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Oldenburger Polizeiopfer Lorenz A. Gericht vermutet putative Notwehr

Gernot Knödler

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Gernot Knödler

Der Fall des erschossenen Lorenz A. geht vor Gericht. Das deutet an, dass der schießende Polizist in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben könnte.

D as Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten, der Lorenz A. von hinten erschossen hat, zur Hauptverhandlung zugelassen. Das ist eine gute Nachricht, aber eine, die zugleich misstrauisch macht: Denn das Gericht deutete in seinem Eröffnungsbeschluss an, dass der Polizist in putativer Notwehr gehandelt haben könnte, was eine milde oder gar keine Strafe nach sich ziehen könnte.

Lorenz A. war in der Nacht zu Ostersonntag vergangenen Jahres in einen Konflikt mit der Polizei geraten. Laut Anklageschrift hatte ein Türsteher dem Schwarzen A. den Einlass in eine Disco in der Oldenburger Innenstadt verweigert. Im Zuge des folgenden Streits soll Lorenz A. Pfefferspray eingesetzt haben. Anschließend flüchtete er, verfolgt von mehreren Personen, durch die Fußgängerzone.

Um seine Verfolger abzuschütteln, soll Lorenz A. ein Messer gezeigt haben. Der angeklagte Polizist und sein Kollege sollen über Funk gewarnt worden sein, dass Lorenz A. ein Messer dabei habe. Sie sollen dem jungen Mann entgegengekommen sein. 60 Meter vor ihm sollen sie sich mit gezogenen Pistolen vor ihren Streifenwagen gestellt und Lorenz A. zum Stehenbleiben aufgefordert haben. Sie drohten nicht damit, zu schießen.

In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Flüchtenden und den Polizisten. Dabei soll der Angeklagte versuch haben, Lorenz A. durch einen Tritt gegen das Knie zu Fall zu bringen. Lorenz A. habe Pfefferspray verwendet und sei weiter geflüchtet. Daraufhin habe der Polizist „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation“ auf Lorenz A. geschossen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Flüchtende wurde aus anderthalb Metern Entfernung fünfmal getroffen und starb später im Krankenhaus.

Ein schaler Geschmack

Die Erleichterung, die sich darüber einstellt, dass dieser Fall jetzt mehr als ein Jahr nach der Tat vor Gericht verhandelt wird, hat einen schalen Geschmack. Man ist froh, dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist, weil das bei Polizisten doch eher selten der Fall ist. So wurden im Zuge der Auseinandersetzungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg trotz einer Vielzahl allerdings weit weniger gravierender Anzeigen lediglich drei Polizisten vor Gericht gestellt. Polizisten stellen routinemäßig Gegenanzeigen und decken einander häufig vor Gericht – das trägt nicht zum Vertrauen in die Polizei bei.

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Dabei scheint der Fall des Lorenz A. denkbar klar: Der junge Mann wurde von hinten erschossen. Wie schlecht muss man ausgebildet sein als Polizist, dass man einem Flüchtenden, der überdies bloß Stress mit einem Türsteher hatte, hinterherschießt – genauer: Ihn über den Haufen schießt, denn anders kann man das bei fünf Schüssen nicht nennen.

Es stellen sich weitere Fragen: Warum haben sich die Polizisten dem jungen Mann überhaupt entgegengestellt? Warum hatten sie ihre Bodycams nicht eingeschaltet? Und schließlich: Wie kommt das Gericht dazu, gleich schon mal putative, also vermeintliche Notwehr ins Spiel zu bringen? Geht ein Täter fälschlicherweise von einer Notwehrsituation aus, auch wenn tatsächlich keine Gefahr besteht, bleibt er straflos. „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch.

Zwar sind Polizisten auch nur Menschen. Zugleich sind sie aber Profis in einer Profi-Organisation, Träger des Gewaltmonopols. Dass sie regelmäßig gegenüber schwer einzuschätzenden Personen, insbesondere solchen in psychischen Ausnahmezuständen, versagen, kann die Gesellschaft nicht hinnehmen.

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Gernot Knödler

Gernot Knödler Hamburg-Redakteur

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15 Kommentare

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  • Wie kann es Notwehr sein, putativ hin oder her, jemandem in den Rücken zu schießen?

  • Der Lorenz soll ja während seiner Flucht vor den Verfolgern der ersten Polizeistreife, die hinter ihm liefen, auf die beiden Polizeibeamten der zweiten Polizeistreife, mit beiden Händen in seinen Hosentaschen, zugelaufen sein.



    Dazu sollte man wissen, die Gassen in der Fußgängerzone in Oldenburg sind sehr schmal und Lorenz wollte wohl an der Streife vorbei laufen, denn hinter ihm liefen ja auch Verfolger.

  • Mit Pfefferspray in den Augen ist die Orientierung eben nicht ganz einfach. Erst aus den jüngeren Berichten ist mir bekannt, dass auch gegenüber den hier eingesetzten Beamten (nicht nur vor der Disko) der junge Mann Pfefferspray versprühte. Zudem war bekannt, dass er ein Messer dabei hat, da wird mal als Polizist eben vorsichtig. Kann ich durchaus nachvollziehen.

  • Im Ergebnis fordert der Autor eine Differenzierung zu Lasten von Polizisten. Das ist im Ergebnis nicht hinnehmbar, den Situation die die Putativnotwehr beschreibt können bei jedem auftreten - ob nun Polizist oder nicht.

