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Kampagne gegen VergesellschaftungMit „Fakten“ gegen Fakten

Unternehmens- und Vermieterverbände planen eine große Kampagne gegen die Vergesellschaftung in Berlin. Start ist Ende Juli, die taz hat sie schon vorher gesehen.

„Coming soon“, steht auf der ansonsten noch schwarzen Website berlin-denkt-weiter.de. Ende Juli soll sich das ändern: Dann werden hier Botschaften gegen die Vergesellschaftung der Bestände privater Wohnungskonzerne zu finden sein. Und nicht nur hier. Mit einer großen Kampagne mit Werbung im öffentlichen Raum und auf Social Media, mit Zeitungsanzeigen, Flyern und vorgefertigten Interviews wollen sich Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände bis zum Tag der Abgeordnetenhauswahl einmischen. Damit stellen sie sich insbesondere gegen Linkspartei und Grüne, die für die Vergesellschaftung eintreten.

Laut einer der taz vorliegenden Präsentation, die als „vertraulich/nur zur internen Information“ markiert ist, stehen hinter der Kampagne gegen die Umsetzung des Volksentscheids die Industrie- und Handelskammer, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller und die Handwerkskammer. Inoffiziell, aber prägend beteiligt ist zudem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), dem neben städtischen Vermietern und Genossenschaften auch private Konzerne wie Vonovia und Covivio angehören.

Angesprochen und mobilisiert werden sollen im Berliner Wahlkampf all jene, die einer Vergesellschaftung bereits ablehnend gegenüberstehen, sowie „Unentschlossene“, denen „fundierte Fakten an die Hand“ gegeben werden sollen. Die Ansprache soll „die Sorgen vieler Menschen“ über mangelhafte Infrastruktur und steigende Mieten aufgreifen und ein „positives Zukunftsbild der Stadt“ zeichnen. Da heißt es dann beispielsweise auf einer Werbetafel: „Für 36 Milliarden Euro kann man 225.000 bestehende Wohnungen verstaatlichen. Oder einfach 150.000 neue bauen.“ In einer Onlineanzeige wird argumentiert: „Für 36 Milliarden Euro könnte ganz Berlin bis 2060 kostenlos Bus fahren“.

Dass eine Vergesellschaftung keine Verstaatlichung ist, weil die Bestände von einer demokratisch kontrollierte Gesellschaft öffentlichen Rechts übernommen werden sollen fällt bei diesen Fakten allerdings unter den Tisch. Ebenso, dass laut Grundgesetz die Entschädigungshöhe aus einem Interessenausgleich zwischen den Unternehmen und der Allgemeinheit ermittelt werden soll daher keineswegs der Marktwert zu entrichten ist.

Angst schüren bei Genossenschaften

„Soft-Launch“ der Kampagne war bereits im Juni. Hier wurden Mitgliedsunternehmen des BBU auf einer Informationsveranstaltung eingeschworen. Mit einer danach verschickten, der taz vorliegenden Mail von BBU-Vorständin Maren Kern wurde die Kampagnenpräsentation zur Verfügung gestellt, gedacht als „Unterstützung für Ihre Mitglieder-/Vertreterversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen“. Auch die gemeinsame Initiative von vier Berliner Banken, allesamt ebenfalls Mitglieder des BBU, im Rahmen derer Gutachten gegen die Vergesellschaftung präsentiert wurden, dürfte dazu gehören.

Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem ein Interview mit Maren Kern für die „Internetseiten und/oder Mitgliederzeitschriften“ der Wohnungsbaugenossenschaften. Ein entsprechender Musterbeitrag liegt der taz vor. Kern zieht darin in Zweifel, dass Genossenschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen von einer Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Sie fragt: „Was heißt das aber, wenn meine eigene Genossenschaft plötzlich doch verstaatlicht würde: Was passiert mit meiner Wohnung? Mit meiner Mitgliedschaft? Was wird aus meinen Genossenschaftsanteilen – also meinem Geld?“

Unerwähnt bleibt: Laut der vom Senat eingesetzten Expertenkommission zur Vergesellschaftung ist die Ausnahme von Genossenschaften problemlos möglich. Im Gesetzentwurf von Deutsche Wohnen & Co enteignen sind entsprechende Ausnahmeregelungen für landeseigene, kirchliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen sowie Genossenschaften definiert.

