreier antikolonialer Kampf in Indien gegen die britische Kolonialmacht erfolgreich war, unter einem faschistischen Regime aber wahrscheinlich grausam niedergemetzelt worden wäre..



          Nein, Rechtsbruch ist nicht der richtige Weg, um Faschisten zu bekämpfen … aber mit Wattebäuschen nach ihnen zu werfen, wird sie auch nicht sonderlich beeindrucken.

      • @Das B:

        Naja, und unter Lenin & Stalin waren es die Konterrevolutionäre und Abweichler, sprich Menschen mit anderer Meinung, die zu Millionen ermordet wurden.



        Ist zu lange her? Das sind die Nazis auch. Sorry Leute, aber das Hufeisen biegt sich weiter, als viele wahr haben wollen

  • „ Aber dann müsse es doch Hinweise auf eine Strategie von Antifa-Gruppen geben, die Tote mit einpreise, sagt Stolle …“



    Den Überfall auf das Team der Heute Show oder die Aktionen von Lina E. haben die offensichtlich vergessen.

  • 1,5 Jahre U-Haft bei dieser Beweislage empfinde ich schon sehr im Stile des ungarischen Orbanstaates. Ebenso das avisierte Strafmaß düngt nach orientalischem Basar, gesundes Augenmaß auch im Kontext zur momentanen rechten Gewaltbereitschaft zuzüglich diverser Verfassungsschutzberichte täte not.



    Es gereicht unserem ermittelnden Justizsystem nicht "zur Ehre" und erstaunt, mit welchem "Engagement" hier durchgegriffen wird.



    Nun gut, Bayern.,,,Warten wir das Urteil ab.

    • @Stefan Schmitt:

      Was hat das mit Bayern zu tun ?

      Im grün regierten Baden-Württemberg saß einer wegen letztlich 19,53 Euro hinterzogener Steuer ganze 9 Monate in Untersuchungshaft.



      Da sind 18 Monate bei einer Mordanklage eher verhältnismäßig.

      • @Don Geraldo:

        Spricht auch nicht für BaWü.



        Wahnsinn, alleine, was das kostet.



        Bayern beugt, wenn ich alleine an die letzte Generation denke (präventivhaft...) bzw. an deren restriktives Polizeigesetz schon sehr am demokratischen Rechtsverständnis.



        Nun, aber wer mit Taliban verhandelt....

    • @Stefan Schmitt:

      Wie ist denn die Beweislage?

      • @Klaus Franz:

        eben...



        nicht klar, vermutend und zweifelhaft.



        Also gilt doch minimal : m Zweifel für die Angeklagte.

  • So wie ich das lese, hat die Beschuldigte mit keinem Wort ihre Unschuld beteuert, schon sehr seltsam.

    • @Filou:

      Das muss man auch nicht. Man ist unschuldig, bis die Schuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt, man also verurteilt wird.

      Im Übrigen hat in Deutschland die Staatsanwaltschaft nicht nur be- sondern auch entlastende Tatsachen zu ermitteln und zu berücksichtigen. Was in aller Regel auch geschieht.

      Nicht alles, was die Verteidiger entlastend vorbringen zwingt aber zu dem Schluss den sie (verständlicherweise) für ihre Mandantin ziehen. Wenn ich meine Bankkarte zu Hause bei jemand anderem lasse, und der hebt dann Geld ab, während ich woanders strafbare Handlung begehe, dann habe ich noch lange kein wasserdichtes Alibi.

    • @Filou:

      Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Einem Schweigen darf keine Wertung entnommen werden. Und Richter sind zwar auch nur Menschen, die haben aber idR gut verinnerlicht, dass man nicht sagt: Ein Unschuldiger hätte doch auf alle Fälle etwas gesagt.

  • Ohne jede Sympathie für Hanna S.

    Wer solche Verteidiger hat braucht keine Feinde.... wenn die Informationen stimmen hat sie die Kanzlei selbst ausgesucht.

