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Gigantos
[Re]: Es ist eher eine verfassungsrechtliche Frage, als die Interpretation eines Gesetzes. Das Parlamentarische Kontrollgremium erfüllt aufgaben, die einem Ausschuss sehr ähnlich sind. Gruppen haben in der Vergangenheit das Recht auf die Mitgliedschaft und das Stimmrecht in Ausschüssen vom Verfassungsgericht zugesprochen bekommen und zwar obwohl die Geschäftsordnung des Bundestages eindeutig etwas anderes gesagt hat. Ähnliches kann auch hier der Fall sein.
zum BeitragGigantos
Ich glaube man tut sich keinen Gefallen damit, dass man hier so widersprüchlich handelt.
Entweder werden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums wie der Bundestagspräsident vom Bundestag gewählt oder sie werden von den Fraktionen oder Gruppen bestimmt und nur noch bestätigt.
Man kann nicht bei der AfD sagen, dass sie keinen Anspruch haben, weil es kein Ausschuss sei und man vom Bundestag gewählt werden muss und gleichzeitig einem von den Linken genau andersherum argumentieren, dass der Anspruch wie bei Fraktionen geregelt sei. Damit würde ja die Geschäftsordnung eine Mehrheit des Bundestags aufheben und das ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Offenbar sieht selbst die CDU den Widerspruch, wenn sie sagt, dass sie den Platz unter anderen Umständen erstmal freigelassen hätte.
Wenn man das durchgehen lassen würde, hätte jede Regierung einen Freibrief sich per Gesetz Ausschüsse zu schaffen, die nicht nach Proporz besetzt werden müssten.
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