Es ist höchste Zeit, über Alternativen zum BBU nachzudenken

Günter Piening, Die Ge­nos­sen­schaft­le­r*in­nen

Mit der Botschaft von Maren Kern sind derweil nicht alle Genossenschaften einverstanden: Die Initiative „Die Genossenschaftler*innen“, die sich 2020 als Reaktion auf die Kampagnen des BBU gegen Mietendeckel und Vergesellschaftung gründete und eine stärkere Ausrichtung auf das Gemeinwohl einfordert, ruft sogar zum Protest gegen den parlamentarischen BBU-Abend an diesem Mittwoch auf.

Mitgründer Günter Piening sagt, es sei ein „Skandal, wie Maren Kern sich vor den Karren des profitgetriebenen Immobiliensektors spannen lässt und erneut Ängste in den Genossenschaften schürt, um die Interessen der Immobilienwirtschaft durchzusetzen“. Kern streue „Falschinformationen“ und verunsichere die Genossenschaftsmitglieder. Dies sei „manipulativ und verantwortungslos“. Piening fordert, der BBU „sollte auf die Sachebene zurückkehren“, sagt aber zugleich: „Es ist höchste Zeit, über Alternativen zum BBU nachzudenken.“

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11 Kommentare

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  • Für Leute wie mich, die weniger als 3.000 Wohnungen in Berlin vermieten, ist die Vergesellschaftungsdebatte in Berlin eigentlich ideal.

    Warum schreibe ich das? Ganz einfach: Wenn es mit der Vergesellschaftung wirklich ernst werden sollte, werden große Wohnungsgesellschaften ihre Wohnungsbestände neu organisieren. Das wird zur Folge haben, dass eine Menge Wohnungen auf dem freien Markt landen und das Angebot deutlich vergrößern werden. In diesem Moment können "Kleinvermieter" ihre Wohnungsbestände zu relativ günstigen Konditionen aufstocken oder Mieter ihre Wohnung erwerben.

    Wir sollten bei dieser Diskussion berücksichtigen, dass einige große Immobilienunternehmen die aktuelle Enteignungsdebatte durch die schlechte Behandlung ihrer Mieter und fragwürdige Methoden bei Sanierungen und Mieterhöhungen selbst verschuldet und befördert haben. Sie brauchen sich über die Dynamik also nicht zu wundern.

    • @Aurego:

      Klingt logisch, aber ich glaube nicht, daß Sie auf dem heißen Berliner Wohnungsmarkt dann Schnäppchen machen können. Dazu gibt es zu viele finanzstarke Interessenten.

  • Die Darstellung suggeriert eine größere rechtliche Eindeutigkeit, als sie tatsächlich besteht. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Art. 15 GG eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ermöglicht, ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Auch die von Befürwortern häufig zitierte Expertenkommission ist keineswegs einstimmig zu ihren Ergebnissen gelangt; innerhalb der Kommission wurden zentrale Fragen – insbesondere zu Reichweite, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung – kontrovers diskutiert. Wer ausschließlich die vergemeinschaftungsfreundlichen Argumente herausgreift, vermittelt daher ein unvollständiges Bild.



    Hinzu kommt, dass die Höhe der Entschädigung rechtlich keineswegs feststeht. Die häufig vertretene Auffassung, Art. 15 GG ermögliche deutlich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigungen, ist umstritten. Ebenso vertretbar ist die Auffassung, dass die Entschädigung aus Gründen der Eigentumsgarantie und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes faktisch nahe an enteignungsrechtlichen Maßstäben liegen muss. Welche Maßstäbe gelten, wird letztlich erst durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt werden.

    • @Peter Rabe:

      Klar, man kann eine Menge Bedenken äußern und genau erklären, warum das alles nicht gehen wird.

