Asylpolitik in Deutschland: Hessen schiebt Eltern ohne ihre Kinder ab
Deutsche Behörden nehmen die Kleinkinder einer überforderten kurdischen Flüchtlingsfamilie in Obhut – und zwingen die Eltern, ohne sie in die Türkei zurückzukehren.
Foto: Political-Moments/imago
Als Metin K. und Özlem A. vor drei Jahren nach Deutschland kamen, hatten sie sich ihre Zukunft anders vorgestellt. „Für unsere Kinder wollten wir ein gutes Leben“, sagt Özlem A. Doch wie sie es sich dachten, kam es nicht: Anfang August wurden Metin K. und Özlem A. aus Frankfurt am Main in die Türkei abgeschoben – ohne ihre drei Kleinkinder. Das Jugendamt Frankfurt hatte die sieben Monate, eineinhalb und vier Jahre alten Kinder rund einen Monat zuvor in Obhut genommen. Und hier sind sie bis heute.
Dabei waren Sorge- und Umgangsrecht zum Zeitpunkt der Abschiebung überhaupt nicht geklärt. Gleiches gilt für die Frage, was eigentlich mit den Kindern wird. Eine Aufenthaltserlaubnis haben sie nicht. Ob und wie die Eltern ihre Kinder wiedersehen können, ist derzeit offen. Metin K. und Özlem A. dürfen ihrerseits nicht mehr in Deutschland einreisen. Sie sind mit einer Wiedereinreisesperre belegt.
Von einer „skandalösen Abschiebung“ spricht Timmo Scherenberg, der Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrats. „In meinen 20 Jahren Beratungserfahrung habe ich so etwas noch nicht gesehen.“ Familientrennungen erlebe man bei Abschiebungen häufig, etwa wenn ein Ehepartner nicht angetroffen werde, der andere aber trotzdem abgeschoben werde. „Dass jetzt aber Eltern von ihren drei Kleinkindern getrennt werden und diese in Obhut der Behörden bleiben, kannte man bislang nur aus den USA“, sagt Scherenberg. Er hätte so einen Umgang in Deutschland nicht für möglich gehalten.
Auch die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, sagt, sie habe einen solchen Fall bislang nicht erlebt. „Den Eltern wurde das Recht genommen, die Angelegenheiten ihrer Kinder überhaupt noch selbst zu regeln und zu klären, ob und in welchem Umfang Umgang stattfinden darf.“
Flucht aus Angst um Leib und Leben
2023 war das kurdische Paar aus einer Kleinstadt im Südosten der Türkei, rund 25 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt, nach Deutschland gekommen. Kurd:innen stellen einen erheblichen Anteil der Asylsuchenden aus der Türkei in Deutschland. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren 2025 rund 65 Prozent der Erstantragsteller aus der Türkei kurdischer Herkunft. Im Jahr 2024 lag ihr Anteil sogar bei 73 Prozent.
Allerdings gab es zuletzt einen Friedensprozess zwischen der türkischen Regierung und der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Die Türkei gilt im EU-Asylsystem zudem grundsätzlich als sicherer Herkunftsstaat.
Özlem A. berichtet am Telefon, dass sie in der Türkei finanziell gut aufgestellt waren. Sie seien „nicht aus wirtschaftlichen Gründen“ nach Deutschland gekommen, sagt die 25-Jährige zur taz. Ihr 27-jähriger Partner ergänzt: „Wir hatten Angst um unser Leben und wollten in Sicherheit leben.“ Trotzdem wurde der Asylantrag der Familie seitens des Bamf abgelehnt. Die Familie klagte gegen den Bescheid. Ende Dezember 2025 wurde die Ablehnung endgültig bestätigt.
Überforderung in Deutschland
In Deutschland, sagt Özlem A., sei sie an ihre Grenzen gestoßen. Im Flüchtlingscamp habe es keine geeignete Umgebung für die Kinder gegeben. Ihr älteres Kind habe dort krabbeln lernen wollen, doch es habe nicht einmal einen Teppich gegeben. Auch mit dem Essen und gesundheitlich sei sie stark überfordert gewesen. Die Familie habe sich ein kleines Zimmer teilen müssen, zeitweise sogar einen Container mit einer anderen Familie. Auch den Mangel an Hygiene beklagt sie.
