Gesetz zu parteinahen Stiftungen: Eher nicht hilfreich

Ein neues Gesetz soll der AfD schaden. Tatsächlich aber ist es von Altparteien für Altparteien gemacht und wird Demokratieverdrossenheit fördern.

Björn Höcke ist ein Nazi steht steht auf einem Banner von Demonstranten

Ob die AfD rechtsextrem genug für einen dauerhaften Stopp der Stiftungsgelder ist? Foto: Andreas Arnold/dpa

Es gibt ja Sprachpolizist:innen, die sagen, das Wort „Altparteien“ dürfe man nicht mehr verwenden, weil es inzwischen von der AfD genutzt wird. Es gibt aber auch Sachverhalte, die man kaum anders beschreiben kann als unter Benutzung des Wortes „Altparteien“. Dazu gehört, dass der Bundestag am Freitag mit Unterstützung von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken ein Gesetz über die Finanzierung parteinaher Stiftungen beschlossen hat, das dazu führt, dass die parteinahe Stiftung der AfD in dieser Wahlperiode keine Zuschüsse bekommen wird.

Es dürfe keine Zuschüsse für Verfassungsfeinde geben, hieß es zur Begründung. Das ist in der „wehrhaften Demokratie“, die das Grundgesetz vorsieht, ein vertretbares Argument. Weil aber noch unklar ist, ob Gerichte die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen werden, verlangt das neue Gesetz zusätzlich, dass Stiftungen auch aktiv „für“ die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten müssen. Das wird rechtsstaatlich noch schwieriger festzustellen sein.

Deshalb haben die Altparteien noch ein Kriterium dazugepackt, das leicht zu prüfen ist und an dem die AfD-nahe Stiftung in den kommenden Jahren ganz sicher scheitert. Eine Stiftung kann erst dann Zuschüsse bekommen, wenn die dazugehörige Partei zum dritten Mal in den Bundestag gewählt wurde. Die Altparteien bevorzugen also sich und ihre Stiftungen, weil neue Parteien noch keine Altparteien sind.

Nun zeigen Phänomene wie die Piraten, dass es unter Parteien schnell verglühende Sternschnuppen gibt. Das Erfordernis einer zweiten Wahlperiode ist also sinnvoll. Aber drei Wahlperioden werden hier wohl nur deshalb verlangt, um die AfD-nahe Stiftung erst mal sicher auszugrenzen. Das Argument, die AfD müsse erst zeigen, dass sie für eine „dauerhafte politische Grundströmung“ steht, wirkt in einer Zeit geradezu grotesk, in der man sich eher sorgen muss, dass die AfD bei der nächsten Wahl stärkste Partei wird. Das Gesetz wird wohl mehr Demokratieverdrossenheit erzeugen, als alle parteinahen Stiftungen zusammen reparieren können.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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