      Man kann die Sache jedoch auch positiv sehen: Wie ich bereits schrieb, wird die Vergesellschaftungsdebatte, sobald es ernst wird, zu einer Umstrukturierung großer Immobilienunternehmen führen und höchstwahrscheinlich für Verkäufe und damit ein höheres Angebot sorgen. Das wäre gerade in Berlin für potentielle Käufer attraktiv.

      • @Aurego:

        Bedenken äußern ja gerade die Lobbyisten der Immobilienwirtschaft. Während der Artikel so tut, als hätten die keinerlei Grundlage. Und das stimmt eben nicht. Vergesellschaftung kann rechtlich klappen - ein billiger Selbstläufer ist es nicht.

        Ich bin mir ziemlich sicher, dass es aber faktisch mit der (vorerst) Vergesellschaftung nichts wird. Weil der Bund den Rahmen regeln wird. Und zwar so, dass es praktisch keine Vergesellschaftung mehr gibt - wenn die Entschädigung etwa zum Marktwert erfolgen muss,

      • @Aurego:

        Ja, Umstrukturierung des Bestandes, um zukünftigen Vergesellschaftungen zu entgehen. Zu Neubau seitens der größeren Unternehmen wird das nicht führen.

        Ich glaube auch nicht, daß die Deutsche Wohnen die Entschädigungssumme in Neubau stecken wird, jedenfalls nicht in Berlin.

        • @TomDePhazz:

          Die meisten der größeren Unternehmen, die davon betroffen sein könnten, bauen ja auch jetzt fast nichts.

          Es geht bei der ganzen Sache aber vor allem darum, den Anstieg der Bestandsmieten zu dämpfen. Es geht nicht so sehr um Neubau, der denen, die darüber abgestimmt haben, nicht so viel nützt, weil sie ja schon in Berlin wohnen.

  • Egal ob es 36Mrd sind oder 'nur' 20Mrd. Berlin (Jahreshaushalt 40Mrd) hat das Geld nicht. Also wird die Ausgleichszahlung über Schulden finanziert, deren Kosten konsequenterweise wiederum über die Mieteinahmen der dann landeseigenen Wohnungen. Da wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.

    Dann lieber die Finger davon lassen und mit realistischen 10Mrd über die nächsten Jahre neu bauen.

    • @TomDePhazz:

      Wo genau würden Sie denn in Berlin neu bauen?

      • @Aurego:

        Brachflächen, Ersatzneubau, was auch immer. Das isnd rein politische Entscheidungen

        NICHT neu bauen ist die schlechteste aller Optionen. Dann bezahlt das Land zig Milliarden und es gibt keine einzige Wohnung zusätzlich. Es hilft nur denen, die eine Wohnung haben und auch nicht wechseln wollen.

        • @TomDePhazz:

          O.k., ich weiß nicht, wie gut Sie sich in Berlin auskennen, aber mal folgendes Beispiel:



          Auf der Fläche des Flughafens Tegel sollen Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen, beide unter Erbbaurecht. Prinzipiell ist das vielleicht wünschenswert. Wenn ich mich recht erinnere, sollten es 5.000 Wohnungen und 20.000 Arbeitsplätze werden, die dort neu zu schaffen seien. Fällt Ihnen etwas auf? In 5.000 Wohnungen können vielleicht 10.000-20.000 Menschen unterkommen. Für Berlin ist das wenig. Nach Berlin ziehen jedes Jahr mehr als diese Zahl von Menschen (wo kamen die eigentlich bisher unter?). Wenn aber gleichzeitig 20.000 neue Arbeitsplätze entstehen, entspricht das mit Kind & Kegel ungefähr 30.000-40.000 Menschen - rein statistisch natürlich. Solange man Arbeitsplätze für mehr Menschen schafft, als man Wohnraum herstellt, steht man jedes Mal vor demselben Dilemma: Es gibt Wohnungsknappheit, weil Arbeitsplätze Menschen anziehen und diese ein Dach überm Kopf benötigen.



          Selbst wenn man das Tempelhofer Feld (3km²) mit Hochhäusern bebaute, käme man mit der Bevölkerungsdichte von Manhattan vielleicht auf Wohnraum für 60.000 Einwohner.



          Man müsste nach Brandenburg ausweichen. Dort ist genug Platz.