Rätsel um Baschar al-Assad: Kriegsverbrecher auf Klima-COP?

Die Emirate haben Syriens Machthaber auf die COP28 eingeladen. Dabei gibt es einen Haftbefehl aus Frankreich gegen ihn – wegen Kriegsverbrechen.

Ein Plakat hänt an einer Wand mit dem Bild des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad der lächelnd winkt

Der syrische Kriegsverbrecher Baschar al-Assad wird von den Emiraten auf die COP28 eingeladen Foto: Firas Makdesi/reuters

FRANKFURT taz | Der Klimagipfel in Dubai (COP28) sollte das Comeback von Syriens Machthaber Baschar al-Assad auf internationaler Politikbühne sein. Die Emirate haben ihn eingeladen – trotz seiner zahlreichen dokumentierten Kriegsverbrechen. Sollte er teilnehmen, wäre es sein erster Auftritt bei einer internationalen Konferenz seit 2011. Ein Problem könnte aber noch ein Gerichtsbeschluss sein: Am 14. November haben französische Strafrichter einen Haftbefehl gegen den syrischen Präsidenten erlassen, wegen Beihilfe zum Einsatz verbotener Chemiewaffen. Bei den Angriffen mit Sarin-Gas gegen die eigene Bevölkerung in der Stadt Douma und im Bezirk Ost-Ghouta 2013 kamen mehr als 1.000 Menschen ums Leben.

Assad und seine Regierung haben während des Krieges humanitäre Hilfe als Waffe eingesetzt, Re­gime­kri­ti­ke­r*in­nen werden brutal gefoltert. Trotzdem ist der Normalisierungsprozess im Gang, angetrieben durch die Staaten der Arabischen Halbinsel, die im Mai beschlossen, Syrien wieder in die Arabische Liga aufzunehmen.

Im Juli hatte Assad seinen ersten internationalen Auftritt bei dem Treffen der Liga. Saudi-Arabiens Kronprinz Mohammed bin Salman hatte sich für die Re-Integrierung eingesetzt. Im Sommer 2021 hatte Bahrain einen Botschafter nach Syrien entsandt, die Emirate begannen bereits 2018, ihre Beziehungen zu Assads Regime wiederherzustellen. Im Mai luden sie dann Assad zur COP28 ein.

Die Emirate haben ein Auslieferungsabkommen mit Frankreich. Könnte Assad auf dem Gipfel verhaftet werden? „Es ist ein möglicher Weg für eine Verhaftung, aber ich bin nicht naiv zu behaupten, dass es so ablaufen wird“, sagt Steve Kostas, leitender Anwalt bei der Open Society Justice Initiative, die die Klage unterstützt hat. Noch nie hat es einen nationalen Haftbefehl gegen ein amtierendes ausländisches Staatsoberhaupt gegeben. „Die französische Regierung muss den Haftbefehl in Kraft setzen. Die Polizei würde den Haftbefehl an Interpol weiterleiten und Interpol eine rote Notiz herausgeben“, erklärt Kostas. Die Staaten wären dann angehalten, die betreffende Person vor das französische Gericht zu bringen.

Was ändert der Haftbefehl?

Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisationen ist der Haftbefehl „sehr wahrscheinlich“ noch nicht über Interpol verbreitet worden. „Wir hoffen jedoch, dass die Franzosen ihren Teil einhalten und die Emirate zur Zusammenarbeit auffordern werden – und dass die Emirate erkennen, dass sie Assad angesichts des bestätigten Verdachts auf seine Rolle bei den chemischen Angriffen nicht zur COP28 in diesem Monat einladen sollten.“

Der Haftbefehl könnte die Teilnahme Assads erschweren und somit dazu beitragen, ihn erneut zu isolieren. Aida Samani, leitende juristische Beraterin bei Civil Rights Defenders, sagt gegenüber der taz, dass der Zeitpunkt des Haftbefehls eine symbolische Wirkung haben könnte: “Es ist ein sehr starkes Signal an andere Staaten, dass sie eine Normalisierung mit einer Regierung anstreben, die Chemiewaffenangriffe gegen ihre eigene Bevölkerung verübt hat.“ Die syrische Delegation zum Klimagipfel zumindest werde nicht von Assad geleitet, sondern vom syrischen Premierminister, verriet ein Delegierter der Nachrichtenagentur Reuters am Montag – ohne zu sagen, ob Assad der COP28-Versammlung trotzdem einen Besuch abstatten wird.

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