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Reformpaket der BundesregierungUngleiche Paare profitieren am meisten

Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung abzuschaffen. Dabei sind sogar die Krankenkassen selbst dagegen.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könnte dazu führen, dass viele Frauen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren Foto: imago

Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat derzeit ein Déjà-vu. „Die aktuelle Debatte kommt mir sehr bekannt vor“, sagt der 63-Jährige. Vor 20 Jahren hatte er eine Studie zur Gerechtigkeitsfrage in der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen angefertigt. Sie blieb wie andere Papiere zum selben Thema ohne weitere politische Folgen. „Dort etwas zu verändern, sorgt für viel Ärger. Und das Einsparpotenzial ist begrenzt“, sagt der Experte von der Universität Bremen.

Rothgang bezieht sich auf die aktuellen Empfehlungen aus der Finanzkommission Gesundheit, die kostenlose Mitversicherung für Familienangehörige abzuschaffen, es sei denn, die Mitversicherten betreuen Kinder im Vorschulalter oder befinden sich bereits im Rentenalter. Der Vorschlag ist eine der 66 Empfehlungen im Gutachten der Finanzkommission Gesundheit der Bundesregierung, die helfen sollen, die Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen.

Die Bundesregierung hat am Montag angekündigt, einen Großteil der Empfehlungen umsetzen zu wollen. Beschlossen werden soll das Paket Ende April, welche der empfohlenen Maßnahmen darin enthalten sein sollen – und welche nicht – ist noch unklar. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte zu dem Vorschlag schon vor einigen Tagen erklärt, für Eltern mit Kindern im Vorschulalter würde sich nichts ändern und man wolle auch mitversicherte pflegende Angehörige nicht neu belasten. Was man so lesen kann, dass die Abschaffung der Mitversicherung für andere Gruppen durchaus im Gespräch ist.

Bisher können Ehepartner:innen, die selbst keinen sozialversicherungspflichtigen Job haben oder auch als Selbstständige nicht mehr als 565 Euro im Monat verdienen, mit dem Ehemann oder der Ehefrau in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, ohne eigene Beiträge zu leisten. Dies will die Kommission ändern.

Würde der Vorschlag umgesetzt, müssten die Ehe­part­ne­r:in­nen – meist sind es Frauen – zumindest einen Teilzeitjob annehmen, bei dem sie mehr verdienen als die Minijob-Grenze von 603 Euro und dann darauf Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn die Ehefrauen ohne Job sind, sollen sie im Monat einen Mindestbeitrag von 230 Euro an die gesetzliche Krankenkasse entrichten.

Breite Ablehnung

Kritik an diesem Vorschlag kommt von sonst gegensätzlichen Akteuren. In einer Anhörung im Bundestag zum Thema sprach die AfD von einer „Zerstörung der Familien“, die Grünen warnten davor, mit dem Vorschlag „Vertrauen zu verspielen“, die SPD betonte, die beitragsfreie Mitversicherung sei ein „zentrales Element unseres solidarischen Systems“. Für CSU-Chef Markus Söder ist der Vorschlag schlichtweg „absurd“. Selbst Oliver Blatt, der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen, die ja von diesem Mehr an Beiträgen profitieren könnten, warnte: „An anderen Stellen lässt sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial erreichen.“

„Es gab und gibt ein Gerechtigkeitsproblem bei der beitragsfreien Mitversicherung und bei sehr ungleichen Einkommen der Partner:innen“, sagt Rothgang. Aktuell würden Paare mit identischem Haushaltseinkommen je nach Einkommensverteilung höchst unterschiedlich belastet.

Dazu eine Rechnung bei einem Krankenkassen- und Pflegebeitrag von insgesamt 21,1 Prozent, von dem Arbeitnehmer die Hälfte tragen müssen: Wenn etwa ein Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von rund 5.800 Euro liegt und der oder die Partnerin nichts verdient oder nur einen Minijob hat, dann wird für die Krankenversicherung des Paares ein Arbeitnehmerbeitrag von etwas über 610 Euro fällig. Haben beide ein Einkommen von 4.000 Euro brutto im Monat, werden jedoch zweimal 422 Euro, also insgesamt 844 Euro, als Arbeitnehmerbeitrag für die Krankenkasse abgezogen.