    Sogar eine Nichtjuristin wie Hanna S. hat, nach diesem Verteidiger Plädoyer erkannt, das war keine gute Wahl, diese Verteidigungsstrategie bringt sie für ( unnötig) lange Zeit hinter Gitter.



    Show, Profilierung, pathetische Schwafeleinen .....plus die schweigende Angeklagte.....ich sehe schwarz für die Urteilsverkündung am 26.9.

    Noch besteht die Möglichkeit einer erfolgreichen Revision....aber nicht mit diesem Team und einer total Verweigerung der Angeklagten.

    • @Fairness85:

      Jeder Angeklagte hat ein gesetzliches Recht auf die Schweigepflicht. Dass darf weder positiv noch negativ bewertet werden. Weder vom Gericht noch von der Staatsanwaltschaft, noch von ihnen. Was für Gründe die Angeklagte dafür hat, weiß nur sie selbst. Vielleicht war es ein Ratschlag der Anwälte, vielleicht will sie einer medialen Kampagne vorbeugen, in der jedes ihrer Worte zerrissen und auf die Goldwaage gelegt wird, vielleicht hat sie etwas zu verbergen, vielleicht ist es aber auch etwas ganz anderes. Möglichkeiten gibt es viele wie sie sehen....

      Ansonsten ist das Plädoyer der Anwälte für mich gut nachvollziehbar, welche Verteidigungsstrategie würden sie denn wählen?

  • "Anwälte fordern Freispruch für Hanna"



    Und das ist ne Schlagzeile wert?



    Was sollten Anwälte denn sonst tun?

    • @Encantado:

      Das dachte ich auch.

      Das ist ihr Job.

  • Super-Recognizer?



    Bullen, welchen man einfach glauben soll, wenn sie behaupten eine vermummte Person erkannt zu haben? So ein Mumpitz zieht die deutsche Justiz heran, wenn sie sonst keine Beweise hat?

    • @Genosse Luzifer:

      Aber hätte die Verteidigung eine Person präsentiert, die behauptet hätte, sie habe die Angeklagte am Tattag in einer Stadt in Deutschland, also weit weg vom Tatort erkannt, dann würden Sie ihr das sicher "einfach" glauben.

      Denn Polizisten sind ja nur "Bullen".

      Gerade angesichts des aktuellen Haßgeschreis gegen Frau Hayali und Herrn Theveßen aus der rechten Ecke, finde ich Ihre Wortwahl erschreckend.

      • @ PeWi:

        Da war jetzt so gar kein Punkt zum Thema "SuperRecognizer" dabei, wie wäre es wenn wir beim Thema bleiben und darüber Diskutieren, was in einem Rechtsstaat als belastbarer Beweis zählt?



        Der von dir beschriebene Zeuge hätte auch nur Bedeutung, wenn es sonst keine festen Beweise gibt.



        Abgesehen davon würde ich mir weniger Unterstellungen wünschen. Wie sie Leute bezeichnen, welche gerade im Zusammenhang mit den Vorfällen in Budapest, die Grundrechte von Bundesbürger mit Füßen getreten haben ist mir relativ egal. Aber ich finde es halt einfach nicht in Ordnung Leute wissentlich Folter und Haft unter Folterähnlichen Bedingungen auszusetzen. Jeder stößt sich halt an anderen Dingen, gell?