Ihr Mann habe arbeiten wollen, ihm sei aber keine Arbeitserlaubnis erteilt worden. Sie selbst hätte gern eine Schule besucht, „das hat auch nicht geklappt“. Mit kleinen Kindern sei es zudem kaum möglich gewesen, die Sprache zu lernen.
Der Alltag in Deutschland habe die Familie vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. So sei Metin K. kurzzeitig verhaftet worden, weil er ohne Ticket Zug gefahren sei. Anfangs habe die Familie gar nicht verstanden, wie solche Dinge in Deutschland funktionierten. „Wir hatten niemanden, der uns erklärte, wie wir uns zurechtfinden und unser Leben aufbauen können“, sagt Özlem A.
Die Überforderung der Eltern mit den Kindern sollen dann auch die Behörden mitbekommen haben. Sie hätten eine Vernachlässigung der Kinder festgestellt, berichtet die Familienrechtlerin Gönül Halat-Meç. Bereits etwa ein Jahr vor der Abschiebung sei deshalb eine Notmutter für die Familie eingesetzt worden, die die leibliche Mutter unterstützen sollte.
„Massiver Verwahrlosungszustand der Kinder“
Im Februar 2026 entzog das Familiengericht den Eltern schließlich per einstweiliger Anordnung vorläufig das Sorgerecht. Sie habe, so Özlem A., der Notmutter dann erklärt, das Gericht zu informieren, dass der Termin im Eilverfahren verlegt werden müsse, weil sie kurz vor der Entbindung ihres dritten Kindes stand. Dazu sei es offenbar nicht gekommen. „Dann kam das dritte Kind zur Welt, und auch für das dritte Kind wurde das Sorgerecht entzogen“, sagt Anwältin Halat-Meç.
„Eine Verbesserung der familiären Gesamtsituation war seitens der zuständigen Behörden trotz verschiedener Unterstützungsangebote nicht feststellbar, sodass das Jugendamt die Kinder Ende Juni in Obhut nahm und mit Rücksicht auf das Kindeswohl auch kein Kontakt mehr zu den Eltern stattfand“, teilt das hessische Innenministerium der taz auf Anfrage mit. Seitens des Jugendamts seien „danach ein massiver Verwahrlosungszustand der Kinder und fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern bestätigt“ worden.
Nach Darstellung ihrer Anwältin sei die Familie aber auch nie vor Gericht angehört worden. Auch über den Inhalt des Beschlusses sei sie nicht ausreichend informiert gewesen. „Ich wollte dagegen vorgehen und eine mündliche Verhandlung beantragen“, sagt Halat-Meç. Das sei das Recht der Eltern. Doch der Antrag der Anwältin zur elterlichen Sorge sei weiterhin anhängig. Die Gerichtstermine seien mehrfach verschoben worden. Der nächste Termin vor dem Familiengericht ist nun im November angesetzt.
Streit auf dem Amt
Am 1. Juli soll es nach Darstellung der Anwältin zum Eklat gekommen sein. Die Eltern seien beim Jugendamt in Frankfurt aufgetaucht, weil sie besprechen wollten, wie es weitergehen könne. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, so Halat-Meç. Am 7. Juli habe dann das Jugendamt das Regierungspräsidium informiert, das die Abschiebung veranlasste. Metin K. und Özlem A. kamen daraufhin in Abschiebehaft und wurden wenige Tage später in die Türkei abgeschoben.
Auf Anfrage der taz wollte das Jugendamt Frankfurt bis Redaktionsschluss nicht beantworten, ob und warum es das Regierungspräsidium um eine Abschiebung gebeten hatte. Zur Begründung verwies das Amt auf „datenschutzrechtliche Vorgaben“.
