Energiekonzerne kaufen billiger Gas: Auch Kunden sollen profitieren

Zwei Umlagen für Gas sind weggefallen. Ministerin Lemke (Grüne) will, dass Versorger die Ersparnis schnell an Abnehmer weitergeben.

Gasflamme auf einem Herd.

Nur ein kleiner Kostenfaktor neben der Heizung: Kochen mit Gas Foto: Wolfgang Rattay/reuters

BERLIN taz | Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke (Grüne) fordert von der Energiebranche, Preisvorteile an Kun­d:in­nen weiterzugeben, die durch den Wegfall von Umlagen für Gas entstanden sind. „Auch wenn für Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise für Erdgas nicht mehr die Spitzenwerte des Krisenjahres 2022 erreichen, bleiben sie dennoch auf einem langfristig hohen Niveau“, sagte Lemke am Mittwoch.

Hintergrund: Zum 1. Oktober sind für zunächst ein Jahr zwei Umlagen weggefallen, die die Versorger an Privathaushalte und kleinere Firmen weitergegeben haben. Dabei geht es um die Bilanzierungs- und die Regelenergie-Umlagen. Mit der Regelenergie werden Schwankungen im Stromnetz ausgeglichen.

Gezahlt wurden die Umlagen an Trading Hub Europe (THE), einem Unternehmen der Fernleitungsbetreiber. Einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch kosten die Umlagen nach Angaben des Verbraucherministeriums jährlich 121,60 Euro. Die Umlagen hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eingeführt, als sie die Mehrwertsteuer auf Gas bis April 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt hat.

Damit wurde ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden um 306 Euro jährlich entlastet. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Senkung der Mehrwertsteuer allerdings zum Jahresanfang vorzeitig zurücknehmen.

Energieunternehmen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Wegfall von Umlagen Ver­brau­che­r:in­nen zugutekommen zu lassen. Denn sie sind in der Preisgestaltung frei. „Die Versorgungsunternehmen sind gefordert, diese Entlastung direkt an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben“, appellierte Lemke. Ver­brau­che­r:in­nen sollten nicht warten müssen, bis Anbieter die nächste Preiskalkulation abgeschlossen haben.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft signalisierte Entgegenkommen bei der Weitergabe der Preisvorteile, allerdings nicht bei der sofortigen Umsetzung. „Änderungen von Preisbestandteilen werden von den Unternehmen natürlich in den folgenden Preiskalkulationen berücksichtigt“, sagte eine Sprecherin der taz. Die Auswirkungen auf den Endpreis ließen sich jedoch nicht pauschal beschreiben, da auch andere Faktoren eine Rolle spielten.

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