Prozess gegen Autonome: „Recht auf ein faires Verfahren“

Am Montag beginnt ein Prozess in Budapest gegen deutsche Antifaschist:innen. Die Familien der Beschuldigten lehnen Auslieferungen nach Ungarn ab.

Antifafahne vor einem Lichtermeer

Antifa-Fahne bei einer Demonstration gegen rechts (Symbolbild) Foto: Sebastian Willnow/dpa

BERLIN taz | Es ist die „Angst“ um ihre Kinder, die die Eltern der beschuldigten An­ti­fa­schis­t:in­nen aus dem Budapest-Verfahren an die Öffentlichkeit treibt. Auf einer Pressekonferenz am Samstag in Berlin präsentierten sie einen offenen Brief, der auch an die Generalstaatsanwaltschaften in Berlin und Dresden sowie das Berliner Kammergericht adressiert ist. Darin sprechen sie sich gegen Auslieferungen nach Ungarn aus. Sie schreiben: „Mit Haft und Urteil in Ungarn sind schwere psychische und körperliche Haftschäden zu befürchten.“ Unterstützung für ihr Anliegen kommt auch von zehn Straf­ver­tei­di­ge­r:in­nen, die in einer Erklärung Strafverfahren in Deutschland fordern.

Vor einem Jahr sollen An­ti­fa­schis­t:in­nen am Rande des neofaschistischen Tags der Ehre in der ungarischen Hauptstadt mehrere Neonazis attackiert haben. Unter den insgesamt 15 Beschuldigten sind 12 Deutsche. Gegen einen von ihnen sowie eine Italienerin beginnt am Montag der Prozess in Budapest, bei dem lange Haftstrafen drohen. Während der Großteil der Beschuldigten untergetaucht ist, liegen gegen zwei im Dezember verhaftete Beschuldigte, die in Dresden und Mailand im Gefängnis sitzen, Auslieferungsersuchen aus Ungarn vor.

Wolfram Jarosch, Vater der inhaftierten Maja T. aus Jena, sagte, sein Kind habe „das Recht auf ein faires Verfahren, und dies kann nur in Deutschland stattfinden“. Er sei stolz, dass sich Maja „in diesen Zeiten gegen Faschismus engagiert“, gleichwohl gelte die „Unschuldsvermutung“. Im ungarischen Gefängnis drohten „unmenschliche Bedingungen“. So schildert es auch jene Italienerin in einem Brief, die dort seit einem Jahr einsitzt. Laut Jarosch berichtet diese von unhaltbaren hygienischen Zuständen, Kontaktverboten und Unterernährung. Zudem drohen besonders hohe Strafen.

Anfang Januar hatte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft beantragt, den in Ungarn ausgestellten europäischen Haftbefehl gegen Maja T. in Kraft zu setzen. Darüber verhandelt derzeit das Kammergericht. Erst in einem nächsten Schritt wird über die Vollstreckung der Auslieferung entschieden.

Majas Anwalt Sven Richwin kritisierte, kaum Einblick in die Ermittlungsakten zu haben. Aufgrund der mangelnden Unabhängigkeit der ungarischen Rich­te­r:in­nen und eines „Strafsystems, das auf Abschreckung zielt“, steht auch für Richwin fest: „Ein faires Verfahren gibt es nicht in Ungarn.“

Kritik formulieren die Anwälte auch an den deutschen Behörden: Diese würden „ein falsches Bild von angeblich aus dem Untergrund agierenden An­ti­fa­schis­t:in­nen zeichnen“ und eine „neue RAF“ heraufbeschwören. Damit sollen „Repressions- und Ermittlungsmöglichkeiten“ legitimiert werden.

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