  • Alles was die Verteidigung vorgebracht hat, ist sehr stimmig. Diesen unbedingten Verfolgungswahn der Bundesanwaltschaft finde ich sehr bedenklich. Abgesehen davon, daß das Konstrukt der "kriminellen Vereinigung" schon weit über das Ziel hinausschießt, ist die Anklage auf "versuchten Mord"schon heftig. Wenn ich dagegen betrachte, wie die Justiz mit rechten Gewalttätern umgeht (wobei die Bundesanwaltschaft es nicht für nötig hält, so etwas an sich zu ziehen), ist das Ungleichgewicht in der Behandlung mehr als bedenklich. Nur mal 4 Beispiele, wie durch Verzögerung, Leugnung und Verharmlosung durch die Justiz die rechten Täter trotz teilweise schwersten Verletzungen der Angegriffenen, mit mehr als einem blauen Auge davon gekommen sind: 1. Fretterode www.endstation-rec...zt-werden-neonazis, 2. Chemnitz www.belltower.news...echtsstaat-162003/ 3. Connewitz taz.de/Fuenf-Jahre...onnewitz/!5738779/ 4. Henstedr-Ulzburg www.endstation-rec...oattacke-auf-linke

    • @Irm mit Schirm:

      Der "versuchte Mord" könnte durch die verwendug von Schlagstöcken und anderen Gegenständen sowie den erheblichen Verletzungen der Opfer begründet sein. Bei einem Opfer waren die Verletzungen so schwer, das eine Todesfolge nicht auszuschließen war. Hanna S. Ist möglicherweise die falsche Person um sie als Widerstandskämpferin und potentiellew Justizopfer zu glorifizieren. Frage zum Schluss In welchem Gericht der Welt darf das Publikum während der Verhandlung seine subjektive Meinung lautstark kundtun?

      • @Nachtsonne:

        Für einen versuchten Mord ist der Tötungsvorsatz maßgeblich. Nicht die schwere der Verletzungen oder die Art der Waffen.

        Der dolus directus ist der beabsichtigte Tötungsvorsatz, der dolus eventualis liegt vor wenn der Täter den Erfolgseintritt nur für möglich hält und ihn billigend in Kauf.



        nimmt.

        Dazu gehören dann als Motiv die Mordmerkmale wie niedere Beweggründe. Ohne diese würde es bei einem Vorsatz auf versuchten Totschlag hinauslaufen.

        Ist nur etwas irreführend, wenn der Ankläger einen Vorsatz unterstellt ohne anscheinend Belege dafür zu haben. Wäre eigentlich Voraussetzung um ein Mordmerkmal ableiten zu können. Das klingt wahrlich alles sehr spekulativ und deutet eher auf eine politisch motivierte Anklage hin, als auf eine gerichtsfeste Beweiskette.

        Insofern kann ich dem Kommentar von irm mit schirm unterm Strich nur zustimmen.

        • @Sam Spade:

          Sie werfen hier die Tatbestandsmerkmale ein wenig durcheinander: Natürlich gibt es keinen versuchten Mord ohne Tötungsvorsatz, aber Mordmerkmale haben nicht unbedingt etwas mit dem Tötungsvorsatz an sich zu tun:

          Die Taten wurden wohl aus dem Hinterhalt begangen, also unter Ausnutzung der Arglosigkeit der Opfer. Auch das ist ein Mordmerkmal. Und so leid es mir für all die Überzeugungstatspantasierer da draußen - nicht - tut: Die politische Motivation einer Tötung ist ein niederer Beweggrund - egal WELCHE Motivation das ist.

          Bleibt also die Frage nach dem Tötungsvorsatz (denn ja: wenn Tötungsvorsatz dann auch Mordvorsatz, wenn nicht dann nicht). Die werden wir hier nicht beantworten können. Wer einem anderen Menschen bewusst etwas antut, was den töten kann, nimmt dessen Tod in Kauf. Das lässt sich auch recht gut nachweisen. Aber ob er das als eigentlich ungewolltes Risiko oder aber eben billigend tut, ist unter Betrachtung ALLER Details der Tat zu beurteilen - AUCH die Wahl der Werkzeuge und die Schwere der damit verursachten Verletzungen, aber auch aller anderen ermittelbaren Umstände. Die dürften kaum allein der Berichterstattung in der Presse zu entnehmen sein.

