Politisch Verfolgte in der DDR: Härtefallfonds und mehr Opferrente

Die Ampelkoalition hat finanzielle Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur versprochen. Nun legt Justizminister Marco Buschmann einen Entwurf vor.

Ein Porträtfoto von Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP

Justizminister Marco Buschmann Foto: Hannes P Albert/dpa

BERLIN epd | Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat finanzielle Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur auf den Weg gebracht. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, will er unter anderem einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einrichten sowie die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anpassen, um gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.

Zudem sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro bekommen. Mit dem Entwurf, der in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben wurde, setzt Buschmann Teile der im Koalitionsvertrag der Ampel versprochenen Verbesserungen für SED-Opfer um.

Nicht im Entwurf enthalten sind allerdings Erleichterungen bei der Beantragung von Hilfen bei gesundheitlichen Folgeschäden politischer Verfolgung, auf die auch die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke wiederholt gedrungen hatte. Die Prüfung habe ergeben, dass die bestehenden Regelungen insbesondere des in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrechts der Situation angemessen Rechnung tragen, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.

Die Höhe der SED-Opferrente wird derzeit alle fünf Jahre überprüft. Derzeit bekommen Betroffene 330 Euro monatlich. Insgesamt gibt es rund 38.000 Bezieherinnen und Bezieher der Opferrente. Die Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente soll dem Entwurf zufolge ab Juli 2025 greifen. In diesem Jahr steigt die gesetzliche Rente zum 1. Juli um fast 4,6 Prozent.

Wie viel Geld wird es geben?

Den geplanten Härtefallfonds will Buschmann bei der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ einrichten, die in „Stiftung für ehemalige politische Verfolgte“ umbenannt werden soll. Die Aufsicht darüber soll der beim Bundestag angesiedelten Bundesbeauftragten für die SED-Diktatur obliegen.

Über die finanzielle Ausstattung des Fonds müsste der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden. Der Entwurf von Buschmann rechnet vor, dass ein Fondsvolumen in Höhe von einer Million Euro auf Grundlage der bisherigen Antragszahlen und Bewilligungen Unterstützungsleistungen von bis zu 4.000 Euro im Einzelfall ermöglichen würde. Die Einmalzahlung an Opfer der Zwangsaussiedlung würde dem Entwurf zufolge mit 1,2 Millionen Euro zu Buche schlagen, wovon die Länder 40 Prozent tragen müssten.

Rund 800 Betroffene würden nach Schätzungen von Opferverbänden noch leben, heißt es dazu im Entwurf. Zudem plant Buschmann, dass auf die bisherige Absenkung der Ausgleichsleistungen für in der DDR beruflich Verfolgte von 240 auf 180 Euro bei Renteneintritt verzichtet werden soll. Auch sollen die Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht mehr berücksichtigt werden.

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