Stellenstreichungen bei ThyssenKrupp: Und die Subventionen?

Der Stahlkonzern ThyssenKrupp will viel Personal kürzen, bekommt aber gleichzeitig Staatsgeld – das sollte künftig unterbunden werden.

Aus einer Bramme wird im Warmbandwerk von Thyssenkrupp Steel Europe ein Warmband mit Hilfe einer Coilbox hergestellt.

ThyssenKrupp in Duisburg: Erst Staatsgeld, dann Personalkürzungen Foto: Rolf Vennenbernd / dpa

Die angekündigte Streichung von Arbeitsplätzen bei ThyssenKrupp sollte der Politik eine Warnung sein. Um rund 20 Prozent will der Konzern seine Stahlproduktionskapazitäten senken. Treffen soll das vor allem den Standort Duisburg, wo 13.000 der rund 27.000 in seiner Stahlsparte Beschäftigten arbeiten. Auch wenn der Stahlkonzern Details bisher noch offen lässt, ist klar, dass der Stellenabbau massiv sein wird. Was dabei besonders dreist ist: Gleichzeitig erhält ThyssenKrupp vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen 2 Milliarden Euro an Subventionen zum Bau einer klimafreundlichen Produktionsanlage.

Dass der Staat in der gegenwärtigen Lage für den Aufbau einer klimafreundlichen Industrie Subventionen zahlt, ist eigentlich nicht verkehrt. Die Umbrüche und Herausforderungen, vor der die Wirtschaft in den nächsten Jahren stehen, sind so groß, dass sie nur mithilfe der öffentlichen Hand gemeistert werden. Vor allem aber müssen sie planvoll angegangen werden; der Erfolg der Transformation darf nicht den freien Kräften des Marktes, also dem Zufall, überlassen werden. Deswegen ist es richtig, dass die Industrie gezielt gefördert wird. Das braucht Geld: Allgemeine Steuersenkungen, wie FDP und Union sie fordern, sind falsch.

Es kann aber nicht sein, dass ein Unternehmen wie ThyssenKrupp auf der einen Seite Subventionen in Milliardenhöhe erhält, die die Bevölkerung mit ihren Steuern finanziert, und auf der anderen Seite einen großen Teil seiner Beschäftigten feuert. Man kann also nur hoffen, dass IG Metall und Betriebsrat Worten Taten folgen lassen und sich vehement gegen diese Pläne stemmen. Schließlich haben die Ar­beit­neh­mer­ver­tre­te­r*in­nen im Gesamtkonzern durchaus etwas zu sagen. Sie stellen die Hälfte des Aufsichtsrats.

Künftige Förderungen sollte der Staat an klare Bedingungen knüpfen: Die begünstigten Unternehmen sollten Standort- und Beschäftigungsgarantien abgeben müssen. Ansonsten sind die Subventionen nur Geschenke an die Aktionär*innen, die davon profitieren, dass die Allgemeinheit die Transformation ihrer Unternehmen bezahlen.

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ist für Ökonomie im taz-Ressort Wirtschaft und Umwelt zuständig.

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