Reformpaket der Bundesregierung: Ungleiche Paare profitieren am meisten
Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung abzuschaffen. Dabei sind sogar die Krankenkassen selbst dagegen.
Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat derzeit ein Déjà-vu. „Die aktuelle Debatte kommt mir sehr bekannt vor“, sagt der 63-Jährige. Vor 20 Jahren hatte er eine Studie zur Gerechtigkeitsfrage in der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen angefertigt. Sie blieb wie andere Papiere zum selben Thema ohne weitere politische Folgen. „Dort etwas zu verändern, sorgt für viel Ärger. Und das Einsparpotenzial ist begrenzt“, sagt der Experte von der Universität Bremen.
Rothgang bezieht sich auf die aktuellen Empfehlungen aus der Finanzkommission Gesundheit, die kostenlose Mitversicherung für Familienangehörige abzuschaffen, es sei denn, die Mitversicherten betreuen Kinder im Vorschulalter oder befinden sich bereits im Rentenalter. Der Vorschlag ist eine der 66 Empfehlungen im Gutachten der Finanzkommission Gesundheit der Bundesregierung, die helfen sollen, die Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen.
Die Bundesregierung hat am Montag angekündigt, einen Großteil der Empfehlungen umsetzen zu wollen. Beschlossen werden soll das Paket Ende April, welche der empfohlenen Maßnahmen darin enthalten sein sollen – und welche nicht – ist noch unklar. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte zu dem Vorschlag schon vor einigen Tagen erklärt, für Eltern mit Kindern im Vorschulalter würde sich nichts ändern und man wolle auch mitversicherte pflegende Angehörige nicht neu belasten. Was man so lesen kann, dass die Abschaffung der Mitversicherung für andere Gruppen durchaus im Gespräch ist.
Bisher können Ehepartner:innen, die selbst keinen sozialversicherungspflichtigen Job haben oder auch als Selbstständige nicht mehr als 565 Euro im Monat verdienen, mit dem Ehemann oder der Ehefrau in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, ohne eigene Beiträge zu leisten. Dies will die Kommission ändern.
Würde der Vorschlag umgesetzt, müssten die Ehepartner:innen – meist sind es Frauen – zumindest einen Teilzeitjob annehmen, bei dem sie mehr verdienen als die Minijob-Grenze von 603 Euro und dann darauf Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn die Ehefrauen ohne Job sind, sollen sie im Monat einen Mindestbeitrag von 230 Euro an die gesetzliche Krankenkasse entrichten.
Breite Ablehnung
Kritik an diesem Vorschlag kommt von sonst gegensätzlichen Akteuren. In einer Anhörung im Bundestag zum Thema sprach die AfD von einer „Zerstörung der Familien“, die Grünen warnten davor, mit dem Vorschlag „Vertrauen zu verspielen“, die SPD betonte, die beitragsfreie Mitversicherung sei ein „zentrales Element unseres solidarischen Systems“. Für CSU-Chef Markus Söder ist der Vorschlag schlichtweg „absurd“. Selbst Oliver Blatt, der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen, die ja von diesem Mehr an Beiträgen profitieren könnten, warnte: „An anderen Stellen lässt sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial erreichen.“
„Es gab und gibt ein Gerechtigkeitsproblem bei der beitragsfreien Mitversicherung und bei sehr ungleichen Einkommen der Partner:innen“, sagt Rothgang. Aktuell würden Paare mit identischem Haushaltseinkommen je nach Einkommensverteilung höchst unterschiedlich belastet.
Dazu eine Rechnung bei einem Krankenkassen- und Pflegebeitrag von insgesamt 21,1 Prozent, von dem Arbeitnehmer die Hälfte tragen müssen: Wenn etwa ein Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von rund 5.800 Euro liegt und der oder die Partnerin nichts verdient oder nur einen Minijob hat, dann wird für die Krankenversicherung des Paares ein Arbeitnehmerbeitrag von etwas über 610 Euro fällig. Haben beide ein Einkommen von 4.000 Euro brutto im Monat, werden jedoch zweimal 422 Euro, also insgesamt 844 Euro, als Arbeitnehmerbeitrag für die Krankenkasse abgezogen.
„Die Vorteile sind umso größer, je unterschiedlicher das Einkommen der Partner:innen ist“, so Rothgang. Dies widerspreche „dem Prinzip der horizontalen Gleichbehandlung“. Dieser Grundsatz besagt, dass gleiche Einkommen auch gleich behandelt werden müssen. Er bezieht sich damit auf das Gesamteinkommen der jeweiligen Haushalte.
Laut den Empfehlungen der Finanzkommission wären etwa 1,6 Millionen mitversicherte Ehepartner.innen von einer Änderung betroffen. Sie müssten sich bei einer teilweisen Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung mit einem Teilzeitjob selbst versichern oder aber einen Beitrag von 230 Euro im Monat an die gesetzliche Kasse zahlen. Die Krankenkassen sollen damit 3,5 Milliarden Euro mehr an Einnahmen bekommen.
Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat aufbringen können, das ist die Frage. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren, warnte die Diakonie.
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