Baustellen-Unfall in Hamburgs Hafencity: Lange Mängelliste vor dem Einsturz

Fünf Arbeiter starben bei einem Unfall auf einer Baustelle in der Hamburger Hafencity. Kurz zuvor stellten Kontrolleure Mängel beim Arbeitsschutz fest.

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stehen nach dem Unfall auf der Baustelle in der Hamburger Hafencity.

Wer war schuld? Großeinsatz nach dem Unfall auf der Baustelle in der Hamburger Hafencity Foto: dpa | Bodo Marks

HAMBURG taz | Noch immer ist unklar, wie es Ende Oktober auf einer Großbaustelle im Überseequartier in der Hamburger Hafencity zu einem tödlichen Unfall kommen konnte: Dort war ein Baugerüst aus dem achten Obergeschoss in einen Fahrstuhlschacht gestürzt, fünf Bauarbeiter kamen ums Leben. Doch völlig unvorhersehbar war ein Unfall auf der Baustelle wohl nicht, wie nun Angaben des Hamburger Senats zeigen. So hatten die Behörden wenige Tage vor dem Einsturz mehrere Mängel auf der Unglücksbaustelle festgestellt.

Auf zwei parlamentarische Anfragen der oppositionellen CDU- und der Linksfraktion bestätigt der Senat, dass es nur zehn Tage vor dem Unfall eine Kontrolle der Baustelle durch das zuständige Amt für Bauordnung und Hochbau gab. Die Kontrolleure stellten diverse Mängel bei der Arbeitssicherheit fest. Unter anderem fehlten Absturzsicherungen, Verkehrswege seien nicht sicher begehbar gewesen und die persönliche Schutzausrüstung der Arbeiter gegen einen Absturz war nicht geprüft worden. Außerdem bemängelten die Kon­trolleure, dass es nicht genügend weisungsbefugtes Aufsichtspersonal gab, das auch Deutsch spricht.

Dennis Thering, CDU-Fraktionschef in der Bürgerschaft, betont, dass dem Senat diese Mängel bekannt gewesen seien. „Die Sicherheit auf Hamburgs Baustellen muss höchste Priorität haben“, sagt Thering. „Vor diesem Hintergrund ist es für mich fraglich, wieso der Senat auf der Unglücksbaustelle nicht eingriff.“

Die Anfrage der beiden Linkenabgeordneten Olga Fritzsche und David Stoop zeigt, dass bei jeder der 23 seit Anfang 2022 durchgeführten Kontrollen Mängel im Arbeitsschutz zutage kamen, die zum Teil erst nach mehrfachen behördlichen Anordnungen abgestellt wurden. „Folgen scheint das keine gehabt zu haben, die Baustelle wurde jedenfalls nicht wegen der laxen Sicherheitskultur stillgelegt“, kritisiert Fritzsche.

Immer wieder schwere Unfälle

Die Hafencity ist derzeit das größte innerstädtische Stadtentwicklungsvorhaben Europas. Der schwere Unfall auf der Baustelle im Überseequartier war im Jahr 2023 schon der fünfte gemeldete Unfall auf den Baustellen in der Hafencity und auch in den letzten Jahren kam es zu mehreren schweren Unfällen.

An fehlenden Kontrollen kann das laut Behörde aber nicht liegen. Auf den Baustellen in der Hafencity gebe es ein sehr engmaschiges Kontrollsystem, erklärt Andre Stark, Sprecher der zuständigen Stadtentwicklungsbehörde. Mit teilweise 2.000 Beschäftigen gleichzeitig würde die Baustelle im Überseequartier vom Amt für Bauordnung und Arbeitsschutz regelmäßig geprüft werden. Hinzu betont Stark, dass keine der zuvor festgestellten Mängel an dem eingestürzten Gerüst gefunden wurden.

Bernhard Arenz, der bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die Abteilung Prävention leitet, gibt zu bedenken, dass auf Baustellen nicht allein die Behörden Verantwortung tragen. „In Deutschland gibt es ein duales Arbeitsschutzkonzept“, sagt Arenz. Schon der Bauherr müsse den Arbeitsschutz in seinen Planungen koordinieren und vertraglich regeln. Auch die ausführenden Firmen hätten Verantwortung für ihre Beschäftigten, so Arenz. Die Behörden führten demnach lediglich stichprobenartige Kontrollen durch, um die Arbeit der beiden anderen Instanzen zu prüfen, erklärt er.

In der Hafencity sei diese Organisation über verschiedene Ebenen umso wichtiger, weil es sehr viele Beschäftigte gebe, die gleichzeitig an vielen Stellen arbeiten. Dadurch steige das Risiko der gegenseitigen Gefährdung.

„Dass bei den behördlichen Kontrollen Mängel festgestellt werden, ist bei großen Baustellen vollkommen normal“, sagt Arenz. Einen Baustopp würde es deshalb aber in den seltensten Fällen geben. Häufig würden mangelhafte Gegenstände aber bereits während einer Begehung aus dem Verkehr gezogen.

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