„Die Vorteile sind umso größer, je unterschiedlicher das Einkommen der Part­ne­r:in­nen ist“, so Rothgang. Dies widerspreche „dem Prinzip der horizontalen Gleichbehandlung“. Dieser Grundsatz besagt, dass gleiche Einkommen auch gleich behandelt werden müssen. Er bezieht sich damit auf das Gesamteinkommen der jeweiligen Haushalte.

Laut den Empfehlungen der Finanzkommission wären etwa 1,6 Millionen mitversicherte Ehepartner.innen von einer Änderung betroffen. Sie müssten sich bei einer teilweisen Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung mit einem Teilzeitjob selbst versichern oder aber einen Beitrag von 230 Euro im Monat an die gesetzliche Kasse zahlen. Die Krankenkassen sollen damit 3,5 Milliarden Euro mehr an Einnahmen bekommen.

Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat aufbringen können, das ist die Frage. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren, warnte die Diakonie.

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6 Kommentare

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  • 230 EUR sind für meine Mandanten ein so hoher Betrag, dass sie dann oft doch wieder gezwungen sind zum Jobcenter zu gehen. Übersehen wird auch, dass viele Menschen aufgrund von Sprachbarrieren, Analphabetismus, Alter, psychischer Erankungen oder Lebenskrisen ohnehin große Probleme haben, ihren Alltag überhaupt zu bewältigen. In meiner Beratungspraxis war es dann eine große Hilfe, wenn wenigstens der Krankenversicherungsschutz schon mal geklärt war. Auch dies fällt dann weg.



    Der Staat investiert jährlich in mehr Komplexität und belastet - auch über endlose Onlineformulare, mit denen 90% bereits bekannter Daten nochmals wieder abgefragt werden (Stichwort schlanker Staat) - Individuen mit immer mehr Aufgaben, die früher die Verwaltung oder Sozialträger einfach in der Beratung miterledigt hatten und wundert sich dann, dass sie scheitern und Flaschen sammeln oder kriminell werden.

  • "Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat aufbringen können, das ist die Frage."



    vermutlich wird diese Frage aber gar nicht gestellt, die Union hängt sich das Mäntelchen Gleichberechtigung um und kocht darauf ihr Süppchen, ergo eine Überbürdung der fehlenden Einnahmen auf die Mitte, anstatt bei hohen Einkommen und hohen Ausgaben in der Medizin anzusetzen. plakatives Beispiel: MRT Praxen, deren Arbeit hauptsächlich aus Däumchendrehen und Kontochecken durch die Inhaber besteht, aber fürstlich vergütet werden.

  • Danke für den Artikel und das mitgelieferte Rechenbeispiel. Diese Rechnung funktioniert in D nicht, da der gut verdienende Partner in die private KV wechseln würde, und die GKV dann nur noch mit den 230€ der Ehefrau dasteht, weiterhin aber alle Lücken im Gesundheitssystem schließen soll. Warum soll in D immerzu der Druck auf Familien erhöht werden? Die stemmen schon genug!



    Werben wir doch lieber mit Wertschätzung und flexibleren Arbeitsbedingungen... und nehmen wir die Vorschläge zu Einsparpotentialen auf der Ausgabenseite (Pharma! Hyperdiagnostik!) ernst!

  • "Wenn etwa ein Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von rund 5.800 Euro liegt ,,,"

    Dass die Autorin 8000 Euro als Beispiel wählt, ist willkürlich.

    Sie hätte auch 5.801 Euro oder 20.000 Euro nehmen können

    Denn die Bemessungsgrenze bewirkt, dass all drei Einkommen gleich behandelt werden.

  • Wer die beitragsfreie Familienversicherung abschaffen will, setzt voraus, dass der verdienende Partner den nichtverdienenden schon unterstützen wird.

    Anders geht es nicht, von 0 € Einkommen 230 € zu bezahlen.

    Dadurch entsteht eine Situation, die Ehegattensplittling stärker legitimiert.

    Die gemeinsame Veranlagung wird ja genau damit gerechtfertigt, dass der eine für den anderen mitbezahlen muss.

    Wer das Ehegattensplitting abschaffen will, kann eigentlich nicht für die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung sein..

    Denn dann würde dadurch eine Gerechtigkeitslücke entstehen.

  • Man muss das auch mal im Kontext häuslicher Gewalt denken.. Ein fehlender Krankenversicherungsschutz wird viele von häuslicher Gewalt betroffener Ehepartner:innen nochmal vulnerabler machen und noch tiefer in die (v.a. finanzielle) Abhängigkeit des Alleinverdieners setzen