Deutsche Asylpolitik: Nur ein Grüner macht mit

Kretschmann will Maghrebländer gemeinsam mit CDU und CSU zu „sicheren Herkunftsstaaten“ machen. Im Bundesrat hat das Gesetz keine Mehrheit.

Polizeieinsatz bei einer Abschiebung

Abschiebung in Leipzig (Archivbild aus dem Jahr 2015) Foto: dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung wird wohl erneut mit dem Versuch scheitern, Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Bei der für Freitag angesetzten Abstimmung im Bundesrat wollen Berlin, Bremen und Thüringen gegen den Gesetzentwurf stimmen, die meisten übrigen Länder mit grüner Regierungsbeteiligung wollen sich erhalten. Damit wäre das Gesetz abgelehnt.

Lediglich Baden-Württemberg will der Bundesregierung folgen. In seinem Koalitionsvertrag mit der CDU hatte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dazu verpflichtet, „falls die entsprechenden hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen“. Das sieht Baden-Württemberg jetzt als erfüllt an. Grund sei, dass das Kanzleramt Sonderregeln für „vulnerable Gruppen“ (also etwa verfolgte Journalisten oder Homosexuelle) aus den drei Maghrebstaaten zugesichert habe, sagte ein Sprecher der baden-württembergischen Landesregierung.

Diese sollen im Asylverfahren von bestimmten Regularien ausgenommen werden, die sonst für Antragsteller aus „sicheren Herkunftsstaaten“ gelten – etwa der verkürzten Widerspruchsfrist nach einer Ablehnung. Im Gesetzentwurf findet sich von den Sonderregeln allerdings nichts; es hieß, diese seien in einer „Protokollerklärung“ fixiert.

Seit den sexuellen Übergriffen in Köln in der Silvesternacht 2015/2016 hatte die Union immer wieder darauf gedrängt, Tunesien, Algerien und Marokko auf die Liste zu setzen. Der entsprechende Bundestagsbeschluss sollte im Juni 2016 vom Bundesrat bestätigt werden. Die grün regierten Länder ließen die Entscheidung darüber jedoch vertagen – bis heute.

Auf Antrag Bayerns wurde das Thema nun erneut auf die Tagesordnung der Sitzung der Länderkammer gesetzt. Asylanträge aus den Maghrebstaaten hätten „praktisch keine Aussicht auf Erfolg, da sie überwiegend rein wirtschaftlich motiviert seien“, sagte der bayerische Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU).

1,04 Prozent aller Asylerstanträge

Das Thema hat vor allem symbolischen Charakter, für das tatsächliche Migrationsgeschehen spielt das Gesetz kaum eine Rolle. Nach den jüngsten verfügbaren Zahlen stellten zwischen Januar und September 2016 insgesamt 6.704 Menschen aus den drei Maghrebstaaten einen Asylantrag – das waren nur 1,04 Prozent aller Asylerstanträge. Im selben Zeitraum wurde 233 Maghrebinern Schutz zugesprochen, das entspricht einer Quote von etwa 3 Prozent.

Auf Antrag Bayerns kommt das Thema heute erneut auf die Tagesordnung

Befürworter der Regelung verweisen auf die Möglichkeit schnellerer Asylverfahren. Erfahrungen mit den Westbalkanstaaten, die 2014 auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ gesetzt wurden, zeigen jedoch, dass die Verfahrensdauer sich seither nicht verkürzt hat.

Pro Asyl verwies am Donnerstag darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Lage im Maghreb offenbar anders bewertet als die Bundesregierung. Die hatte in ihren Gesetzentwurf etwa über Marokko geschrieben, „politische Verfolgung findet nicht statt“. In den internen Leitlinien des BAMF aber heißt es, Verfolgung seitens des Staates könne nicht ausgeschlossen werden.

Luise Amtsberg, asylpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, äußerte Bedauern darüber, „dass Winfried Kretschmann eine andere Haltung hat“. Entscheidend sei aber, dass die grün regierten Länder das Gesetz stoppen könnten. Die Schnellverfahren für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ widersprächen dem individuellen Asylrecht. Bayern habe das Gesetz aus taktischen Gründen auf die Tagesordnung gesetzt obwohl es keine Aussicht auf Erfolg hat.

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