    Im Ergebnis muss die Gesellschaft hinnehmen, dass auch Profis Fehler machen - zumindest hinsichtlich des Strafrechts. Zivilrechtlich mag die Sache anders sein.

  • Erstmal ein Dank an den Autor für die ausführliche Darstellung des Sachverhalts.



    Die Anklage erfolgt hier nur wegen fahrlässiger Tötung. Trotz einer Notwehrsituation kommt eine Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung in Betracht, wenn für den Täter der Irrtum in der konkreten Situation vermeidbar gewesen wäre (Putativnotwehr ist: Der Täter irrt sich über das Vorliegen einer Bedrohung). Eine Verurteilung des Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ist also durchaus möglich.

  • Ein Polizist erschießt jemanden in "putativer Notwehr" mit fünf Kugeln von hinten? Ein Täter kann sich also immer darauf berufen, verwirrt oder erschrocken gewesen zu sein, um tödliche Notwehr zu rechtfertigen?

    • @Aurego:

      Die Entfernung könnte dabei eine Rolle spielen, wenn die



      Entfernung sehr kurz is,. könnte es noch im Rahmen eines Angriffes und Kampfes sein, bei mehreren Metern ist es



      sicher eher auf der Flucht.

    • @Aurego:

      Die Entfernung betrug 1,5m und Lorenz hatte ein Messer. Ganz so abwegig ist es da nicht von Notwehr oder putativer Notwehr auszugehen. 1,5m sind in dem Bruchteil einer Sekunde überwunden.

  • Wie ist das? Darf ein Polizist jemanden erschiessen, der mit einem Messer, mit dem er Dritte bedroht hatte, davonrennt?



    Danke für eine Einschätzung seitens kundiger Foristen!

  • "Zugleich sind sie aber Profis in einer Profi-Organisation, Träger des Gewaltmonopols."



    XD Die Polizei ist das klassische Beispiel was passiert, wenn ein Monopol existiert: Es ist teuer, die Qualität mies und Verbesserungen erscheinen nur mit enormen bürokratischen Aufwand und somit noch viel mehr Kosten möglich.

  • Ich beantworte mal diese Frage „Warum haben sich die Polizisten dem jungen Mann überhaupt entgegengestellt?“

    Weil es die Aufgabe der Polizei ist, einen Verdächtigen festzunehmen, dem eine KV vorgeworfen wird und andere mit einem Messer bedroht hat.

  • Dass es sich um putative Notwehr handeln dürfte, war vom ersten Bericht an naheliegend.

    Ich habe kein Verständnis für die Presseartikel, die den Sachverhalt unbedingt populistisch auf eine Ebene schieben wollte, wohin ein Gericht nicht mitgehen würde.

    Für die Juristen, die wider besseres Wissen Öl ins emotionale Feuer gossen.

    Warum sich die Polizisten Lorenz A. In den Weg gestellt haben?

    Na, weil das Ihr Job ist.

    Wenn jemand im Drogenrausch durch die Stadt läuft und Leute mit einem Messer bedroht, erwarte ich, dass die Polizei eingreift.

    Wenn Sie die Leute weiter rumlaufen lässt, braucht sie niemand.

    " bloß Stress mit einem Türsteher"



    Spannendes Framing.

    Wenn die nächste Transperson von einem Nazi mit einem Messer bedroht wird, schreibt die Taz dann, da hätte jemand bloß Stress mit einer Transperson gehabt?

    Wie schlecht man als Polizist ausgebildet sein muss?

    Ist die Frage nicht eher: Wieviel Angst muss man haben, wenn man im Dunkeln, eventuell mit Pfefferspray in den Augen, am Boden liegt und gegenüber ein mutmaßlicher Straftäter mit einem Messer bewaffnet ist

    Empathie hat Lorenz A. verdient, Empathie hat aber auch der Polizist verdient.

    Ein völlig unnötiger Tod.

  • „Das sie regelmäßig……versagen?



    Sind es nicht eher Einzelfälle ? Wieviele in 2025 ? Wieviele im



    Verhältnis zu kritischen Situationen?

  • Liebe TAZ , Sie fragen im Ernst wieso hat die Polizei. Herrn A. verfolgt. Der hat zuerst verbotenerweise Pfefferspray gegen Türsteher eingsetzt. Und dann Menschen die ihm gefolgt sind mit einem Messer gedroht.Und als nächste Pfeferspray auf einen Polizisten gesprüht. Weil er Ärger mit dem Türsteher hatte, ist nichts davon gerechtfertigt

    Ja und das Menschen nicht in Discotheken kommen, kommt bestimmt hundete mal am Tag vor, aber das berechtigt doch nicht Menschen mit Pfeferspray zu besprühen.

  • Da hier niemand wirklich dabei war, wird jede Aussage hier Spekulation bleiben. Grundsätzlich finde ich es aber schwierig, eine Person zum 100%igen Opfer von Polizeigewalt zu stilisieren, wenn diese Person mit Pfefferspray und einem Messer sich Polizeibeamten entgegenstellt. Dass in der daraus resultierenden Eskalationsspirale der Polizeibeamte falsch gehandelt haben kann, ist durchaus möglich, nur hätte Lorenz A. das verhindern können, wenn er keinen Widerstand geleistet hätte.