Das hessische Innenministerium teilt auf Nachfrage mit, die Zentrale Ausländerbehörde und das Jugendamt seien während der Planungen der Abschiebung in engem Austausch gestanden, um die familiären Belange trotz der vollziehbaren Ausreisepflicht der Eltern und des bereits „wegen massiver Probleme vorläufig entzogenen Sorgerechts im aufenthaltsrechtlichen Verfahren berücksichtigen“ zu können.
Wenige Tage, bevor die Eltern in Abschiebehaft kamen, habe das Jugendamt mitgeteilt, dass im familienrechtlichen Verfahren noch überhaupt kein Hauptsachetermin feststehe, den die Ausländerbehörde hätte im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigen können. Zugleich sei bestätigt worden, dass der Entzug des Sorgerechts weiterhin für erforderlich gehalten werde. Das Innenministerium habe zudem festgestellt, dass ein geregelter Umgang mit den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.
Entsprechend hätten „familiäre Gründe und Belange der Rückführung in diesem Fall nicht entgegengestanden“, so das Innenministerium weiter. Damit sei dann auch keine möglicherweise noch ausstehende Entscheidung des Jugendamts vorweggenommen worden.
Flüchtlingsrat widerspricht
Der hessische Flüchtlingsrat sieht das anders. „Die Inobhutnahme kann geboten sein, hat aber trotzdem das langfristige Ziel, die Eltern so weit zu unterstützen, dass sie sich wieder selbst um die Erziehung der Kinder kümmern können“, sagt Geschäftsführer Timmo Scherenberg. Die Schlussfolgerung, familiäre Gründe hätten einer Rückführung nicht entgegengestanden, nur weil das Jugendamt seine Maßnahmen weiterhin für geboten hielt, sei jedoch zu weit hergeholt.
Gönül Halat-Meç kritisiert, dass die Abschiebung erst nach einer gerichtlichen Entscheidung zum Umgang hätte stattfinden dürfen. „Es ist ja ein sehr traumatischer Vorfall für die Kinder, von den Eltern dermaßen getrennt zu sein“, sagt sie. „Normalerweise haben die Kinder trotzdem noch Umgang. Aber das ist hier in diesem Fall überhaupt nicht möglich.“ Ob die Eltern sofort oder erst zwei Monate später abgeschoben worden wären, hätte keinen Unterschied gemacht, sagt die Anwältin. „Das waren keine flüchtigen Eltern. Die hatten einen festen Wohnsitz.“
Das Innenministerium hatte nach der Abschiebung gegenüber dem Hessischen Rundfunk die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass die Kinder über das Auswärtige Amt telefonisch mit ihren Eltern in Kontakt bleiben. Auch das sei laut der Anwältin bislang nicht geschehen.
„Sofern die Umstände in späterer Zukunft einen geregelten Umgang der Eltern mit den Kindern erlauben sollten, ist dies möglich“, schreibt das Ministerium auf Anfrage der taz. Kurzzeitige beziehungsweise vorübergehende Familientrennungen seien allerdings die Ausnahme in Hessen und würden von den zuständigen Behörden weitestmöglich vermieden. Die Anwältin prüft nun, ob die Kinder in die Obhut des türkischen Familienministeriums kommen können.
Traumatisierende Erlebnisse
„Man muss sich das vorstellen: Da ist eine Familie, die ihr altes Leben aufgibt, in ein fremdes Land geht und versucht, neu anzufangen. Und dann schicken sie mich weg und behalten auch noch meine Kinder“, sagt Timmo Scherenberg. „Das ist sehr traumatisierend.“
In Hessen wird die „Abschiebeoffensive“ derweil sehr ernst genommen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 921 Personen aus Hessen abgeschoben. Damit wurden allein im ersten Halbjahr nahezu genauso viele Menschen abgeschoben wie im gesamten Jahr 2021. „Das Einzige, was wir wollen, sind unsere Kinder“, sagt Metin K. „Wir können sie nicht sehen und wir wissen gar nichts über sie.“ Nach dem Termin beim Frankfurter Familiengericht im November soll die Familie mehr darüber erfahren, wie es weitergeht.
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