          • @Normalo:

            "Natürlich gibt es keinen versuchten Mord ohne Tötungsvorsatz, aber Mordmerkmale haben nicht unbedingt etwas mit dem Tötungsvorsatz an sich zu tun"

            Richtig. Nur dann sprechen wir von versuchten Totschlag und nicht von versuchten Mord. Habe ich in meinem Kommentar auch so erwähnt. Die subjektiven Tatbestandsmerkmale ergeben sich nunmal aus dem Vorsatz und dem Mordmerkmal.

        • @Sam Spade:

          Das Fehlen einer gerichtsfesten Beweiskette läßt nicht zwangsläufig auf eine politisch motivierte Anklage schließen.

          Der Anklageeifer von Staatsanwaltschaften ist auch unabhängig von politischer Motivation oftmals erschreckend.

        • @Sam Spade:

          "Für einen versuchten Mord ist der Tötungsvorsatz maßgeblich. Nicht die schwere der Verletzungen oder die Art der Waffen."

          Als Nicht-Jurist hab ich nie verstanden, wie man so argumentieren kann. Wenn ich jemandem mit einem Baseballschläger den Schädel einschlage, ist es doch Zufall, ob das Opfer überlebt.

          • @Don Geraldo:

            Richtig, aber die Absicht und das Motiv sind entscheidend bei der Beurteilung ob es sich um einen versuchten Mord oder versuchten Totschlag handelt.

            Ist in der Strafzumessung auch nicht so weit auseinander. Mord bis zu lebenslänglich, in den meisten Fällen sind das jedoch 15 Jahre und Totschlag bis 15 Jahre.

            • @Sam Spade:

              Wenn das Tatwerkzeug eine Dosierung der Gewalt gar nicht zulässt, dann kann man daraus doch wohl juristisch etwas ableiten. Die Tatwerkzeuge listet der Artikel nicht abschließend auf. Insofern "könnte".

          • @Don Geraldo:

            Stimmt ja auch nicht - oder nicht so absolut. Natürlich kann die Art der verwendeten Waffe ein Indiz für einen Tötungsvorsatz sein, weil die Entscheidung für diese Waffe als bewusst auch im Hinblick auf mögliche Folgen unterstellt werden kann. Wenn das Tatwerkzeug - in der konkreten Art der Verwendung - potenziell tödlich wirkt, dann kommt ein Tötungsvorsatz in Betracht. Erwiesen ist er aber nicht unbedingt. Letztlich muss man dem Täter nachweisen, dass er den Tod des Opfers entweder wollte oder zumindest billigend in Kauf nahm - im Sinne eines "Wenn er dran stirbt, auch gut...". Um das festzustellen (der Angeklagte wird es in den seltensten Fällen freimütig eingestehen), ist juristische Feinarbeit gefragt. "War ein Baseballschläger an den Schädel - Fall klar" dürfte zu simpel sein.

        • @Sam Spade:

          Die politisch motivierte Tötung stellt laut BGH regelmäßig einen Mord aus niedrigen Beweggründen dar. Einen bedingten Vorsatz aus der Schwere der Verletzungen zu argumentieren, halte ich jetzt auch nicht für völlig abwegig. Insgesamt ist die deutsche Berichterstattung leider zu ungenau, um sich selbst ein echtes Bild zu machen, was hier eigentlich wem genau vorgeworfen wird. Mit einem eigenem Urteil würde ich mich da deshalb eher zurückhalten.

  • Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag oder wie im obigen Fall zwischen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag ist oft schwer zu treffen.



    Im obigen Fall ist jedoch noch nicht einmal klar bewiesen, dass die Angeklagte am Tag der Tat überhaupt in Budapest war.



    Ich bin wirklich gespannt, wie dieser Prozess ausgeht.

    • @Il_Leopardo:

      Das nicht bewiesen wurde das die Frau in Budapest war behaupten Sie. Die Staatsanwaltschaft behauptet Videos ausgewertet zu haben auf der die Tatbeteiligung zu sehen ist. Jetzt kommt es darauf an wie das Gericht diese Beweise bewertet. Wem glaubt das Gericht mehr, Ihnen oder der Staatsanwaltschaft.

