Menschenrechtsverbrechen in Guatemala: Die blutigen Jahre vor Gericht

Wegen Massakern an der indigenen Bevölkerung Anfang der 1980er Jahren steht seit Montag ein 91jähriger Ex-Generalstabschef vor Gericht.

Manuel Benedicto Lucas García

Manuel Benedicto Lucas García Foto: EFE/imago

BERLIN taz | In Guatemala hat am Montag der vermutlich letzte große Prozess gegen einen Verantwortlichen der Massaker des Militärs unter der indigenen Bevölkerung Anfang der 1980er Jahre begonnen. Vor Gericht steht der ehemalige Generalstabschef der guatemaltekischen Armee, Manuel Benedicto Lucas García.

Konkret wird dem heute 91-Jährigen die Verantwortung für 34 blutige Massaker in den Jahren 1981 und 1982 in der Region Ixil im Departamento Quiché im Norden Guatemalas vorgeworfen. Die Anklage lautet auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, erzwungenes Verschwinden und sexualisierte Gewalt. Bei den Massakern sind nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mindestens 1.771 Personen umgebracht worden – von denen 1.072 namentlich bekannt sind.

Eigentlich sollten in diesem Verfahren drei Angeklagte vor Gericht stehen: Neben Lucas García auch noch Manuel Antonio Callejas y Callejas, damals Chef des Geheimdienstes des Generalstabs, und César Octavio Noguera Argueta, Operationsleiter des Generalstabs. Octavio Noguera starb 2020, Callejas wurde 2023 wegen seines geistigen Zustandes aus dem Prozess genommen.

Die blutigen Militäraktionen im Rahmen des Jahrzehnte dauernden Bürgerkriegs richteten sich besonders gegen indigene Dörfer in den Bergen des Quiché. Der Bruder des jetzt Angeklagten, Fernando Romeo Lucas García, regierte Guatemala von 1978 bis 1982, bis er von Efraín Rios Montt abgelöst wurde. Auch gegen Rios Montt waren verschiedene Prozesse geführt worden, eine Verurteilung wegen Völkermordes wurde jedoch wegen Verfahrensfehlern wieder aufgehoben. Letztlich starb er 2018, ohne eine Strafe angetreten zu haben.

Strafrechtliche Aufarbeitung hat nie richtig geklappt

Seit über drei Jahrzehnten schon versuchen Menschenrechtsorganisationen und indigene Gruppen aus den besonders betroffenen Gebieten, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Auch Manuel Benedicto Lucas García wurde schon einmal verurteilt – 2018 wegen des Verschwindenlassens eines oppositionellen Geschwisterpaars 1981 wurden er und andere zu bis zu 58 Jahren Haft verurteilt. Nach einer Berufungsverhandlung kamen jedoch alle wieder frei.

Während die genozidale Verfolgung indigener Gemeinschaften unter der Militärherrschaft Anfang der 1980er Jahre inzwischen wissenschaftlich und von Menschenrechtsorganisationen gut dokumentiert ist, hat die strafrechtliche Aufarbeitung nie wirklich geklappt. Der Prozess, der zunächst mit einer zweitägigen Anhörung beginnen sollte, ist die vielleicht letzte Chance, die Verantwortlichen noch zu bestrafen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.