XXXL-Parteispenden in kleinen Stücken

PARTEIFINANZEN Es häufen sich die Fälle, in denen Großspender offenbar versuchen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung zu umgehen: Sie teilen das Geld einfach in mehrere kleine Beträge auf. Das Parteiengesetz sieht dafür nicht einmal Sanktionen vor

„Es deutet darauf hin, dass Absprachen stattgefunden haben“

FRANK SALINGER, STRAFRECHTLER

VON MARTIN RANK

BERLIN taz | Die XXXLutz Group, der zweitgrößte Möbelhändler der Welt, versuchte im Jahr 2008 möglicherweise, eine Großspende an die CSU zu verschleiern. Als Großspenden gelten Beträge von über 50.000 Euro pro Jahr und Spender. Erhält eine Partei eine solche Spende, muss sie diese dem Bundestagspräsidenten anzeigen – die Spende wird dann rasch auf der Website des Bundestags veröffentlicht. So sollen die Bürger erfahren, wer die wesentlichen Geldgeber der Parteien sind. Eine solche Großspende überwies der Möbelriese im Jahr 2008 an die CSU, genau genommen waren es die Tochtergesellschaften.

Der österreichische Konzern expandiert seit 2002 auf dem deutschen Markt und hat zahlreiche Möbelhäuser übernommen, darunter auch die „Mann Mobilia“. Unter der neuen Führung spendete die Mann Mobilia GmbH im Jahr 2008 genau 20.000 Euro an die CSU. Denselben Betrag überwiesen jeweils auch die Tochtergesellschaften Mann Handels GmbH Eschborn, die BDSK Handels GmbH und die LN-Möbel Handels GmbH – also insgesamt 80.000 Euro. Alle vier Spender gehören zum Mutterunternehmen Lutz Handels GmbH und sind im taz-Recherchetool unter derselben Adresse verzeichnet: Mergentheimer Straße 59 in Würzburg.

Mit der Stückelung der Spende wurde mutmaßlich die Veröffentlichungspflicht umgangen. Denn so tauchten die Spenden erst anderthalb Jahre später im Rechenschaftsbericht der CSU auf. Konsequenzen wird es wohl keine geben.

Das Parteiengesetz verpflichtet die Parteien zwar zur Anzeige der Großspende, sieht aber keinerlei Sanktionen für den Fall vor, dass Spender versuchen, die Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht zu umgehen. Sanktionen wären laut dem Juristen Frank Saliger nur unter folgender Bedingung möglich: „Es müsste einen Gesamtplan geben, bei dem das Mutterunternehmen die Tochterunternehmen anweist, Geld zu spenden.“ Das Geld, so Saliger, müsse folglich auch vom Mutterunternehmen stammen. Das wäre dann nach dem Parteiengesetz strafrechtlich relevant – es würde sich um eine gestückelte Spende handeln, und die ist verboten.

In diesem Fall wäre auch der Rechenschaftsbericht falsch. Es sei auffällig, dass jedes Mal die gleiche Summe gespendet wurde, sagt der Strafrechtler von der Bucerius Law School in Hamburg. „Es deutet darauf hin, dass Absprachen stattgefunden haben.“ Das allein werde aber als Beweis wohl nicht ausreichen. Bis zum Redaktionsschluss war die Lutz-Gruppe nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Offenbar ist auch anderen Spendern bewusst, dass es kein juristisches Nachspiel hat, wenn sie die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung umgehen, indem sie das Geld aufteilen. In den Rechenschaftsberichten, die sich mithilfe des taz-Recherchetools auf www.taz.de durchsuchen lassen, finden sich noch weitere Beispiele.

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