Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
scharfer Unterton
"Dies führte 1982 zum Tod des SV-Werder-Bremen-Fans Adrian Maleika (...). Danach ging der Verein erfolgreich gegen die Gruppierung vor."
Das ist falsch. Die "Löwen" blieben bis weit in die 90er Jahre aktiv im Volkspark und wurden schliesslich, so wie die "Savage Army" und der neonazistische "Bramfelder Sturm", Hooligans und rechte Skinheads Stück für Stück durch die aufkommende, eher linksorientierte Ultra-Fanszene aus dem Stadion gedrängt.
"Nun taucht sie wieder auf." Auch hier irrt der Autor. Die Lüwen traten bereits im März 2012 in Erscheinung, als sie vom Entzug des Status als "offizieller Fanclub" gegen die Ultra-Gruppierung "Poptown Hamburg" profitieren und deren frei gewordenen Platz am Zaun für sich nutzen wollten, was aber letztlich am Widerstand weiter Teile der übrigen Fanszene scheiterte. Im Dezember 2017 kam es zu einer Massenschlägerei mit den Ultras von "Clique Du Nord", als sich Löwen mit ihren Kutten beim letzten Heimspiel des Jahres gegen den VfL Wolfsburg in der Kurve zeigten.
"Das jüngste Vorgehen im Stadion konnte der Verein nicht sanktionieren, da es sich im Rahmen der Stadionverordnung bewegte." Auch hier irrt der Autor gewaltig. Denn das Banner der Löwen bleibt aufgrund der Verwicklung der Gruppe in den gewaltsamen Tod Maleikas verboten und darf im Stadion nicht gezeigt werden.
zum Beitragscharfer Unterton
[Re]: Da das öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Scharlatanerie und mystizstischem Mumpitz mit Steuergeldern höher wiegt, hat er damit im juristischen Sinn aber nichts falsch gemacht.
zum Beitragscharfer Unterton
[Re]: Um zur Ansicht zu gelangen, dass Mystizismus und Eso-Schwurbeleien keinen Platz innerhalb der deutschen Rechtsprechung haben sollten, muss man nicht erst Psychologie studiert haben. In der Jugendzeit einigermaßen regelmäßig eine Schule besucht zu haben sollte dafür ausreichen.
zum Beitragscharfer Unterton
[Re]: Die Begründung "da er sich den Zugang (...) mit falschen Angaben (...) erschlichen hat" ist eine Begründung dafür, warum "Hausfriedensbruch" NICHT in Frage kommt.
Dieses Delikt setzt nämlich voraus, dass man GEGEN das Einverständnis handelt. Sobald ein "Einverständnis" vorliegt, gibt es keinen "Hausfriedensbruch", UNABHÄNGIG DAVON, wie dieses "Einverständnis" zu Stande kam. Erst sobald dieses Einverständnis widerrufen wird, kann man sich des "Hausfriedensbruchs" strafbar machen. Dann nämlich, wenn man die Aufforderung, sich zu entfernen, ignoriert.
zum Beitragscharfer Unterton
[Re]: Der Artikel ist nur nicht von "Daniel Häuser". Ganz unten auf der entsprechenden Seite findet sich nämlich der eigentliche Verfasser des Textes, Herr Bijan Peymani.
Dieser hat gerade erst mitte Mai sein Buch veröffentlicht, und jetzt rate mal, wer wohl Co-Autorin dieses Werkes ist?
Genau, die besagte "Psychotherapeutin", über die er so schön werbetexten kann. Das ist wohl kein Zufall, ebensowenig wie die Worte "offenbar" im Titel, sowie "offensichtlich", "möglicherweise" und "wohl".
Man kann also zusammenfassen, dass die ganze Geschichte "offenbar" die reine Erfindung eines guten Bekannten dieser "offensichtlichen" Schlangenölverkäuferin auf dem Therapiemarkt ist, die ihm in Kompensation "möglicherweise" finanzielle und "wohl" auch andere Gefälligkeiten dafür angeboten hat.
zum Beitragscharfer Unterton
[Re]: Das mit den "Ermittlungen durch den Staatsschutz" ist gleich eine doppelte Lügengeschichte.
Erstens hat selbst das Clap-Magazin nur von "Ermittlungen durch die Polizei Köln IM AUFTRAG des Staatsschutzes" berichtet. Der Staatsschutz ermittelt hier also gar nicht selbst.
Und zweitens ist auch das mutmaßlich gelogen. Der Autor des Artikels hat vor knapp drei Monaten ein Buch veröffentlicht - gemeinsam mit der von Böhmermann kritisch beleuchteten "Psychotherapeutin". Wohl kein Zufall.
Aber auf so eine lustige Schwurbel-Idee mit dem Staatsschutz hätten ja schon ganz andere kommen können. Investigativer Journalismus wurde in Deutschland in den 1970er Jahren durch Günter Wallraff populär gemacht. Da hat der Staatsschutz aber eine ganze Menge "verschlafen", wäre er dort stets zuständig gewesen, oder etwa nicht?
Bleibt also nur noch eine "anonyme Anzeige", auf die hin die Polizei tätig geworden sein könnte. Weil sie eben auch offensichtliche Deppen nicht direkt abweisen darf.
Eine "Veschwiegenheitsklausel" fällt jedenfalls nicht ins Gewicht, da das "öffentliche Interesse" an der Aufklärung über die Schwurbeleien dieser Frau höheres Gewicht haben dürfte. Selbst die "illegale" Verwendung eines Ausbildungsabschlusses zum Zweck der Teilnahme an einem Seminar fällt nicht unter die entsprechende strafrechtliche Bewertung, da der Titel nicht gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und zur Erbringung von Dienstleistungen ohne entsprechende Qualifikation eingesetzt wurde.
zum Beitrag