      • @Martin Sauer:

        Mir muss das Gericht überhaupt nichts glauben - ich bin kein Prozessbeteiligter.

    • @Il_Leopardo:

      >Im obigen Fall ist jedoch noch nicht einmal klar bewiesen, dass die Angeklagte am Tag der Tat überhaupt in Budapest war.<

      Das wissen Sie nicht und das weiß ich nicht. Es gibt anscheinend Indizien, die zumindest die Eröffnung eines Verfahrens ermöglichten. Ob sie als Beweis für eine Verurteilung ausreichen oder nicht, entscheiden fünf Berufsrichter, die sich sicher intensiv mit den Beweisen befasst haben und dann noch mal fünf BGH-Richter, die die Entscheidung überprüfen.

      Sicher keine Garantie dafür, dass die von diesen Richtern getroffene Entscheidung dann wirklich gerecht ist - aber wie sollte es anders gehen?

      • @A. Müllermilch:

        Es gibt offensichtlich keine Zeugen, sondern nur Super-Recognizer. Als ich schrieb" Ich bin mal gespannt ..." wollte ich zum Ausdruck bringen, dass ich gespannt darauf bin, ob solche Super-Recognizer vom Gericht als "Beweis" akzeptiert werden.

        • @Il_Leopardo:

          Es gibt viel Videomaterial, was Personen vor und nach dem Maskieren für die Übergriffe zeigt. Wen man dort erkennt, weiß ich nicht - aber das ein Kontoauszug nichts besagt, ist wohl klar. Man auch irgendwen mit der Karte zum Automaten schicken. Wenn es Bilder gibt, wie die Frau Geld abhebt, wäre das was anderes, aber dass Geld abghoben wurde.....naja.

          • @Dr. McSchreck:

            jeder Bankautomat hat auch eine Kamera integriert. Videomaterial gibt es somit mir Sicherheit.

  • Was sollen Anwälte auch anderes sagen, sie müssen ja die Interessen ihrer Mandantin vertreten. Ich finde es aber schwierig die sogenannten Super-Recognizer einzusetzen. Deren Erkenntnisse sind ja nicht validierbar - oder täusche ich mich da?

    • @Zven:

      Sie täuschen sich etwas. Super-Recognizer können Personen in Mengen (z.B. auf Videos) sehr schnell erkennen. Während andere (ich z.B.) nur eine Masse von Menschen sehen, erkennen diese Gesichter sehr schnell. Vermutlich sind diese eingesetzt worden, um Personen bzw. relevantes Videomaterial aus viel Videomaterial herauszufiltern. Diese Bilder werden dann vom Gericht oder Sachverständigen bewertet.

      • @Strolch:

        Danke, mir war nicht ganz klar, wie das funktioniert. Wenn da eine Vorauswahl getroffen wird, die dann überprüft wird, klingt das sinnvoll.

  • Wenn ich das hier so lese und mir die Verteidigungsstrategie angucke könnte ich mir gut vorstellen, dass die Angeklagte ihre Anwaltsauswahl bereut. Wenn es WIRKLICH so ist, dass es KEINE Beweise gibt: Dann würde ich mich als Anwalt doch schlicht darauf beziehen. Warum macht man aus diesem Fall eine Grundsatzfrage bezüglich der Legitimation von Antifaschisten gegenüber Rechtsextremen?! Warum „zweigleisig“ fahren? Da hätte ich an ihrer Stelle auch den Kopf auf den Tisch sinken lassen…

    • @MarsiFuckinMoto:

      Ein Anwalt muss immer so argumentieren, dass er in erster Linie auf sein eigentliches Ziel plädiert, also hier Freispruch und dann "hilfsweise", wenn das Gericht die Schuld bejahen sollte, jedenfalls auf eine möglichst niedrige Strafe.